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ben dagegen die Berufsgruppen der Hochschuldozenten und Lehrer im öffentlichen Dienst, da diese Berufsgruppen keine freiberufliche Gründungsform hinsichtlich ihrer Strukturexistenz darstellen (vgl. Kap. 2.3).
Als allgemeine Definition für die Freien Berufe wird im Rahmen dieser Arbeit
die Begriffsbestimmung des Bundesverbands Freie Berufe übernommen, da sich
in dieser Definition die Charakteristika freiberuflicher Tätigkeiten am weitestgehenden vereinigen. Dies betrifft sowohl die gesetzgeberische Praxis als
auch die Berücksichtigung der berufssoziologischen Aspekte der spezifischen
Tätigkeit. Einschränkend muss jedoch angemerkt werden, dass mit dieser Definition zwar die beiden Perspektiven verbunden werden, aber eine Abgrenzung
freiberuflicher Tätigkeiten zu anderen selbständigen Tätigkeiten, mit einer solchen allgemein gehaltenen Definition, kaum praxistauglich ist. Daher ist es im
Rahmen dieser Arbeit notwendig eine einheitliche Begriffsterminologie zu
erstellen sowie auf die Anwendung bezogene Kriterien für die Unterscheidung
freiberuflicher- und selbständiger Tätigkeiten vorzunehmen. Dieser Aufgabe
widmet sich das folgende Kapitel.
2.2 Klassifizierung und Abgrenzung
Grundsätzlich hat sich nach heutiger Auffassung in der Wissenschaft und Literatur die Erkenntnis durchgesetzt, dass der soziologisch geprägte Begriff des Freien Berufes nicht umfassend und eindeutig abgegrenzt werden kann. Ebenso ist
eine abschließende enumerative Erfassung freiberuflicher Tätigkeiten mit dem
Anspruch auf Exklusivität und Vollständigkeit kaum möglich (Taupitz 1991,
Deneke 1969).
Vor dem Hintergrund dieser Abgrenzungsproblematik bei den Freien Berufen
werden in diesem Kapitel geeignete Kriterien für eine praxisorientierte Abgrenzung zu den Selbständigen entwickelt. Ihre Herleitung baut auf die zuvor behandelten spezifischen Charakteristika freiberuflicher Tätigkeiten auf. Mittels dieser
Kriterien soll eine vereinfachte und praxisorientierte Zuordnung der Tätigkeiten
ermöglicht werden, sofern eine Zuordnung durch die im Anhang aufgeführte
Enumeration (durch die Rechtsprechung anerkannte Freie Berufe) nicht gewährleistet ist.
Die Entwicklung einheitlicher Kriterien für die Zuordnung einzelner Tätigkeiten
sowie die Definition und Klassifizierung selbständiger Tätigkeiten ist sehr aufwendig, aber im Hinblick auf die empirische Untersuchung des freiberuflichen
Gründungsgeschehens von zentraler Bedeutung für die Evidenz der empirischen
Erhebung und Befunde. Zwar existieren bereits spezielle Prüfungsschemen für
die eingehende Unterscheidung zwischen freiberuflichen und selbständigen Tätigkeiten (vgl. Engel, Oberlander und Kräuter, 2000), doch ist ihre Anwendung
auf den Einzelfall und einer umfassenden Informationskenntnis der betroffenen
Person oder des Betriebes abgestimmt und in der Regel sehr aufwendig. Diese
umfassende Informationstiefe kann kein in der Bundesrepublik verfügbarer Da-
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tensatz bereitstellen. Vielmehr müssen die zu entwickelnden Abgrenzungskriterien im Umfeld großer Datenbasen greifen. Vor diesem Anforderungsprofil ist
es notwendig komplexitätsreduzierende Abgrenzungen und Definitionen vorzunehmen. Dabei stellt sich zwangsläufig die Problematik zwischen einer angemessenen Abwägung der Umsetzbarkeit, hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen auf der einen Seite und der Informationsdichte auf der anderen
Seite.
Zunächst wird der Begriff „selbständige Arbeit“ mit seinen Merkmalen näher
behandelt um anschließend eine Definition für die Teilgruppen der Selbständigen vorzunehmen. Diese Vorgehensweise dient dazu, eine einheitliche Struktur
der terminologischen Begrifflichkeiten zur Selbständigkeit zu gewinnen. Abschließend werden Kriterien für die praxisorientierte Unterscheidung zwischen
freiberuflichen und selbständigen Tätigkeiten erstellt.
Der Definition des Statistischen Bundesamts folgend werden Personen als
„Selbständige“ bezeichnet,
„…die einen Betrieb oder eine Arbeitstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer oder
Pächter leiten (einschließlich selbständige Handwerker) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden oder Zwischenmeister“ (Statistisches Bundesamt 1998, 100).
Anwendung findet der Begriff „selbständige Arbeit“ in der Rechtsprechung.
Dabei definiert das Einkommensteuergesetz die „selbständige Arbeit“ nicht,
sondern knüpft den Begriff an die grundsätzlich erforderlichen vier positiven
Merkmale eines Gewerbebetriebes. Dies sind die Selbständigkeit, die Nachhaltigkeit, die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und die Gewinnerzielungsabsicht der Tätigkeit (Wacker 2003, 1527).
Folgend wird die Klassifizierung der Selbständigengruppen sowie die strukturelle Existenz einer Selbständigkeit als Definition des Statistischen Bundesamts
übernommen und durch die Merkmale des Einkommenssteuergesetzes spezifiziert.
Nach der Klassifizierung des Statistischen Bundesamts ist die Gruppe der Freiberufler eine Teilgruppe der Selbständigengruppe. Alle anderen Selbständigen,
also nicht freiberuflich Selbständigen, setzen sich u.a. aus den Gruppen der Gewerbetreibenden, Handwerker und den Landwirten zusammen. Das SOEP-Panel
als empirische Datenbasis dieser Untersuchung verwendet für diese Selbständigengruppe (mit Ausnahme der Landwirte und mithelfenden Familienangehörigen) den Begriff „sonstige Selbständige“ (vgl. SOEP 1992-2002).
Wie im weiteren Verlauf der Arbeit deutlich wird, führt der Terminus „sonstige
Selbständige“ im SOEP hinsichtlich der Zuordnung und Abgrenzung der selbständigen Tätigkeiten zu Problemen. Diese äußern sich in einer offensichtlichen
Diskrepanz zwischen der wissenschaftlich hergeleiteten Begriffsdefinition und
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dem allgemeinen Verständnis der befragten Personen, zur Begrifflichkeit „sonstige Selbständige“ (vgl. Kapitel 4).
Um dem Problem der Begriffsverwirrung entgegenzutreten und auch die für den
allgemeinen Sprachgebrauch vermeintlich missverständliche Bezeichnung
„sonstige Selbständige“ zu umgehen, bietet sich als Alternative der Begriff des
„Unternehmers“ für den der „sonstige Selbständige“ an.
Unter Beibehaltung der Klassifikation des Statistischen Bundesamtes, gehen die
Unternehmer aus der Gruppe der Selbständigen hervor, welche keine freiberuflichen Tätigkeiten ausführen. Definitorisch ausgeschlossen bleiben von dem Unternehmensbegriff die Gruppe der Landwirte und die Gruppe der mithelfenden
Familienangehörigen.
Allerdings ist die Verwendung des Begriffs „Unternehmer“ für die „sonstigen
Selbständigen“ in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften nicht eindeutig
geklärt. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber welche speziellen
Merkmale die Funktion der Unternehmerperson ausmachen. Da die Funktion
und Begrifflichkeit des Unternehmers an dieser Stelle nur in seinen zentralen
Richtungen skizziert werden kann, sei zum vertiefenden Diskurs an die zahlreiche weiterführende Literatur verwiesen (Ripsas 1997; Klandt 1994; Lück und
Böhmer 1994; Kirzner 1992; Casson 1982; Hebert und Link 1988; Kleinewelfers 1988; Schmölders 1973; Schumpeter 1911, 1926 und Knight 1921).
Erstmals wurde der Begriff des Unternehmers von Richard Cantillion und Jean
Baptiste Say im 18. Jahrhundert geprägt. Der Risikoaspekt ist das zentrale
Merkmal des Unternehmers bei Cantillion. In seinem Werk von 1803 erweitert
Say die Betrachtungsweise und umschreibt den Unternehmer als Person die unter Inkaufnahme von Risiken organisiert Produktionsfaktoren zusammenbringt
(vgl. Ripsas 1997, 4 ff. und Rothbard 1995, 321). In der neueren Literatur wird
nach Hebert und Link (1988) zwischen drei Ansätzen zur Funktion des Unternehmers unterschieden. Ripsas (1997) erweitert die Perspektive nochmals mit
Casson (1982) um einen vierten Ansatz.
Einfluss auf die Begriffsbestimmung des Unternehmers nahm ab den 30er Jahren des 19. Jahrhundert insbesondere Joseph Alois Schumpeter und Frank Hyneman Knight. Während Schumpeter (1911, 1926) den Unternehmer anhand der
Durchsetzung von Faktorkombinationen am Absatzmarkt charakterisiert, steht
bei Knight (1921) die Funktion des Unternehmers als Risikoträger und der Risikominimierung im Vordergrund.
In der modernen wissenschaftlichen Literatur lassen sich zwei weitere Ansätze
zur Charakterisierung der Unternehmerfunktion hinzufügen. Für Kirzner (1992)
ist das Entdecken neuer unternehmerischer Chancen die zentrale Funktion des
Unternehmers, während nach der Auffassung von Casson (1982), die primäre
Aufgabe des Unternehmers darin besteht den Einsatz der Ressourcen zu koordinieren (vgl. Ripsas 1997, 12 ff.). Die Abbildung 4 gibt eine Übersicht der vier
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unterschiedlichen Ansätze zur bestimmenden Funktionen des Unternehmers in
der neueren Literatur.
Abbildung 4: Übersicht der Ansätze zur Funktion des Unternehmers
Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an Hebert und Link (1988) und Ripsas (1997).
Zur Begriffsbestimmung des Unternehmers erscheint im Rahmen dieser Arbeit
insbesondere der Risikoaspekt von Knight (1921) von Interesse. Über die zentrale Risikofunktion hinaus charakterisiert Knight die Rolle des Unternehmers in
drei Merkmalen: „(1) Der Unternehmer ist sowohl Entscheidungsträger als auch
Eigentümer des Unternehmens. (2) Der Unternehmer produziert für den Markt
wodurch er gezwungen ist die Bedürfnisse anderer Menschen einzuschätzen. (3)
Der Unternehmer trifft Entscheidungen über zukünftige Entwicklungen und dirigiert so die Produktionsfaktoren“ (Ripsas 1997,14).
Die Funktion und Charakteristika des Unternehmers nach Knight lassen sich
grundsätzlich auch auf die Funktion und Charakteristika eines Selbständigen
übertragen (vgl. Pfeiffer 1994, 15). Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird daher
der Begriff „sonstige Selbständige“ durch die Begrifflichkeit des „Unternehmers“ im Sinne von Knight ersetzt. Die Abbildung 5 verdeutlicht den neuen
Terminus des strukturellen Aufbaus der verwendeten Begrifflichkeiten mit dem
Unternehmensbegriff.
Abbildung 5: Terminologie der Begrifflichkeiten
Quelle: Eigene Abbildung.
1. Übernahme von Unsicherheit (Knight 1921)
2. Innovationen am Markt durchsetzen (Schumpeter 1911)
3. Entdecken von Preisarbitragen (Kirzner 1992)
4. Koordination von Ressourcen (Casson 1982)
Selbständige
UnternehmerFreie Berufe
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Insgesamt bietet die Terminologie mit dem Oberbegriff des „Selbständigen“ unterteilt in die Unterbegriffe „Freier Beruf“ und „Unternehmer“ zwei zentrale
Vorteile mit sich. Zum einen wird mit dem Unterbegriff des Unternehmers nun
auch sprachlich verbal klar differenziert, zum anderen können bei der Erhebung
empirischen Daten missverständliche Angaben befragter Personen zu einem
Großteil vermieden werden.
Nach der Bestimmung der Begrifflichkeiten und ihrer Terminologie noch ungeklärt ist die Frage nach einer Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten eines Unternehmers und Freiberuflers. Für die praxisorientierte Abgrenzung dieser beiden Selbständigengruppen werden vereinfachte Kriterien für deren Zuordnung
aus einer freiberuflichen Perspektive entwickelt. Dabei stehen zunächst die spezifischen Charakteristika freiberuflicher Tätigkeiten im Mittelpunkt der Betrachtung. Büschges (1989) unterscheidet die Freien Berufe von anderen Berufen wie
folgt:
„Freie Berufe (vieldeutig, wertgeladen) lassen sich von anderen Berufen
dadurch abgrenzen, dass ihre Angehörigen in persönlicher Verantwortung und weisungsunabhängig in einem auf freier Entscheidung von Patienten, Klienten oder Mandanten beruhenden besonderen Vertrauensverhältnis, zumeist in wirtschaftlicher Selbständigkeit, vornehmlich geistige Leistungen erbringen, die besonderen Sachverstand und hohe berufliche Qualifikation erfordern und überwiegend kooperativ durch Experten kontrollierten Leistungsstandards zu entsprechen haben“ (Büschges
1989, 66 ff.).
Aus der Definition von Büschges wird deutlich, dass sich freiberufliche und unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeiten in einigen Punkten unterscheiden,
aber auch wesentliche Merkmale gemeinsam haben. Gemeinsam sind beispielsweise, die selbständige und gleichzeitig nachhaltige Betätigung, die Absicht der
Gewinnerzielung sowie die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Dagegen steht prinzipiell bei der freiberuflichen Tätigkeit der Einsatz persönlicher Arbeitsleistung im Mittelpunkt während bei der unternehmerischen
Tätigkeit der Einsatz von Kapital im Vordergrund steht (vgl. Engel, Oberlander
und Kräuter 2000, 22 ff.).
Fasst man die Merkmale freiberuflicher Tätigkeiten aus der Definition von
Büschges (1989) und den Abgrenzungsmerkmalen von Deneke (1969) zu den
freiberuflich tätigen Individuen zusammen, lassen sich vier Merkmale für eine
Abgrenzung ableiten:
‚ Besonderes Vertrauensverhältnis
‚ Erbringung persönlicher geistiger Leistungen und Ergebnisse persönlicher geistiger Leistungen
‚ Erbringung der Leistungen in einer wirtschaftlichen Selbständigkeit
‚ Besonderer Sachverstand in Verbindung mit einer hohen Qualifikation.
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Den Anspruch einer umfassenden und verbindlichen Zuordnungsregel können
und sollen diese Kriterien nicht erfüllen. Naturgemäß liegt ihnen insbesondere in
den Grauzonen eine subjektiv beeinflusste Festlegung inne (vgl. Deneke 1969,
15). In der Gesamtschau bieten die Kriterien vielmehr ein handhabbares und
praxisorientiertes Instrument zur Abgrenzung freiberuflicher und unternehmerischer Tätigkeiten. Eine abschließende Kategorisierung ist insofern utopisch da
sie dem Einzelfall oft nicht gerecht werden kann (vgl. Engel, Oberlander und
Kräuter 2000, 6). Die Kriterien bieten sich als sinnvolle Ergänzung zu den bisher vom Gesetzgeber und den Finanzämtern bestätigten freiberuflichen Tätigkeiten an (Katalog- und Analogberufe, vgl. Kapitel 2.1).
Die Abgrenzungskriterien sollen Anwendung finden, sofern innerhalb der Untersuchung weder durch die Enumeration der Katalogberufe nach dem EStG und
dem PartGG, noch durch die steuerliche Aufzählung der freiberuflichen Tätigkeiten geklärt werden kann, ob es sich um eine freiberufliche oder unternehmerische Tätigkeit handelt.
2.3 Gründungsformen
Die Freien Berufe unterscheiden sich von den Unternehmen in einer Reihe formaler und charakteristischer Besonderheiten. Eine einfache Übertragung der in
der Gründungsforschung verwendeten Terminologie der Gründungsformen ist
insofern nicht möglich und erfordert einen eigenen freiberuflichen Terminus
ihrer Gründungsformen.
In einem ersten Schritt werden die unternehmerischen Gründungsformen nach
Szyperski und Nathusius (1977) in ihrer Strukturexistenz und Selbständigkeit
dargestellt und auf ihre Anwendung im freiberuflichen Umfeld überprüft. Dem
schließen sich in einem zweiten Schritt die Tatbestände der freiberuflichen Besonderheiten und ihrer Gründungen an. Aus den spezifischen freiberuflichen
Tatbeständen heraus wird die Differenzierung von kammerpflichtigen und nicht
kammerpflichtigen Freien Berufen als zweites zentrales Strukturmerkmal freiberuflicher Gründungsformen vorgenommen. Abschließend wird ein neuer freiberuflicher Terminus der Gründungsformen vorgestellt, welcher die freiberuflichen Gründungen hinsichtlich ihrer Strukturexistenz und dem Kammerwesen
unterscheidet.
Die Unternehmensgründung zeichnet sich nach Szyperski und Nathusius (1977)
„durch ihre spezifische Ausprägung als ein gegenüber ihrer Umwelt qualitativ
abgegrenztes System ..., das bisher in gleicher Struktur nicht existiert“ aus (Szyperski und Nathusius 1977, 26). Dieser Gründungsumstand einer spezifischen
Ausprägung, qualitativen Abgrenzung zur Umwelt als auch der Strukturexistenz
gilt für die Unternehmensgründung im Allgemeinen als auch für die freiberufliche Gründung im Speziellen.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Arbeit verfolgt die theoretische, methodische und empirisch fundierte Analyse des freiberuflichen Gründungsgeschehens. Um die Fragestellung “Welche Determinanten beeinflussen die Gründungsaktivität und den Gründungserfolg von Freiberuflern?“ wird das Spektrum über die Phasen vor der Gründung bis zur Etablierung der freiberuflichen Tätigkeit am Markt erfasst.
Auf Grundlage des SOEP-Panels und einer Onlineerhebung tragen die Ergebnisse zu einem Erkenntnisgewinn des freiberuflichen Gründungsgeschehens bei. Gewürdigt wird dabei insbesondere die Praxis mit vielen neuen Ergebnissen aus den empirisch neu gewonnenen Daten zum Gründungsgeschehen der Freien Berufe.
Dr. Peter Paic studierte BWL und Ökonomie in Hamburg. 2008 Promotion an der Leuphana Universität Lüneburg. Zurzeit ist er Referent im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS NRW) in Düsseldorf.