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§ 5 Wirksamkeitsgrenzen von Freizeichnungsklauseln durch
Individualvertrag
Außerhalb der Bestimmungen der §§ 305 ff. sind auch für individualvertragliche
Freizeichnungsklauseln Grenzen gesetzt. Zwar gilt grundsätzlich als ein Aspekt
der grundrechtlich durch Art. 2 Absatz 1 GG gewährten Privatautonomie die Gestaltungsfreiheit, d.h. dass die Parteien in der Gestaltung des Inhalts ihrer Verträge grundsätzlich freigestellt sind.416 Allerdings unterliegt auch die Gestaltungsfreiheit generellen Grenzen. Der Vertragsinhalt darf nicht gegen zwingendes Recht (§ 134) und nicht gegen die guten Sitten (§ 138) verstoßen.417 Möglich
und zulässig ist auch eine Inhaltskontrolle nach den Grundsätzen von Treu und
Glauben (§ 242).418 Außer Acht gelassen werden im Folgenden Haftungsausschlüsse im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen, da diese für den Bereich der
Forschungs- und Entwicklungsverträge keine Relevanz haben.
A. Spezialgesetzliche Verbote
Freizeichnungsklauseln sind in bestimmten Bereichen nach einigen unabdingbaren spezialgesetzlichen Normen ganz oder teilweise unwirksam.
I. Gesetzliche Einschränkungen und Verbote
Hierzu gehören, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, z.B. die Einschränkungen
bzw. Verbote der Haftungsfreizeichnung nach den §§ 619, 651 h, 651 m, 676 g
Absatz 5, 702 a BGB, § 8 a StVG, § 7 HaftPflG, § 49 c LuftVG, § 14 ProdHaftG,
§ 51 a BRAO, § 5 Absatz 2 Nr. 3 und 4 BBiG, § 435 i.V.m. § 449, §§ 451 h, 466,
475 h HGB, § 54a WPO. Die meisten gesetzlichen Regelungen sehen allerdings
Haftungshöchstsummen vor, so dass in diesen Fällen zwar keine vertragliche, so
doch zumindest eine gesetzliche Haftungsbegrenzung vorgesehen ist.
II. Besondere berufsrechtliche Bestimmungen
Herausgehoben seien an dieser Stelle auch die oben aufgeführten berufsrechtlichen Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung, die auch individualrechtlichen
416 Palandt/Heinrichs Einf v § 145 Rn 7.
417 Palandt/Heinrichs Einf v § 145 Rn. 13.
418 Roth BB 1987, 977, 984.
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References
Zusammenfassung
Im wirtschaftlichen Wettbewerb um innovative Produkte und Verfahren haben Forschungs- und Entwicklungsverträge erhebliche Bedeutung. Diesem besonderen Vertragstyp widmet sich die Arbeit und liefert Antworten und Lösungen auf wichtige Fragen wie die nach der Rechtsnatur von FuE-Verträgen, nach Risiken und ihrer Abfederung sowie insbesondere auf die Frage nach der Wirksamkeit von Haftungsfreizeichnungen. Die Arbeit gibt praktische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung sowie wertvolle Hinweise zu den Besonderheiten des FuE-Vertrags. Das Werk ist aus der Tätigkeit der Verfasserin als Syndikusanwältin einer großen Forschungseinrichtung entstanden und eine praktische Hilfe für alle mit FuE-Projekten befassten Mitarbeiter von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Rechtsanwälte und Wirtschaftsjuristen.