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Veröffentlichungen gibt es allerdings zum Thema abfallrechtliche Produktverantwortung. Untersucht wird die Produktverantwortung im Generellen bzw. im Hinblick auf
bestimmte Produkte oder Regelungen.58
IV. Gang der Untersuchung
Regeln, die die abfallrechtliche Verantwortung für ein bestimmtes Produkt betreffen,
können den Umwelt- und Ressourcenschutz nur dann nachhaltig fördern, wenn sie in
Ansehung der tatsächlichen wie rechtlichen Besonderheiten des Produktes geschaffen sind. Erst die genaue Kenntnis eines Regelungsumfeldes ermöglicht es, an den
richtigen Stellen anzusetzen und rechtspolitisch gewünschte Änderungen herbeizuführen.
Deshalb ist es zunächst auch erforderlich, die technischen und ökonomischen Grundlagen des Altreifens, seines Anfalls sowie seiner weiteren Behandlung aufzuzeigen
(Kapitel B. der Arbeit). Die gewonnenen Erkenntnisse sind sodann einer rechtlichen
Würdigung zu unterziehen (Kapitel C. Rechtspflichten im Umgang mit Altreifen).
Dadurch wird das bestehende Regelungsumfeld abgesteckt.
Die insofern benötigten Tatsacheninformationen, die für eine solche Untersuchung
bislang noch nicht aufgearbeitet waren, werden aus gut zwei Dutzend Quellen zusammengestellt.
Kapitel D. der Arbeit widmet sich sodann dem abfallrechtlichen Prinzip der Produktverantwortung. Vor dem Hintergrund einer späteren Konkretisierung auf das Produkt
Reifen werden die mit der Produktverantwortung verfolgten rechtspolitischen
Absichten besprochen. Ihre auf Ressourcenschonung ausgerichtete Wirkungsweise
wird herausgearbeitet. Zudem erfolgt eine Darstellung der Produktverantwortung im
deutschen Recht sowie auf europäischer Ebene.
Daran anschließend bereitet Kapitel E. die Konkretisierung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Reifen in Deutschland vor. Hierbei anzustrebende abfallrechtspolitische Ziele werden erarbeitet und daraufhin überprüft, ob Maßnahmen ihrer
Umsetzung ein insgesamt hohes Schutzniveau für Umwelt und Ressourcen gewähr-
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Eine Arbeit, die mir sehr weiterhalf, war Brinkmann, Stoffliche Verwertung von Altreifen. Ich danke
Herrn Dr. Kreipe von der Continental AG dafür, dass er mir diese zukommen ließ. Herrn Helmut
Hirsch, Referatsleiter des wdk, Geschäftsführer der GAVS, sei für seine Literaturanregungen
gedankt.
58 So z. B.: Alber, Produktverantwortung, Beckmann, Produktverantwortung – Grundsätze und zulässige
Reichweite –, UPR 1996, S. 41-50, Kaspar, Produktverantwortungsverordnungen, Kloepfer, Produktverantwortung für Elektrogeräte, Kloepfer/Kohls, Abfallrechtliche Produktverantwortung für Fremdgeräte, DVBl 2000, 1013-1025, Rummler, Weiterentwicklung der abfallrechtlichen Produktverantwortung, ZUR 2001, 308-314, Thomsen, Produktverantwortung und von Lersner, Die abfallrechtliche
Produktverantwortung, ZUR Sonderheft/2000, 105.
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leisten können.59 Hierzu findet eine Prüfung anhand des Vorsorgeprinzips und des
Lebenszykluskonzepts statt.
Die in Kapitel E. vorzunehmenden Arbeitsschritte zeigen die an eine Konkretisierung
der Produktverantwortung für Reifen zu stellenden, abfallpolitischen Forderungen
auf. Werden diese beachtet, kann das in Reifen liegende Abfallvermeidungspotential
ökologisch sinnvoll ausgeschöpft werden.
Die dazu notwendigen, einzusetzenden Regelungsinstrumente erarbeitet Kapitel F. im
Zuge einer Instrumentendiskussion. Im Anschluss werden die als geeignet eingestuften Instrumente auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit hin überprüft.
Nach Abschluss dieses Teils steht sodann fest, wie die abfallrechtliche Produktverantwortung für Reifen in Deutschland konkretisiert werden sollte. Kapitel G. fasst die
Ergebnisse noch einmal zusammen und gibt zugleich einen Ausblick auf zu erwartende Entwicklungen.
Hinsichtlich der Methodik der Untersuchung kann sich diese Arbeit auf die Anwendung der juristischen Methodenlehre beschränken. Soweit vorliegend nämlich der der
Rechtsfindung dienende, dialektische Prozess der juristischen Argumentation durchlaufen wird60 und hierbei technische Fragen eine Rolle spielen, wird auf bereits anderweitig gewonnene, ingenieur- und naturwissenschaftliche Erkenntnisse zurückgegriffen. Der den Naturwissenschaften innewohnende, erfahrungswissenschaftliche
Ansatz der Empirie muss daher keine Anwendung finden. Als wesentliche Methoden
der Rechtswissenschaft können hingegen die Interpretation im Rahmen des Verstehens juristischer Begriffe und Normen (Hermeneutik) sowie die zur Subsumtion von
Lebenssachverhalten unter rechtliche Normen notwendige Argumentation gesehen
werden. Die Argumentation schließt regelmäßig an die Interpretation an. Sie meint
die Rechtsfindung im Rahmen eines dialektischen Prozesses aus These, Antithese und
Synthese.61
Weiterhin erübrigt sich auch ein Rückgri ff auf die Methoden der empirischen Sozialforschung. Soweit für diese Arbeit nämlich Gespräche mit Branchenvertretern geführt
wurden, hatte dies lediglich den Sinn, Beobachtungen und Meinungen der Interviewpartner wiederzugeben.62 Eine wissenschaftliche Auswertung der geführten Gespräche im Sinne soziologischer Empirie war dagegen nicht notwendig. Zwar hätte eine
solche Auswertung Theorien und Hypothesen zur Erklärung menschlichen Handelns,
59 Wie noch aufzuzeigen sein wird, bringt es der besondere, technische Aufbau von Reifen mit sich, dass
abfallwirtschaftliche Maßnahmen zur Verringerung ihres Anfalls am Ende des Lebenszyklus dem
Ressourcen- und Umweltschutz insgesamt sogar abträglich sein können. Vergleiche hierzu E. II.
Beachtung von Vorsorgeprinzip und Lebenszykluskonzept, insbesondere die Abhandlungen über den
Rollwiderstand von Reifen.
60 Vergleiche hierzu Horn, Rechtswissenschaft, Rn 47.
61 Vergleiche hierzu Horn, Rechtswissenschaft, Rn 40, 46f, 163ff, 194ff, ähnlich Zippelius, Methodenlehre in Kapitel III seines Buches. Er stellt klar, dass die zutreffende Bedeutung des Gesetzes durch
Argumentation zu bestimmen ist (S. 48).
62 Hingegen geht das Interesse empirischer Sozialforschung wie dasjenige einer jeden wissenschaftlichen Forschung darüber hinaus. »Man will Aussagen über nicht beobachtete Tatsachen oder Aussagen über die Ursachen der Beobachtungen machen.« Vergleiche hierzu Schnell/Hill/Esser, Empirische Sozialforschung, S. 5f mit King/Keohane/Verba, Designing social inquiry, S. 7.
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sozialer Strukturen und Zusammenhänge auf dem Reifenmarkt überprüfen können, 63
zur Beantwortung der in dieser Arbeit gestellten Forschungsfrage hätte dies jedoch
nur wenig beigetragen.
63 Vergleiche zu den Zielen und dem Ablauf empirischer Sozialforschung Schnell/Hill/ Esser, Empirische Sozialforschung, S. 6f, die u. a. ausführen: »Im Rahmen empirisch verstandener Wissenschaft …
wird empirische Sozialforschung immer dann als Werkzeug benötigt, wenn Theorien zur Erklärung
menschlichen Handelns, sozialer Strukturen und Zusammenhänge überprüft werden sollen. Empiri sche Sozialforschung dient also vor allem der systematischen Prüfung von Theorien.« Mit einer sehr
ähnlichen Aussage Kromrey, Empirische Sozialforschung, S. 52.
Vergleiche zur Prüfung von Theorien und Hypothesen als Ziel sozialwissenschaftlicher Untersuchungen auch Diekmann, Empirische Sozialforschung, S. 37.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Wie kann abfallrechtliche Produktverantwortung dazu beitragen, das in Reifen verborgene Abfallvermeidungspotential auszuschöpfen? Welche Regelungen sind hierfür sinnvoll und rechtmäßig?
Das moderne Abfallrecht verfolgt das Ziel, den Stoffeinsatz bei der Produktherstellung durch ressourcensparendes Produktdesign möglichst zu minimieren und Stoffe durch lange Benutzungsdauer und mehrfache Verwendung über große Zeiträume im Umlauf zu halten. Die Entstehung von Abfall soll vermieden werden.
Bei Reifen lässt sich dies im Wesentlichen auf drei Arten erreichen. So kann zunächst die Kilometerlaufleistung erhöht werden, so dass ein Reifenwechsel und damit ein Altreifenanfall verzögert werden. Weiterhin können Reifen durch die Anwendung der Verfahren des Nachschneidens und der Runderneuerung „weitere Leben“ gegeben werden, so dass die aus dem Verkehr auszusondernde Zahl von Reifen erheblich verringert werden kann.
Das Buch zeigt auf, wie Reifenhersteller zur Anwendung dieser Verfahren und damit zur Wahrnehmung ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung gebracht werden können. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Berücksichtigung von Vorsorgeprinzip und Lebenszykluskonzept gelegt.