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Zitierte Materialien zum BGB und zur Schuldrechtsmodernisierung
I. Bürgerliches Gesetzbuch:
– Vorentwürfe der Redaktoren; hrsg. v. Werner Schubert; Sachenrecht 1; Nachdruck Berlin/New York 1982 des Entwurfs des Redaktors R. Johow von 1880
(zit. Vorentwurf Sachenrecht 1)
– Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche
Reich, Band II, Recht der Schuldverhältnisse; Berlin/Leipzig 1888 (zit. Motive
II)
– Protokolle der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Band III Sachenrecht; Berlin 1899 (zit. Protokolle III)
II. Schuldrechtsmodernisierung:
a) Gesetzgebungsverfahren und Vorentwürfe, soweit zitiert (chronologisch)
– Abschlussbericht der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts; Hrsg.
Bundesminister der Justiz; Köln 1992, inkl. Gesetzentwurf
(zit. »Abschlussbericht SchRKomm«; die Normen des Entwurfs sind mit »BGB-
KE« zitiert)
– Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes; herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, 4. 8. 2000;
abrufbar z.B. unter http://www.jura.uni-hannover.de/wolf/aktuelles/gesetzge/
schuldmod/ge_mat.htm
(die Normen des Entwurfs sind mit »DiskE« zitiert)
– Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, 14. 5. 2001 (Regierungsentwurf, RegE); identisch mit dem Entwurf eines
Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts der Bundestagsfraktionen der
SPD und des Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drucks. 14/6040
(Zitate aus der Entwurfsbegründung: »Begr. RegE BT-Drucks. 14/6040 S. . . .;
die Normen des Entwurfs sind mit »RegE« zitiert)
– Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf v. 13.07.2001 (BT-
Drucks. 14/6857, S. 6 – 41)
– Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum
Regierungsentwurf
(BT-Drucks. 14/6857 S. 68 ff.)
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b) Vorschläge aus der Wissenschaft
– Ernst, Wolfgang/Gsell, Beate:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Kaufrechtsrichtlinie, ZIP 2000, 1462
– 1464
– Kaufrechtsrichtlinie und BGB – Gesetzentwurf für eine »kleine« Lösung bei der
Umsetzung der EU-Kaufrechtsrichtlinie, ZIP 2000, 1410 – 1427 (Begründung
des Entwurfs)
– Kirchner, Christian/Richter, Klaus u.a.:
Vorschlag für ein Gesetz zur Änderung des Kaufrechts und des Fernabsatzgesetzes, Juni 2001; abrufbar z.B. unter
http://www.jura.uni-passau.de/fakultaet/lehrstuehle/Altmeppen/1024x768/
Schuldrechtsreform/Schuldrechtsreform.htm
– Arbeitskreis Schuldrechtsmodernisierungsgesetz des Instituts für Baurecht Freiburg e.V. (IfBF):
Baurechtlicher Ergänzungsentwurf zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
vom März 2001; abgedruckt in NZBau 2001, 183 – 190
– Jorden, Simone:
Regelungsvorschlag in »Verbrauchergarantien« (vgl. Literaturverzeichnis),
S. 632 ff.
– Vorsmann, Martin:
Regelungsvorschlag in »Gesetzliche Mängelhaftung . . .« (vgl. Literaturverzeichnis), S. 185 ff.
III. Verbrauchsgüterkaufrichtlinie:
a) Die Richtlinie
Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai
1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter; Abl. EG 1999, Nr. L 171/12 (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zit. VerbrGKRL)
b) Richtliniengebungsverfahren (chronologisch)
– Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Verbrauchsgarantien und Kundendienst, 15. November 1993, KOM (93) 509 endg. (zit.
»Grünbuch«)
– Entschließung des Parlaments zum Grünbuch der Kommission über Verbrauchsgütergarantien und Kundendienst, 6. Mai 1994, Abl. EG 1994 Nr. C 205/
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– Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über den Verbrauchsgüterkauf und -garantien, 25. August 1996,
KOM(95) 520 endg., Abl. EG 1996, Nr. C 307/8; mit Begründung abgedruckt in
ZIP 1996, 1845 – 1852 (zit. »Kommissionsentwurf«)
– Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Kommissionsentwurf, 10.
März 1998, Abl. EG 1998, Nr. C 104/30
– Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über den Verbrauchsgüterkauf und -garantien, 1. April 1998, Abl. EG
1998, Nr. C 148/12
– Mitteilung der Kommission an das Parlament vom 18. September 1998 über den
gemeinsamen Standpunkt des Rates, SEK(1998), 1553.
– Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 51/98, vom Rat festgelegt am 24. September
1998, Abl. EG 1998, Nr. C 333/46
– Beschluss des Europäischen Parlaments über den gemeinsamen Standpunkt des
Rates vom 17. Dezember 1998, Abl. EG 1998, Nr. C 98/226
– Stellungnahme der Kommission zu der Abänderung des Europäischen Parlaments des gemeinsamen Standpunkts des Rates betreffend den Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, 19. Januar 1999,
KOM (1999) 16 endg.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
§ 651 BGB ist durch die Schuldrechtsreform grundlegend verändert worden. Während zuvor für die Anwendbarkeit des Kaufrechts letztlich entscheidend war, ob der Vertrag im Schwerpunkt kauftypisch ist, scheint nunmehr nur maßgeblich zu sein, ob eine bewegliche Sache zu liefern ist, selbst wenn sie nach individuellen Vorgaben herzustellen ist. Diese Abgrenzung wird vielfach als unbefriedigend empfunden, gerade weil sie nicht typologisch, sondern nur anhand von (nur scheinbar einfach zu bestimmenden) Äußerlichkeiten erfolgt. Der Autor untersucht zum einen den Anwendungsbereich der neuen Norm. Die Probleme liegen hier u.a. im Baurecht, bei komplexen Maschinen (Anlagenbau) und bei der Abgrenzung zu geistigen Leistungen. Problematisch sind wegen Bezügen zum Sachenrecht auch Fälle, bei denen der maßgebliche Stoffanteil vom Besteller gestellt wird. Zum anderen untersucht der Autor die z.T. praktisch sehr gravierenden Rechtsfolgen und inwiefern vertragliche Abweichungen möglich sind. Dabei legt er vor dem europäischen Hintergrund (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) dar, welche methodischen Grenzen einer restriktiven Auslegung gesetzt sind. Das Werk ist damit zugleich ein wichtiger Beitrag zur Dogmatik der (überschießenden) Richtlinienumsetzung.