Schriftenreihe zum Stiftungswesen
Band 39
Herausgeber:
Deutsches Stiftungszentrum
im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Essen
Verantwortlich: Dr. Ambros Schindler
Andreas Kohnke
Die Pflichten des
Stiftungsvorstands aus
Bundes- und Landesrecht
Nomos
1. Auflage 2009
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. Printed in Germany. Alle Rechte,
auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der
Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über http://www.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: Würzburg, Univ., Diss., 2008
ISBN 978-3-8329-4135-2
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Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2008 von der juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universtität Würzburg als Dissertation angenommen und mit magna cum laude bewertet. Tag des examen rigorosum war der
2. Juli 2008.
In Kontakt mit dem Stiftungsrecht kam ich durch Professor Dr. Günter Christian
Schwarz, der mir Gelegenheit gab, mich in die Materie einzuarbeiten, und der die
Pflichten des Stiftungsvorstands als möglichen Untersuchungsgegenstand vorschlug. Nach seinem viel zu frühen und unerwarteten Tod im Sommersemester
2006 erklärte sich Professor Dr. Joachim Suerbaum bereit, die Betreuung der Dissertation zu übernehmen. Es ist seiner ausgezeichneten Unterstützung zu verdanken, daß ich mir nicht nur einen guten Überblick über das Stiftungsrecht erarbeiten konnte, sondern auch daß in der Arbeit wesentliche zivilrechtliche Aspekte
des Stiftungsrechts mit öffentlich-rechtlichen Fragen der Stiftungsaufsicht kombiniert werden konnten. Hierfür und für die vorzügliche Betreuung, die sich neben einer steten Beratung durch umfassende Akribie und Sorgfalt auszeichnete,
gilt Herrn Professor Suerbaum mein ganz besonderer Dank.
Ebenfalls sehr herzlich möchte ich Herrn Professor Dr. Jan Dirk Harke für das zügig erstellte Zweitgutachten danken.
Sehr dankbar bin ich auch dem Deutschen Stiftungszentrum im Stifterverband für
die Deutsche Wissenschaft und der Dr. Leo Mohren Stiftung für ihre großzügige
finanzielle Unterstützung im Rahmen der Publikation dieser Arbeit. Ich möchte
weiterhin meinen Eltern danken, deren Beistand – nicht zuletzt in finanzieller
Hinsicht – Voraussetzung für die Anfertigung der Dissertation war.
Mein größter Dank gilt meiner Verlobten, ohne die ich nicht der Mensch wäre,
der ich bin.
Würzburg, August 2008 Andreas Kohnke
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Einleitung 17
B. Pflichten des Stiftungsvorstands aus Bundesrecht 19
I. Erfüllung des Stiftungszwecks 19
1. Dauernde und nachhaltige Zweckerfüllung 20
2. Fremdnützigkeit 23
3. Typische Stiftungszwecke und Stiftungsformen 25
a. Haupt- und Nebenzwecke 26
b. Gemeinnützige bzw. privatnützige Stiftungen 27
(1) Die gemeinnützige Stiftung 29
(2) Die privatnützige Stiftung 33
c. In der Literatur thematisierte Stiftungstypen 33
(1) Kirchliche Stiftungen 34
(2) Kommunale Stiftungen 35
(3) Unternehmensverbundene Stiftungen 36
(4) Familienstiftungen 40
(a) Definition 40
(b) Problematik der Befreiung von der Stiftungsaufsicht 41
(c) Zulässigkeit der Familienstiftung 44
(5) Bürgerstiftungen 45
(6) Kombinationsmodelle 46
4. Auslegung des Stiftungszwecks 48
a. Maßstab der Auslegung 49
b. Korporative Satzungselemente 50
c. Grenzen der Auslegung 53
II. Vermögenserhaltung 54
1. Umfang des Stiftungsvermögens 56
a. Grundstockvermögen 56
(1) Mindestkapitalausstattung 58
8
(2) Überkapitalisierung 59
(3) Zustiftungen 60
b. Ertragsvermögen 62
(1) Verfolgung des Stiftungszwecks 62
(2) Deckung der Verwaltungskosten 64
(3) Ansprüche der Destinatäre auf Stiftungsleistungen 65
2. Umfang der Vermögenserhaltung 66
a. Wertmäßige Erhaltung 66
b. Grundsätze zur Vermögensanlage 72
III. Sonstige Pflichten 75
IV. Zusammenfassung 76
C. Pflichten des Stiftungsvorstands aus Landesrecht 77
I. Landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz 77
II. Landesgesetzliche Pflichten des Stiftungsvorstands 81
1. Stiftungszweckerfüllung 81
2. Auslegungsregel 82
3. Pflichten bzgl. der Vermögensverwaltung 83
a. Bestandserhaltung 83
b. Ausnahmen von der Vermögenserhaltungspflicht 85
(1) Ausnahmen durch die Stiftungssatzung 86
(2) Ausnahmen durch Genehmigung der Aufsichtsbehörde 87
c. Vermögenstrennung 87
d. Vermögensverwaltung 88
e. Ertragsverwendung 91
f. Rücklagenbildung 92
4. Einfluß der Stiftungsaufsicht 93
a. Präventive Aufsichtsmaßnahmen 99
(1) Informationspflichten des Vorstands sowie
Unterrichtungsrechte der Behörde 99
(a) Zweck der Informationspflichten 101
(b) Buchprüfungen und Rechnungslegungen 105
(2) Anzeigepflichten bei einzelnen Rechtsgeschäften 109
(3) Genehmigungsvorbehalte 110
(a) Einfache Satzungsänderungen 111
[a] Satzungsänderungen bei stifterlicher
Öffnungsklausel 112
9
[b] Satzungsänderungen ohne stifterliche
Öffnungsklausel 113
(aa) Satzungsänderungen in Fragen der § 81
I 3 Nr. 1, 2, 4, 5 BGB 113
(bb) Satzungsänderung bei wesentlicher Veränderung
der Verhältnisse 114
(b) Änderungskompetenz in einfachen Satzungsfragen
nach Burgard 116
(c) Zweckänderungen 118
[a] Stimmen für eine Zweckänderungsbefugnis des
Stiftungsvorstands 119
(aa) Zweckänderung durch Stiftungsorgane wegen
satzungsmäßiger Öffnungsklausel 120
(bb) Zweckänderung durch Stiftungsorgane unter
eingeschränkten Voraussetzungen 122
[b] Bewertung der landesrechtlichen
Zweckänderungsbefugnisse des Vorstands 124
(aa) Der Stiftungsvorstand als bloßes Werkzeug des
Stifters 126
(bb) Abschließender Charakter von § 87 I BGB 127
(cc) Aufhebung der Stiftung nach allgemeinem
Verwaltungsrecht 138
(dd) Fehlende Landesgesetzgebungskompetenz wegen
§ 85 BGB 140
[c] Kompetenzproblematik nach Backert 142
[d] Zusammenfassung 147
(d) Aufhebung der Stiftung bzw. Zusammenlegung
mit anderen Stiftungen 148
(e) Zweckänderungen durch die Aufsichtsbehörde 150
(f) Einzelne genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte 151
[a] Vermögensumschichtungen 152
[b] Thesaurierungen 154
(aa) Bundesvorgaben hinsichtlich der
Thesaurierungen 155
(bb) Landesnormen im Einzelnen 158
(cc) Vollständiger Ausschüttungsverzicht 160
[c] Annahme von belastenden Zuwendungen und
Zustiftungen 162
[d] Mittelverwendung für Ziele außerhalb des
Stiftungszwecks 162
[e] Besonders werthaltige oder riskante Rechtsgeschäfte 163
[f] Veräußerungen von Sachen mit besonderem
immateriellen Wert 164
10
[g] Insichgeschäfte 165
(g) Bestellung von Stiftungsorganmitgliedern 168
b. Repressive Aufsichtsmaßnahmen 173
(1) Beanstandung 173
(2) Anordnung 174
(3) Aufhebung und Ersatzvornahme 177
(4) Anordnung zur Abberufung und Abberufung von
Stiftungsorganmitgliedern 178
(a) Vorrang der Stifterbestimmungen 180
(b) Möglicher Verstoß gegen §§ 86, 29 BGB 182
(5) Untersagung der Geschäftstätigkeit von Organmitgliedern 183
(6) Bestellung eines Sachwalters 183
c. Satzungsmäßige Aufsichtsmaßnahmen 186
D. Haftung und Vertretungsmacht des Vorstands 189
I. Haftung im Verhältnis zur Stiftung 189
1. Haftung aus §§ 280, 281 ff. BGB i.V.m. Auftragsrecht 189
a. Pflichtverletzung 190
b. Rechtswidrigkeit 191
c. Verschulden 191
(1) Haftungserleichterung aufgrund behördlicher
Genehmigung oder fehlender behördlicher Rüge 193
(2) Haftungsbeschränkung durch Landesrecht 194
(3) Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Haftungsgrundsätze 196
(4) Haftungserleichterung aufgrund Satzungsbestimmungen 198
(5) Haftungsausschluß bei satzungsgeforderten Maßnahmen 199
2. Haftung aus Deliktsrecht 200
a. § 823 I BGB 200
b. § 823 II BGB 201
(1) Schutzgesetze in Bundes- und Landesrecht 201
(2) Stiftungssatzung als Schutzgesetz 202
c. § 826 BGB 203
3. Haftung aus § 426 I BGB 204
4. Haftung aus Landesrecht 205
5. Enthaftung durch Entlastung 207
6. Geltendmachung der Ansprüche 209
II. Haftung des Stiftungsvorstands im Verhältnis zu den Destinatären 210
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1. Haftung aus §§ 280, 281 ff. BGB 210
2. Haftung aus Deliktsrecht 212
a. § 823 I BGB 212
b. § 823 II BGB 212
(1) Bundesrechtliche Schutzgesetze 212
(2) Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft als
Schutzgesetze 213
(3) Schutzgesetze in den Landesstiftungsgesetzen 214
c. § 826 BGB 215
3. Haftung aus § 42 II 2 BGB 218
III. Die Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands 219
1. Umfang der Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands 219
a. Einzel- und Mehrheits- bzw. Gesamtvertretung 219
b. Passivvertretung 222
c. Besonderheiten beim Notvorstand 222
2. Einschränkungen der Vertretungsmacht 223
a. Durch Bundes- bzw. Landesrecht 223
b. Durch die Stiftungssatzung 224
c. Durch den Stiftungszweck als solchen 226
3. Vertretungsbescheinigungen 228
4. Haftung aus § 179 BGB 231
E. Zusammenfassung 232
Literaturverzeichnis 237
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Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Stiftung des bürgerlichen Rechts wird vom Stiftungsvorstand als grundsätzlich einzigem Organ verwaltet. Die oft immensen Vermögensmassen der Stiftungen sind damit der zunächst alleinigen Verantwortung des Vorstands übergeben. Da dieser zentralen Einfluss auf die Geschicke der Stiftung hat, ist es notwendig, einen Pflichtenkatalog zu formulieren, der die Aufgaben und Spielräume des Stiftungsvorstands zusammenfasst und verständlich erläutert. Im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung wird daher mit diesem Buch geklärt, welche grundlegenden Pflichten der Stiftungsvorstand hat, wo diese ihre rechtlichen Grundlagen finden und welche haftungsrechtlichen Folgen sich bei Pflichtverletzungen des Stiftungsvorstands ergeben können.
Dabei ist es gelungen, Abstimmungsfehler zwischen Bundes- und Landesrecht aufzuzeigen, die zur formellen Verfassungswidrigkeit zahlreicher Landesnormen im Stiftungsrecht geführt haben. Dies hat Auswirkungen sowohl auf die Arbeit des Stiftungsvorstands als auch auf die Arbeit der Stiftungsaufsichtsbehörde, deren Aufgabe es ist, die Mitgliederlosigkeit der Stiftung durch staatliche Kontrolle und Fürsorge auszugleichen.