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Gesamtergebnis
Die beiden zu Beginn der Arbeit aufgeworfenen Fragen können nicht einheitlich beantwortet werden. Die Untersuchung hat in Kapitel 1 bis 5 gezeigt, dass eine Vereinheitlichung der Sachleistungsverträge auf nationaler wie auf europäische Ebene
im betrachteten Bereich sowohl möglich als auch wünschenswert ist. Das durch die
Richtlinie vorgesehene Konzept des Sachleistungsvertrags zeigte sich, bis auf eine
Ausnahme, als gelungen. In weiten Bereichen konnte es auf bestehende europäische
Haftungsprinzipien zurückgreifen. Soweit das nicht der Fall war, haben sich die Regelungsunterschiede als nicht erforderlich bzw. unnötig erwiesen. In einigen Fällen
zeigten sich während der Untersuchung sogar nationale Besonderheiten, die schwer
nachzuvollziehen waren. Oft bestand Anlass zu der Vermutung, dass die vorgefundenen Unterschiede der Regelungen der mangelnden Abstimmung verschiedener
Rechtssetzungsschichten und einer Überalterung des Rechts geschuldet waren. Die
Richtlinie bot daher eine Gelegenheit dazu, das Recht zu aktualisieren, nicht begründbare Differenzierungen abzuschaffen und durch die Angleichung der Vorschriften den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Handel zu fördern.
Diese Chance ist leider sowohl innerstaatlich als auch länderübergreifend nicht
optimal genutzt worden. Insbesondere das parallele Fortgelten des alten Rechts in
Frankreich und England vereitelt innerstaatlich die einheitliche rechtliche Bewertung der untersuchten Verträge. Das Sachleistungsvertragskonzept hat sich in diesen
Ländern daher nicht durchsetzen können und die Zuordnung der Lebenssachverhalte
zu den bisherigen Vertragstypen behält ihre Bedeutung. Die länderübergreifende Betrachtung der Rechtslage nach Umsetzung der Richtlinie zeigt rechtstechnische Annäherungen. Bis auf einige richtlinienwidrige Unterschreitungen ist auch inhaltlich
vertragstypenübergreifend ein Mindeststandard der Sachschuldnerhaftung geschaffen worden. Doch auch hier verhindert die fortwährende Geltung des alten Rechts in
England und Frankreich die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Vorschriften
über die Einstandspflicht des Sachschuldners für Beschaffenheitsabweichungen.
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References
Zusammenfassung
Herstellungs- und Veräußerungsverträge spielen im Wirtschaftsalltag eine überragende Rolle. Mithilfe der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie hat der europäische Gesetzgeber starken Einfluss auf den Kernbereich der mitgliedstaatlichen Zivilrechtsordnungen ausgeübt und bisher überwiegend eigenständige Vertragstypen einheitlichen Regelungen unterworfen.
Der Autor setzt sich rechtsvergleichend mit der Frage auseinander, inwiefern die vorgesehene Gleichbehandlung der Verträge rechtlich und wirtschaftlich möglich ist und ob die Umsetzung der Richtlinie einen Gleichlauf des Vertragsrechts tatsächlich bewirkt hat. Dazu untersucht er die Gewährleistung bei Herstellungs- und Veräußerungsverträgen in den Rechtsordnungen Deutschlands, Englands und Frankreichs vor und nach der Umsetzung der Richtlinie. Abweichungen und Unterschiede hinterfragt er in ihrem wirtschaftlichen Kontext, wobei er sich auch mit Aspekten der ökonomischen Analyse des Zivilrechts auseinandersetzt.