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Ausnahmen hiervon sind allenfalls in der Zukunft denkbar. So könnte beispielsweise
bei Wegfall erheblicher Entsorgungskapazitäten in der Zementindustrie eine Verwertung von Altreifen wirtschaftlich unzumutbar werden. Absatz 4 würde dann eine
Beseitigung erlauben. Weiterhin könnte eine bisher noch unentdeckte Beseitigungsmaßnahme, die sich gegenüber den heutigen Verwertungsmaßnahmen als die
umweltverträglichere Entsorgungslösung herausstellt, gemäß Absatz 5 den Vorrang
der Verwertung entfallen lassen.
IV. Zusammenfassung und Ergebnis
Das hiermit abzuschließende, dritte Kapitel der Arbeit hat die technischen und ökonomischen Grundlagen des deutschen Altreifenmarktes von ihrer rechtlichen Seite her
beleuchtet.
Dabei konnten die vier in Kapitel B. der Arbeit benannten Altreifen-Kategorien unter
den Abfallbegriff des § 3 KrW-/AbfG subsumiert werden. Es wurde bestimmt, ob und
wie lange das Abfallrecht auf sie Anwendung findet. Rechtlich interessant und
bedeutsam war dabei vor allem der Umstand, dass die zu den Runderneuerern gelangenden Karkassen ebenso wie Reifen zum Nachschneiden keine Abfälle sind.
Sodann wurden die verschiedenen Verwendungen von Altreifen einer rechtlichen
Würdigung unterzogen. Insbesondere das Nachschneiden und die Runderneuern
konnten dabei als Maßnahmen zur Abfallvermeidung im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr. 1,
Absatz 2 KrW-/AbfG identifiziert werden.
Hinsichtlich der Untersuchung der marktstromregelnden, gesetzlichen Vorgaben
konnte als Ergebnis schließlich festgehalten werden, dass Deutschland über einen nur
verhalten reglementierten Altreifen-Markt verfügt.
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References
Zusammenfassung
Wie kann abfallrechtliche Produktverantwortung dazu beitragen, das in Reifen verborgene Abfallvermeidungspotential auszuschöpfen? Welche Regelungen sind hierfür sinnvoll und rechtmäßig?
Das moderne Abfallrecht verfolgt das Ziel, den Stoffeinsatz bei der Produktherstellung durch ressourcensparendes Produktdesign möglichst zu minimieren und Stoffe durch lange Benutzungsdauer und mehrfache Verwendung über große Zeiträume im Umlauf zu halten. Die Entstehung von Abfall soll vermieden werden.
Bei Reifen lässt sich dies im Wesentlichen auf drei Arten erreichen. So kann zunächst die Kilometerlaufleistung erhöht werden, so dass ein Reifenwechsel und damit ein Altreifenanfall verzögert werden. Weiterhin können Reifen durch die Anwendung der Verfahren des Nachschneidens und der Runderneuerung „weitere Leben“ gegeben werden, so dass die aus dem Verkehr auszusondernde Zahl von Reifen erheblich verringert werden kann.
Das Buch zeigt auf, wie Reifenhersteller zur Anwendung dieser Verfahren und damit zur Wahrnehmung ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung gebracht werden können. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Berücksichtigung von Vorsorgeprinzip und Lebenszykluskonzept gelegt.