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Geleitwort von Constance Grewe
Multikulturalismus und Rechtspluralismus.
Eine rechtswissenschaftliche Perspektive
Patricia Wiater wagt sich in diesem Buch an ein schwieriges und für die meisten Juristen heterodox anmutendes Thema, den kulturellen Pluralismus, den sie anhand der
Rechtsprechung des EGMR beleuchtet. Ziel des Unternehmens war es, von einem
anthropologischen Ansatz aus den kulturellen Pluralismus einer juristischen Analyse
zugänglich zu machen und zu untersuchen, inwieweit dieser Ansatz zu neuen Ergebnissen und Erkenntnissen führen kann. Diese „ungewöhnliche und schwierige Gratwanderung zwischen den Disziplinen1“ hat die Autorin mit viel Intelligenz, sprachgewaltiger Überzeugungskraft und einer rigorosen Methode bewältigt. Ihre überaus
spannende Studie bestätigt Tendenzen, die bisher vor allem im Völkerrecht und in den
Politikwissenschaften unter den Stichworten Globalisierung, Fragmentierung und Privatisierung Aufmerksamkeit gefunden haben2.
Konnte noch Kelsen von einer Identität von Staat und Rechtsordnung ausgehen, so
erscheint diese Gleichung heute immer fraglicher. Einerseits gewinnen im Zeitalter der
Globalisierung völkerrechtliche Normen, transnationales Recht und soft law zunehmende Bedeutung vor allem in Anbetracht der Ambitionen der Konstitutionalisierung
des Völker- und Europarechts und relativieren dementsprechend die Rolle der Nationalstaaten. Andererseits stellt sich das innerstaatliche Monopol auf Rechtsetzung in
einem neuen Licht dar. Geht die Mehrheit der Juristen noch immer von der Annahme
aus, dass Recht nur sein kann, was durch staatliche Organe verabschiedet oder sanktioniert wurde, so vertuscht doch diese De? nition weitgehend die wichtige Phase der
Rechtsauslegung und -anwendung und die dabei immer aktiver werdende Rolle der
Gesellschaft. Diese ist den Vertretern der Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft
schon länger bewusst und kommt bezeichnenderweise in dem von Peter Häberle geprägten Begriff der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten3 zum Ausdruck.
1 So das Vowort von Christian Giordano.
2 Siehe unter vielen anderen: N. Walker, Sovereignty in Transition, Lavoisier 2005; N. Walker,
Post-Constituent Constitutionalism. The Case of the European Union in: M. Loughlin and N.
Walker (eds) The Paradox of Constitutionalism: Constituent Power and Constitutional Form,
Oxford University Press 2007, S.. 247-268G; W. Anderson, Legal Pluralism and the Politics of
Constitutional de? nition, EUI Working Papers, RSCAS No 2005/20, EUI Robert Schuman
Center for advanced Studies; E. de Wet, The Emergence of International and Regional Value
Systems as a Manifestation of the Emerging International Constitutional Order, Leiden Journal
of International Law, 19 (2006), S. 611–632 ; A. Peters, Compensatory Constitutionalism: The
Function and Potential of Fundamental International Norms and Structures, Leiden Journal of
International Law, 19 (2006), S. 579–610.
3 P. Häberle, Verfassung als öffentlicher Prozess. Materialien zu einer Verfassungstheorie der
offenen Gesellschaft, 1. Au? . 1978; Europäische Verfassungslehre, 5. Au? . Nomos 2008, S. 246
ff.; P. Häberle, C. Grewe (Hrsg.), L’Etat constitutionnel, Economica/PUAM 2004, S. 125 ff.
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Aber auch außerhalb einer explizit kulturgeprägten De? nition des Rechts wird diese Rolle sichtbar, und zwar insbesondere in den Demokratietheorien4 und in dem Begriff der demokratischen Gesellschaft, dem der EGMR geradezu eine Schlüsselstellung verliehen hat. Einschränkungen der in dieser Konvention gewährleisteten Rechte
dürfen nur statt? nden, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind.
Das Funktionieren einer solchen Gesellschaft ist seinerseits stark von dem Grundsatz
des Pluralismus5 geprägt, d.h. von dem dynamischen Spannungsfeld zwischen Individuum und Gesellschaft, von den wechselnden Rollen der Individuen und der Vielfalt
ihrer Identitäten. Diese Erkenntnis der moderneren Anthropologie macht sich Patricia
Wiater zueigen, um deren Tragweite für die Rechtswissenschaft aufzuzeigen. Sie führt
zu einem Pluralismus-Verständnis, in dem der Staat und die gesellschaftlichen Kräfte
in einem dauernden Wechselspiel stehen und um die jeweils europarichterlich sanktionierte Interpretation der staatlichen und nicht-staatlichen Normen konkurrieren. Die
Streitfälle um das Tragen des islamischen Kopftuchs6, um die Koexistenz von traditionellem Wanderleben und hochbürokratisierten sesshaften Bevölkerungsgruppen7, um
die Anerkennung und die Handlungsfreiheit von Vereinen oder Minderheiten8 sind
hier besonders bezeichnend, da sie bezeugen, wie stark gesellschaftliche Strömungen
auf die Anwendung und die Geltung staatlicher Normen Ein? uss zu üben vermögen.
Die klassisch-juristische Analyse der autonomen europäischen Interpretationen einerseits und andererseits des den Mitgliedstaaten überlassenen Beurteilungsspielraums
(margin of appreciation) wird hier durch eine neue kulturpluralistische Dimension
bereichert. Ein Anreiz, diese Alternative neu zu deuten als europäische Kulturkon? iktentscheidung („europäische Kulturordnung“9) auf der einen Seite, als staatliche Kon-
? iktlösung auf der anderen Seite.
Dies anhand der Rechtsprechung des EGMR zu systematisieren und sodann den
Bogen noch weiter bis hin zur Völkerrechtsdogmatik zu spannen, ist das große Verdienst dieser Arbeit. Scheint doch auch vom Völkerrecht her gesehen die hergebrachte Staatlichkeit dem Rechtspluralismus Einhalt zu gebieten. Sind nicht in der Tat dem
Ein? uss der EMRK und der Rechtsfortbildung durch den EGMR Grenzen gesetzt
durch die staatliche Souveränität, dadurch dass die Vertragsstaaten die Rechte der
Konvention als Mindeststandard bezeichnen und deren Geltendmachen dem Prinzip
der Subsidiarität unterordnen? Doch haben auch in dieser Beziehung die Globalisierung und die wachsenden wirtschaftlichen, sozialen, normativen und staatlichen Interdependenzen die klassische Bedeutung dieser Konzepte weitgehend verändert. Sou-
4 W. Sadurski, Law’s Legitimacy and ‘Democracy Plus’, EUI Working Papers, Law No 2005/18,
EUI Department of Law; K.-H. Ladeur, Globalisation and the Conversion of Democracy to
Polycentric Networks: Can Democracy survive the End of the Nation State? EUI Working Papers, Law No 2003/4.
5 Darüber auch J. Ringelheim, Diversité culturelle et droit de l’homme. La protection des minorités par la Convention européenne des droits de l’homme, Bruylant 2006.
6 So z.B. EGMR, Grosse Kammer, Leyla Sahin v. Türkei, 10. November 2005.
7 EGMR, Grosse Kammer, Chapman v. Vereinigtes Königreich, 18. Januar 2001.
8 EGMR, Grosse Kammer, Refah Partisi u.a. v. Türkei, 13. Februar 2003.
9 Siehe infra, S. 236 ff.
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veränität wird zunehmend seltener als unbedingte und exklusive Macht, denn als bedingte und geteilte Prärogative angesehen10. Der Mindeststandard und die
Subsidiarität stehen in einem komplexen Spannungsfeld zu den Erfordernissen der
pluralistischen demokratischen Gesellschaft und dem europäischen ordre public. Diese neueren und tiefgreifenden Entwicklungen, aber auch die Schwierigkeit, diese zu
erkennen und sowohl wissenschaftlich als auch politisch zu beherrschen, können dank
des gewählten anthropologischen Ansatzes in der Rechtsprechung des europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte beobachtet werden.
Constance Grewe
Professorin für öffentliches Recht an der Universität von Strasbourg
Institut de recherches Carré de Malberg (IRCM)
10 J. Kokott, Die Staatsrechtslehre und die Veränderung ihres Gegenstandes: Konsequenzen von
Europäisierung und Internationalisierung, in: VVDStRL, Bd. 63 (2004), S. 7 ff.; M. Kotzur,
Souveränitätspersepektiven – entwicklungsgeschichtlich, verfassungsstaatlich, staatenübergreifend betrachtet, JÖR Bd. 52 (2004), S. 198 ff.
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Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Der Kulturpluralismus, der gegenwärtige Gesellschaften prägt, stellt Staat, Individuum und EGMR vor Herausforderungen: Der Staat ist angehalten, das Spannungsfeld, das bisweilen zwischen staatlichem Recht und den Verhaltenspostulaten soziokultureller Normativität (Beispiel muslimisches Kopftuch) besteht, in seinem Rechtssystem zu lösen – ohne allein der ethnischen oder sozialen Mehrheit gerecht zu werden. Das Individuum befindet sich bei einem Widerspruch zwischen staatlichem Recht und „seiner Kultur“ in einem „Kulturkonflikt“, der notwendigerweise die Verletzung einer der anwendbaren Handlungsnormen – staatlicher oder nicht-staatlicher Art – bedingt. Der EGMR ist in derartigen Fällen herausgefordert, über den Konventionsschutz von Antragstellern zu entscheiden, deren Kulturwerte und -praktiken auf nationaler Ebene Restriktionen ausgesetzt sind.
Die Untersuchung zeigt systematisch verschiedene Formen kulturpluralistischer Konflikte nationaler und internationaler Natur auf. Sie erarbeitet, auf welche methodische Art und Weise der EGMR durch die Anwendung der EMRK eine „europäische Kulturordnung“ schafft, die das Zusammenspiel von staatlichem Recht und pluralistischer gesellschaftlicher Kultur auf nationaler Ebene prägt.