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durch Verweis auf eine umfassende Moralkonzeption und damit eine absolute
Wahrheit begründen darf.
III. Abschließende Stellungnahme
Der Schleier des Nichtwissens stellt innerhalb der Konzeption von Rawls die zentrale Figur dar. Er ist in erster Linie Teil des Urzustandes und garantiert, dass die
Menschen in dieser Situation als freie und gleiche Personen eine Übereinkunft
über die Gerechtigkeitsgrundsätze treffen. Sowohl der Urzustand selbst als auch
der Schleier als dessen Teil wurden in der Literatur umfassend erörtert und kritisiert.
1. Vier-Stufen-Gang als umfassendes System
Weniger beachtet wurde, dass Rawls einen weiter gehenden Vier-Stufen-Gang
skizziert und sich folglich auch mit der Frage einer idealen Gesetzgebung beschäftigt. Auf diesen untergeordneten Ebenen besitzt der Schleier ebenfalls eine
Bedeutung. Es ist folglich wichtig, die Figur des Schleiers in Rawls’ Werk nicht
nur als Verfahrensbedingung des Urzustandes zu betrachten.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Ausführungen von Rawls zum Urzustand
vernachlässigt werden dürfen. Die Wahl der Gerechtigkeitsgrundsätze ist die
Spitze des Vier – Stufen – Gangs. Urzustand und Gesetzgebungsebenen bilden
zusammen ein umfassendes System.693 Insofern können Rawls’ Ausführungen im
Zusammenhang mit dem Urzustand als ein allgemeiner Teil verstanden werden.
Die grundsätzlichen Eigenschaften der Gedankenfigur »Schleier« zeigt er dort
auf.
So wird beispielsweise in diesem Abschnitt deutlich, wie er die fiktive Verfahrensbedingung »Schleier« begründet. Rawls rechtfertigt sein Bild des Urzustandes mit der Idee des Überlegungsgleichgewichts. Seine Ausgangssituation ist das
Ergebnis eines Überlegungsvorgangs, bei dem wir verschiedene Konkretisierungen des Urzustandes mit unseren wohlüberlegten Gerechtigkeitsvorstellungen
vergleichen und einander anpassen.694 Für den Schleier des Nichtwissens bedeutet
dies: Er ist zentraler Bestandteil der Urzustandsbeschreibung. Seine Rechtfertigung beruht darauf, dass er als Verfahrensbedingung unseren Gerechtigkeitsvorstellungen entspricht. Rawls begründet folglich den Schleier, indem er auf die
»Common Sense«-Vorstellungen seiner Leser verweist. Der Urzustand und damit
auch der Schleier basieren auf intuitiven Vorstellungen.695
693 Vgl. Rawls, TG, Abschnitt, 31, 223 ff.
694 Vgl. Rawls, TG, Abschnitt 4, 38.
695 Vgl. Rawls, TG, Abschnitt 4, 39.
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Diese Ausführungen zeigen, dass Rawls’ Ausführungen zur Gesetzgebung
nicht isoliert betrachtet werden können. Die Basisüberlegungen zum Schleier des
Nichtwissens sind im ersten Teil von Eine Theorie der Gerechtigkeit enthalten.
Weichenstellungen seiner Theorie, die Rawls dort vornimmt, prägen auch die
Vorstellung von einer idealen Gesetzgebung. Jedoch hat die bisherige Untersuchung auch gezeigt, dass Rawls die Wirkungsweise des Schleiers auf den untergeordneten Ebenen modifiziert.
a) Stufenbau / Normenhierarchie
Rawls entwickelt mit dem Vier- Stufen – Gang eine Normenhierarchie. Zu Beginn
dieser Untersuchung wurde die Gesetzeshierarchie von Thomas von Aquin kurz
erörtert. Auf den ersten Blick scheint eine Ähnlichkeit zwischen den beiden philosophischen Konzeptionen zu bestehen. Beide Philosophen entwickeln einen
Dreischritt: Lex aeterna, Lex naturalis und Lex humana bei Thomas; Urzustand,
Wahl der Gerechtigkeitsgrundsätze,Verfassung und einfache Gesetzgebung bei
Rawls.696
Die Lex aeterna und die Gerechtigkeitsgrundsätze ähneln sich darin, dass beide
einen absoluten Maßstab für die untergeordneten Stufen darstellen. Sie entfalten
eine Bindungswirkung für die folgenden Ebenen.
Die wesentliche Differenz der beiden Spitzen eines Stufenbaus besteht jedoch
in ihrem Zustandekommen, in ihrer Herkunft. Die Lex aeterna ist die Ratio Gottes, ist als ein vollkommener Plan zugleich universell und partikular. Sie enthält
in sich schon ein umfassendes Bild einer Rechtsordnung.697 Die Spitze der Normenhierarchie hat bei Thomas von Aquin folglich eine metaphysische, eine theologische Grundlage. Die nicht weiter hinterfragbare Zielvorstellung für eine
gerechte Gesellschaftsordnung wird von Gott vorgegeben. Sie ist für die Schöpfung und damit auch für den Menschen unbedingt bindend.
Bei Rawls dagegen ergibt sich die besondere Qualität der Gerechtigkeitsgrundsätze nicht dadurch, dass sie von einer besonderen Autoritätsperson gesetzt werden. Die Gerechtigkeitsgrundsätze basieren nicht auf metaphysischen Überlegungen. In seinen Folgewerken betont Rawls, dass seine Konzeption keine umfassende Lehre darstellt. Sein Ziel ist es nicht, Aussagen über die Wahrheit moralischer Urteile zu treffen. Er will mit seiner Gerechtigkeitstheorie eine öffentliche
Rechtfertigungsbasis aufzeigen, die mit den verschiedenen umfassenden Lehren
vereinbar ist.698 Der Urzustand soll eine fiktive Entscheidungssituation beschreiben, in die sich Anhänger verschiedener vernünftiger umfassender Lehren gleichermaßen hineinversetzen können. Rawls entwickelt dieses fiktive Darstellungsmittel, indem er Bedingungen aufzeigt, unter denen Parteien einen
696 Verfassungsgebung und einfache Gesetzgebung könnten als deductio und determinatio,
also den zwei Varianten der lex humana bei Thomas von Aquin verstanden werden.
697 Vgl. Kluxen, Philosophische Ethik bei Thomas von Aquin, 1998, 235.
698 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 213.
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Beschluss über die Gerechtigkeitsgrundsätze als übergeordnete Maßstäbe treffen.
Diese Bedingungen bilden den Gedanken der Fairness ab und werden nach
Rawls’ Ansicht dadurch gerechtfertigt, dass sie unseren wohlüberlegten Urteilen
und damit den »Common sense«-Vorstellungen entsprechen.
Insgesamt beschreibt Thomas von Aquin eine Normenpyramide, die auf einer
religiösen Grundannahme, der Autorität Gottes beruht. Seine Ausführungen zu
einer Gesetzeshierarchie sind damit in Rawls’ Terminologie Teil einer umfassenden Lehre. Rawls hingegen versucht, einen Vier – Stufen – Gang zu entwerfen,
der nicht auf einer religiösen, philosophischen oder metaphysischen Erklärung
aufbaut. Die Gerechtigkeitsgrundsätze bilden den übergeordneten Maßstab für
die Ausdifferenzierung einer wohlgeordneten Gesellschaft. Ihre besondere Legitimationskraft besteht für Rawls darin, dass sie von Vertretern verschiedenster
religiöser oder philosophischer Lehren akzeptiert werden können.
b) Zeitliche Abfolge der Stufen
Der Vier- Stufen- Gang spiegelt bei Rawls eine zeitliche Abfolge wider. Die Entscheidung über die Gerechtigkeitsgrundsätze stellt einen verbindlichen Rahmen
für die nachfolgende Entscheidung über eine gerechte Verfassung dar.
Unterschiede zwischen den Entscheidungsebenen bestanden auch bei anderen
philosophischen Konzeptionen. Für Rousseau ist auf der Verfassungsebene das
besondere Wissen des Legislateurs notwendig; nur die einfache Gesetzgebung
obliegt allen Menschen als Staatsbürgern. Hume dagegen scheint die einmalige
Entscheidung über eine Staatsgründung in die Hände aller Menschen zu legen.
Die dauerhafte einfache Gesetzgebung kann jedoch seiner Ansicht nach nur eine
gesellschaftliche Elite ausüben. Beide Philosophen richten ihr Bild einer idealen
gesetzgeberischen Entscheidung daran aus, dass die Wahl eines bestimmten
Gesetzgebers gleichzeitig die Wahl einer bestimmten Wissensqualität beinhaltet.
Sie stellen auf den verschiedenen Gesetzgebungsebenen unterschiedliche Anforderungen an das notwendige Wissen. Aus diesem Grund wechselt bei ihnen die
Person des Gesetzgebers.
Bei Rawls findet ein solcher Personenwechsel nicht statt. Im Rahmen seiner
Vorstellung von einer idealen Gesetzgebung einigen sich die fiktiven Vertragsparteien im Urzustand über die Gerechtigkeitsgrundsätze und begeben sich
danach in ihrer jeweiligen Gesellschaft als Abgeordnete zu einer verfassungsgebenden Versammlung.699 Welche Abgeordneten dann für die einfache Gesetzgebung zuständig sind, bleibt bei ihm offen. Er entwickelt insgesamt ein Bild, in
dem die Befähigung zur Entscheidungsfindung nicht an eine bestimmte Person
beziehungsweise eine besonders befähigte Elite gebunden ist.
In seiner Konzeption verändert sich stattdessen die Form der Entscheidungsfindung. Während sich die Parteien im Urzustand einstimmig über die Gerechtig-
699 Vgl. Rawls, TG, Abschnitt 31, 224.
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keitsgrundsätze einigen, sind im Rahmen der Gesetzgebung ein Wissensaustausch und eine Abstimmung notwendig. Der Urzustand spiegelt das Bild einer
reinen Verfahrensgerechtigkeit wider, während das Gesetzgebungsverfahren nur
eine unvollkommene beziehungsweise fast reine Verfahrensgerechtigkeit abbildet.
2. Wirkungsweise Schleier des Nichtwissens
Dies leitet zur entscheidenden Frage über: Welche Wirkung hat der Schleier des
Nichtwissens? Welches Ziel verfolgt Rawls mit dieser Gedankenfigur? Die vorangegangene Untersuchung hat die Besonderheiten des Schleiers verdeutlicht,
die hier noch einmal zusammengefasst aufgezeigt werden sollen.
a) Negativgebot
Bei dem Schleier des Nichtwissens handelt es sich um ein Negativgebot.700 Rawls
stattet seine Entscheidungsträger nicht mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten aus, sondern verringert den Umfang ihres Wissens. Für ihn hängt die Vernünftigkeit einer Entscheidung nicht davon ab, wie viel jemand weiß; stattdessen
ist es für ihn entscheidend, wie gut der Betreffende seine Kenntnisse, auch wenn
sie lückenhaft sind, verwertet.701 Anders als die bisher dargestellten Philosophen
vertritt Rawls keinen »Wissens-Optimismus«; ein Mehr an Wissen führt für ihn
nicht automatisch zur besseren Entscheidung.
b) Ausschluss von persönlichem Wissen
Rawls differenziert vielmehr zwischen personenbezogenem Wissen und Strukturwissen. Bei dem personenbezogenen Wissen vertritt er die Ansicht, dass ein Weniger an Wissen zu einer gerechten, weil nicht durch individuelle Interessen beeinflussten Einigung führt. An dieser Stelle ist es nicht entscheidend, ob der
Schleier des Nichtwissens eine Distanz zu den eigenen Interessen des Abgeordneten oder zu den Interessen der von ihm vertretenen Personen gewährleisten
will. Wichtig ist allein, dass diese Gedankenfigur eine objektive Entscheidungssituation garantiert.
Auch wenn der Schleier im Bereich der Verfassungsgebung und der einfachen
Gesetzgebung durchlässiger wird, so blendet er dennoch auf allen Ebenen das
personenbezogene Wissen aus. Die Figur garantiert auf allen Stufen den Vorrang
700 Vgl. hierzu im Zusammenhang mit Unparteilichkeit, Höffe, Politische Gerechtigkeit,
2002, 43.
701 Vgl. Rawls, TG, Abschnitt 60, 435.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
In seiner Entscheidung zum Länderfinanzausgleich hat das Bundesverfassungsgericht 1999 auf eine rechtsphilosophische Figur, John Rawls’ berühmten „Schleier des Nichtwissens“, zurückgegriffen. Dieser „Schleier“ ist in Rawls’ Werken Teil eines fiktiven Urzustands und bewirkt, dass die Entscheidungsträger ihre eigenen Interessen nicht kennen. Wenig beachtet wurde jedoch der Umstand, dass Rawls auch im Bereich der idealen Gesetzgebung auf diese Gedankenfigur verweist.
Die Arbeit setzt sich zunächst intensiv mit diesen Textpassagen auseinander, um in einem nächsten Schritt zu untersuchen, inwieweit Gesetzgebung unter dem Grundgesetz mit dem Gedanken eines unparteilichen Abgeordneten vereinbar ist.
Das Werk richtet sich an Verfassungsjuristen und Rechtsphilosophen.