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6. Kapitel: Das transatlantische Verhältnis
und der Wandel der NATO nach dem 11. September 2001
6.1 Die Terroranschläge in den USA als sicherheitspolitische Zäsur
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 bedeuteten eine Zäsur für die internationale Politik. Sie führten zu einer umfassenden Neuorientierung der amerikanischen und europäischen Sicherheitspolitik, die sich nachhaltig auf die Nordatlantische Allianz auswirkte und deren weiteren Transformationsprozess maßgeblich
prägte. Ähnlich wie beim Krisenmanagement in den 1990er Jahren vollzog sich
dieser Prozess sowohl in Form von Krisen- als auch von Planungsentscheidungen
des Bündnisses. Am Anfang stand der Beschluss der Mitgliedstaaten zur militärischen Beteiligung am Kampf gegen den Terrorismus unter Führung der USA. Auch
wenn das Bündnis als Ganzes hier zunächst noch keine substantielle Funktion hatte,
führten die Entwicklungen zu einer grundlegenden konzeptionellen Neuorientierung
in der NATO, die sich mit dem Begriff der „Globalisierung“ ihrer strategischgeographischen Ausrichtung beschreiben lässt. Der Transformationsprozess der
Allianz stand zudem unter den Vorzeichen der transatlantischen Krise im Vorfeld
der amerikanischen Irak-Intervention im Frühjahr 2003. Die längerfristigen Folgen
dieser Krise für die NATO zeichneten sich bis zum Ende des Untersuchungszeitraums dieser Arbeit erst vage ab. Erkennbar war jedoch das Bestreben in der Organisation und unter den Mitgliedstaaten, die politische Dimension der Zusammenarbeit wieder zu stärken. In einem positiven Szenario könnte daraus die zeitgemäße
Anpassung des Strategischen Konzepts vom April 1999 resultieren. Es ist bereits
geplant, dass die Staats- und Regierungschefs nach dem Amtsantritt des neuen amerikanischen Präsidenten, Barack Obama, während des NATO-Gipfels zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung des Washingtoner Vertrages ein entsprechendes Mandat
erteilen werden.
Die deutsche Politik hat in diesem Prozess drei verschiedene Phasen durchlaufen.982 Die von Bundeskanzler Gerhard Schröder unmittelbar nach dem 11. September 2001 erklärte „uneingeschränkte Solidarität“ erstreckte sich auf die Krisen- sowie auf die Planungsentscheidungen innerhalb und außerhalb der Allianz (Abschnitte 6.2. und 6.3.). Ihr folgte die deutsche Oppositionsführerschaft gegen die amerikanische Irak-Politik, die sich bereits seit Anfang 2002 abzeichnete (Abschnitt 6.4.).
Die deutsche Ablehnung dieser Politik hatte ihren tieferen Ursprung nicht in den oft
unterstellten wahltaktischen Motiven des deutschen Kanzlers vor den Bundestagswahlen im Herbst 2002 oder in einem neuen deutschen Sonderweg. Sie basierte
982 Diese Phasen waren jedoch zeitlich miteinander verschränkt und lassen sich chronologisch
daher nicht scharf abgrenzen.
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vielmehr auf grundsätzlichen Differenzen mit der Führungsmacht USA über zentrale
Fragen der internationalen Ordnung im Allgemeinen und der Nichtverbreitung von
Massenvernichtungswaffen (MVW) im Besonderen. Nach der Krise war die Bundesregierung sichtlich um eine Begrenzung des transatlantischen Schadens bemüht
und lancierte in der dritten Phase einige Initiativen, um die politische Dimension im
Bündnis im Sinne der Konsultation unter den Bündnispartnern wieder zu stärken
(Abschnitt 6.5).
6.2 Internationale Solidarisierung und Krisenentscheidungen der Bündnispartner
6.2.1 „Uneingeschränkte Solidarität“ und die Ausrufung des Bündnisfalls
Unter dem Eindruck der Zerstörung der beiden Türme des World Trade Centers und
eines Teils des Pentagons durch den koordinierten Einsatz ziviler Verkehrsmaschinen als „fliegende Bomben“ erlebte die Welt eine Welle der Solidarität mit den
Vereinigten Staaten. Noch am Tag der Angriffe und bevor sich die deutsche Innenpolitik mit den Ereignissen beschäftigen konnte, verurteilten alle Vertreter der 19
Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz die „barbarischen Akte“ und forderten
eine Intensivierung des Kampfes gegen den Terrorismus.983 Der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen verabschiedete bereits einen Tag später eine Resolution, in der
er die Anschläge als eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit
bezeichnete und betonte, „that those responsible for aiding, supporting or harbouring
the perpetrators, organizers and sponsors of these acts will be held accountable“. Der
Sicherheitsrat unterstrich auf dieser Grundlage „its readiness to take all necessary
steps to respond to the terrorist attacks of 11 September“. Gleichzeitig wurde auch
ausdrücklich das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung nach
Artikel 51 der VN-Charta bekräftigt.984
In einer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am selben Tag erklärte Bundeskanzler Schröder die „uneingeschränkte Solidarität“ Deutschlands
gegenüber den Vereinigten Staaten und charakterisierte die Anschläge als eine
„Kriegserklärung gegen die gesamte zivilisierte Welt“.985 Während einer oft als
historisch bezeichneten Sitzung des Nordatlantikrates vom 12. September beschlossen die NATO-Botschafter nach einer mehrstündigen Sitzung erstmals in der Geschichte der Organisation die Ausrufung des Bündnisfalls nach Artikel 5 des Washingtoner Vertrages. Dieser Beschluss stand zunächst noch unter dem Vorbehalt,
983 NATO, Statement by the North Atlantic Council (11.9.2001).
984 United Nations Security Council (12.9.2001), Resolution 1368 (2001), S/RES/1368, New
York.
985 Schröder, Gerhard (12.9.2001), „Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder zu den
Anschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika vor dem Deutschen Bundestag am 12.
September 2001 in Berlin,“ in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (CD-ROM für Jg. 1996-2005) 2001(58-1).
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References
Zusammenfassung
Seit dem Ende des Kalten Krieges haben alle Bundesregierungen den weiterhin zentralen Stellenwert der Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO) sowie ihren Anspruch bekräftigt, den Transformationsprozess der Allianz aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig sah sich die deutsche Sicherheitspolitik dem Vorwurf politischer und wissenschaftlicher Beobachter ausgesetzt, häufig passiv und inkonsequent zu handeln. So gilt Deutschland im Bereich des militärischen Krisenmanagements oder bei der Umsetzung militärischer Verpflichtungen seit langer Zeit als Bremser.
Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Monographie den Gestaltungswillen der deutschen NATO-Politik und die dieser Politik zugrunde liegenden Sicherheits- und Einflussinteressen in den Bereichen der Osterweiterungen, des militärischen Krisenmanagements und des Kampfes gegen den Terrorismus nach dem 11. September 2001. Sie bedient sich dabei eines institutionalistischen Analyserahmens, nach dem mehrere Funktionen von Sicherheitsinstitutionen – allgemeine und spezifische, politische und militärische – unterschieden werden können. Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass sich die scheinbaren Widersprüche der deutschen Sicherheitspolitik damit erklären lassen, dass sie stets die politisch-integrativen Funktionen der NATO in den Mittelpunkt stellte.