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§ 6 Wirksamkeitsgrenzen von Freizeichnungsklauseln in AGB
Weitgehender als, wie dargestellt, bei Individualverträgen sind die Beschränkungen, an denen die Wirksamkeit von Freizeichnungsklauseln durch Allgemeine
Geschäftsbedingungen gemessen wird.
A. Allgemeines
Zu erörtern ist hier insbesondere das Verhältnis zu anderen Vorschriften, die
Frage nach den für Freizeichnungsklauseln relevanten Klauselverboten sowie deren Anwendbarkeit im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
I. Anwendbarkeit auf Forschungs- und Entwicklungsverträge
Für eine Beschränkung des sachlichen Anwendungsbereiches der §§ 305 ff. ist
kein Anhaltspunkt gegeben. Eine entsprechende Beschränkung auf Verträge über
die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ist auch Art. 4 der EG-Richtlinie
93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen nicht zu entnehmen.490
Auf Allgemeine Geschäftsbedingungen in Forschungs- und Entwicklungsverträgen sind die Bestimmungen der §§ 305 ff. daher grundsätzlich anwendbar.
II. Verhältnis zu anderen Vorschriften
Bei der Anwendbarkeit der §§ 305 ff. stellt sich auch im Rahmen eines unter AGB
zustande gekommenen Vertrages speziell die Frage nach der Geltung von § 138
und § 242.
1) § 138 Absatz 1 BGB, Sittenwidrigkeit
Wenngleich die §§ 307 ff. im Rahmen ihres Schutzzwecks in der Angemessenheitsprüfung leges speciales gegenüber § 138 sind,491 so sind die Bewertungsmaß-
490 Vgl. auch Schmidt-Salzer NJW 1995, 1641, 1645; Staudinger/Schlosser § 310 Rn. 23; a.A.
Heinrichs NJW 1996, 2190, 2191.
491 Erman/Roloff Vor §§ 307-309 Rn. 11; Palandt/Grüneberg Vorb v § 307 Rn. 16; Staudinger/
Coester § 307 Rn. 34.
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References
Zusammenfassung
Im wirtschaftlichen Wettbewerb um innovative Produkte und Verfahren haben Forschungs- und Entwicklungsverträge erhebliche Bedeutung. Diesem besonderen Vertragstyp widmet sich die Arbeit und liefert Antworten und Lösungen auf wichtige Fragen wie die nach der Rechtsnatur von FuE-Verträgen, nach Risiken und ihrer Abfederung sowie insbesondere auf die Frage nach der Wirksamkeit von Haftungsfreizeichnungen. Die Arbeit gibt praktische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung sowie wertvolle Hinweise zu den Besonderheiten des FuE-Vertrags. Das Werk ist aus der Tätigkeit der Verfasserin als Syndikusanwältin einer großen Forschungseinrichtung entstanden und eine praktische Hilfe für alle mit FuE-Projekten befassten Mitarbeiter von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Rechtsanwälte und Wirtschaftsjuristen.