I. Ebenen und Speicher
85 Prozent des deutschen Erdgasbedarfs werden importiert. Dabei sind Russland (35
Prozent), Norwegen (27 Prozent) und die Niederlande (20 Prozent) diejenigen Länder, aus denen Deutschland am meisten Gas bezieht. Die für Deutschland wesentlichen Produzenten sind ausländische Monopolunternehmen wie vor allem die russische Gazprom (ca. 35 Prozent der importierten Menge)68 und die norwegische GFU.
Das Gasnetz ist in vier Ebenen unterteilt.
Das internationale Fernleitungsnetz wird mit einem Druck von 80 bis 120 bar
betrieben. Importierende Ferngasgesellschaften sind vor allem die E.ON Ruhrgas
AG und die Wingas GmbH. Aber auch die BEB GmbH, RWE AG und VNG Verbundnetz Gas AG führen Gas nach Deutschland ein.
Auf der nationalen Transportnetzebene gewährleisten Hochdruckleitungen
(1 bar bis 100 bar, Nenndurchmesser 30 – 90 cm69) den Transport über größere Entfernungen und den Gasimport. Die Leitungen auf dieser Ebene sind kaum vermascht.
Die Verteilernetzebene umfasst Mitteldruckleitungen (100 mbar bis 1 bar, Nenndurchmesser 10 – 40 cm), die das Gas großräumig verteilen.
Die Ortsgasnetzebenen sind eng vermascht und bilden die unterste Ebene (Niederdrucknetze, bis 100 mbar, Nenndurchmesser 5 – 60 cm), auf der das Gas an die
Letztverbraucher verteilt wird.
Industrielle Großkunden werden aus allen Netzebenen beliefert, Haushalte sind
an die Ortsnetze kommunaler Weiterverteiler angeschlossen.
In Deutschland werden 43 Speicheranlagen betrieben. Im Unterschied zu Strom
kann Gas in großem Umfang gespeichert werden. Gleichzeitig ist dies notwendig, da
Gas, unter anderem wegen der Lieferwege und damit verbundene Lieferdauer, nicht
bedarfsorientiert zur Verfügung gestellt werden kann. Speicher gleichen auch saisonale Unterschiede im Gasverbrauch aus. Darüber hinaus ermöglichen sie die Deckung des Spitzenbedarfs und gewähren eine Reserve bei Lieferunterbrechungen.
Die momentane maximale Speicherkapazität deckt die Nachfrage für ungefähr 80
Tage.70
II. Gasqualitäten
Der Primärenergieträger Erdgas wird aus zahlreichen Erdgasfeldern bezogen und
lässt sich aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung mithilfe des Wobbe-Index
in unterschiedliche Qualitäten unterteilen. Die Qualität wird beeinflusst von Energiegehalt und Dichte des Gases.71 Diese Qualitätsunterschiede wirken sich auf den
68 FNR, Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz, S. 76.
69 Nenndurchmesser nach IE, Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz, S. 96.
70 BMWi, Versorgungssicherheit bei Erdgas, S. 16.
71 Weber, Biogas im Schweizer Erdgasnetz, GWF 2007, S. 47.
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Brennwert, also den Energiegehalt aus, der sich im Preis niederschlägt. Bei der Lieferung wird deshalb zwischen verschiedenen Qualitätsstufen unterschieden – zunächst unter Ansatz der groben Untergliederung H-Gas für hohen Brennwert und L-
Gas für niedrigkaloriges Gas. Gas aus Russland oder der Nordsee ist H-Gas, während Gas aus Holland oder Osthannover L-Gas ist.
III. Gasnetzanschluss
Der Anschluss an das Gasnetz richtet sich nach § 17 EnWG. Nach Absatz 1 haben
Kunden, Betreiber von Erzeugungsanlagen, Netzbetreiber von nachgelagerten Netzen, Betreiber von Direktleitungen und auch Betreiber von Speicheranlagen einen
Anspruch auf Netzanschluss. Der Anschluss kann gemäß § 17 Abs. 2 EnWG verweigert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG
nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
IV. Gasnetzzugang
Der Zugang zum Gasnetz richtet sich nach § 20 Abs. 1b EnWG. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber nach einer schrittweisen Entwicklung72 ein netzübergreifendes Zweivertragsmodell festgelegt.
Zunächst wurde auf Grundlage der Verbändevereinbarung Gas I-II ein Transportpfadmodell oder Punkt-zu-Punkt-Modell praktiziert. Die Netzentgelte und Anzahl
der abzuschließenden Verträge richteten sich dabei nach einem „tatsächlichen“73
Transportweg (Transportpfadabhängigkeit).
Im Zuge des Marathonverfahrens74 haben BEB und E.ON Ruhrgas ein Einzelbuchungsmodell entworfen. Der Transportkunde musste danach für den Transport
durch eine Netzzone nur noch zwei Verträge mit dem jeweiligen transportierenden
Netzbetreiber abschließen (Entry-Exit-Modell)75 und für jeden Netzübertritt Einspei-
72 Dargestellt bei Neveling/Gewehr, in: Danner/Theobald, Energierecht, ENWG I B1 § 20 Abs.
1b, Rn. 3 ff.
73 In der Realität muss das Gas nicht von Punkt zu Punkt transportiert werden. Der Netzbetreiber
muss lediglich die gebuchten Kapazitäten an den jeweiligen Einspeisepunkten aufnehmen und
an den Ausspeisepunkten bereithalten können. Das Gas kann dafür mithilfe einer Durchleitung
aber auch durch Tauschgeschäfte (Swap) bereitgestellt werden.
74 Missbrauchsverfahren, das vom US-amerikanischen Unternehmen Marathon vor der Europäischen Kommission eingeleitet wurde (Comp/E-3/3 6.246) und schließlich gegen Verpflichtungszusagen der beteiligten Unternehmen BEB und Ruhrgas (heute E.ON Ruhrgas) eingestellt
wurde, Neveling/Gewehr, in: Danner/Theobald, Energierecht, ENWG I B1 § 20 Abs. 1b, S. 9
Fn. 3.
75 Gemäß der Legaldefinition des § 20 Abs. 1b S. 10 EnWG bedeutet ein Entry-Exit-System, die
Rechte an gebuchten Kapazitäten so auszugestalten, dass sie den Transportkunden berechtigen,
Gas an jedem Einspeisepunkt für die Ausspeisung an jedem Ausspeisepunkt ihres Netzes [...]
bereitzustellen.
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References
Zusammenfassung
Das Werk befasst sich mit dem Gesetzesziel „Umweltverträglichkeit“ des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Autor reduziert das Gesetzesziel auf eine Definition mit wenigen Kriterien. Ferner wird die Rechtsqualität von Ziel- und Zweckbestimmungen untersucht. Umwelteinwirkungen der Energieversorgung werden aufgezeigt – insbesondere in welchem Umfang Netztechnik, Struktur und Steuerung der Netze Auswirkungen auf die Umwelt haben. Umweltverträglicher Netzbetrieb bedeutet so beispielsweise die möglichst weitgehende Einbindung dezentraler Erzeuger und eine effiziente Abstimmung von Angebot und Nachfrage. Schließlich werden Beispiele gebildet, um zu zeigen, inwieweit „Umweltverträglichkeit“ in Abwägung mit den anderen Zielbestimmungen des EnWG Auswirkung bei der Auslegung des Energiewirtschaftsrechts haben kann. So wird unter anderem deutlich, dass „Netzausbau“ unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit nicht nur den Bau neuer Leitungen, sondern auch das Überwachen der Temperatur der bestehenden Leitung bedeuten kann.