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das grundsätzliche Rückerwerbsverbot nicht gilt1121. Rule 13e-3 schließlich enthält
in detailliertem Umfang Regelungen über den Erwerb eigener Aktien zu Zwecken
des going private1122.
V.) Publizität
Eine besondere Bedeutung unter dem Gesichtspunkt der Publizität kommt dem zuletzt im Jahre 2003 eingeführten Item 703 der Regulation S-K zu1123. Hiernach wird
die Gesellschaft quartalsweise verpflichtet, offenzulegen, wie viele Aktien sie pro
Monat zu welchem Durchschnittspreis zurückerworben hat; anzugeben ist darüber
hinaus die jeweils angewandte Rückkaufmethode1124. Zudem sind die Randdaten
über öffentlich bekanntgegebene Rückkaufprogramme offenzulegen, und es ist mitzuteilen, wie viele Aktien in diesem Rahmen bereits zurückerworben sind und wie
viele hierunter maximal noch zurückerworben werden1125. Um eine umfassende
Offenlegung zu erreichen, erfasst Item 703 nicht nur alle Rückkaufmethoden, sondern macht auch keinen Unterschied, ob der Rückkauf unter den safe harbour der
Rule 10b-18 fällt oder nicht1126.
1121 17 C.F.R. § 240. 13e-1 (c).
1122 Vgl. dazu näher Loss/Seligman, S. 647 ff.; Henn/Alexander, S. 515 f., jeweils mit einer
übersichtlichen Darstellung der Voraussetzungen und Vorgaben der detaillierten Rule 13e-3.
1123 17 C.F.R. § 229. Item 703.
1124 17 C.F.R. § 229. Item 703 (b) (1) und (2).
1125 17 C.F.R. § 229. Item 703 (b) (3) und (4).
1126 Vgl. 17 C.F.R. § 229. Item 703 (b) (1) sowie die Instruction zu Item 703. Vgl. im Übrigen
eingehender zu Item 703 Gardella, 18 No. 1 Insights, 19, 20 (2004).
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References
Zusammenfassung
Öffentliche Angebote zum Erwerb eigener Aktien erfreuen sich – dem US-amerikanischen Vorbild folgend – auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Basierend auf der fortschreitenden Modernisierung des europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland in dieser Hinsicht in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt.
Mit einem vergleichenden Blick in die USA, und angelehnt an die Erscheinungsformen und Hintergründe öffentlicher Rückkaufverfahren in der Wirtschaftspraxis, analysiert und hinterfragt die vorliegende Arbeit den geltenden Rechtsrahmen sowie die einschlägige Verwaltungspraxis. Einen Schwerpunkt stellt die vom Autor geforderte Anwendung des WpÜG auf öffentliche Rückerwerbsangebote dar. Zudem spricht sich der Autor unter Verweis auf Missbrauchspotentiale im Zusammenhang mit dem Erwerb eigener Aktien gegen eine Liberalisierung nach US-amerikanischem Vorbild, und dabei insbesondere gegen die An- bzw. Aufhebung der derzeit geltenden 10%-Bestandgrenze für eigene Aktien, aus.
Der Autor ist als Rechtsanwalt im Bereich M&A und Gesellschaftsrecht in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in Stockholm tätig.