148
insofern als die Hauptbestandteile denkbarer Konzeptionen des Guten angesehen
werden.567 Aus diesem Grund können die Parteien auch unter dem Schleier des
Nichtwissens weiter rational handeln, sie können interpersonelle Nutzenvergleiche vornehmen. 568
Der Urzustand spiegelt insgesamt die Idealvorstellung eines Vorrangs des Vernünftigen vor dem Rationalen wider.569 Durch den Schleier des Nichtwissens wird
garantiert, dass in die Entscheidungsfindung moralische Überlegungen Einfluss
finden.570 An dieser Stelle wird noch einmal deutlich, dass Rawls die Menschen
im Urzustand nicht als Altruisten, sondern als Egoisten ansieht. Die Selbstbezogenheit sieht er hierbei nicht als Makel, sondern als Bestandteil des menschlichen
Wesens an. Er konstruiert jedoch mit dem Schleier des Nichtwissens eine Bedingung, die die Menschen zur Vernunft »zwingt.« Der Urzustand verkörpert Rawls’
Vorstellung von Autonomie: Die Parteien handeln rational, ihnen wird jedoch
durch vernünftige Beschränkungen ein Rahmen gesetzt.571
4. Veränderter Schleier des Nichtwissens
Für den Schleier des Nichtwissens ergibt sich hieraus, dass er Teil eines Argumentationsrahmens und der Idee des Vernünftigen zuzuordnen ist. Er stellt eine
Bedingung dar, die es den Menschen unmöglich macht, allein nutzenorientiert zu
handeln. Der Schleier diszipliniert das zweckgerichtete Handeln der Menschen,
er verkörpert den Vernunftaspekt innerhalb des Urzustandes. Er stellt quasi das
»Medikament« für den bestehenden »Egoismus« der Parteien dar, wobei Rawls
versucht, seine radikale Wirkung durch die Idee der Grundgüter abzumildern.
a) Ausgeschlossenes Wissen – erlaubtes Wissen
Auch im Hinblick auf die Wirkungsweise des Schleiers greift Rawls auf seine Unterscheidung zwischen umfassender Lehre und politischer Konzeption zurück.
Der Schleier blendet die umfassenden Lehren der Menschen aus. Er ermöglicht
es damit, Gerechtigkeitsgrundsätze zu beschließen, die mit den verschiedensten
Positionen vereinbar sind. Das Nichtwissen ist entscheidend, um zu einem übergreifenden Konsens zu gelangen.572
Wie bereits aufgezeigt, hatten Stimmen in der philosophischen Literatur kritisiert, dass Rawls im Urzustand ein zu umfassendes Allgemeinwissen voraussetze.
Im Politischen Liberalismus distanziert sich Rawls ausdrücklich von einem zu
567 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 428.
568 Vgl. Rawls, Gerechtigkeit als Fairness, 103.
569 Vgl. Rawls, Gerechtigkeit als Fairness, 134.
570 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 123.
571 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 156.
572 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 92.
149
hohen Anspruch an vorhandene Kentnisse. Der Schleier des Nichtwissens lässt
nunmehr nur Wissen zu, das öffentlich bekannt ist. Die Parteien dürfen in ihren
Überlegungen nur von solchen Überzeugungen ausgehen, die von den Bürgern als
Teil des öffentlichen Wissens geteilt werden.573 Rawls spricht im Politischen
Liberalismus davon, dass die Parteien auf der Grundlage von Alltagswissen und
einer Theorie der menschlichen Natur beraten und entscheiden.574 Das Wissen
und die Argumentationsweisen, die den beiden Gerechtigkeitsgrundsätzen
zugrunde liegen, sollen möglichst auf einfachen und weithin anerkannten oder
allgemein zugänglichen Wahrheiten beruhen.
Diese Ausführungen im Rahmen des Politischen Liberalismus zeigen, dass
Rawls den Parteien im Urzustand kein Expertenwissen zuschreibt. Stattdessen
wählen sie die Gerechtigkeitsgrundsätze mit Hilfe eines »Durchschnittswissens«
aus. Rawls weist innerhalb seiner Ausführungen ausdrücklich darauf hin, dass
nicht zuviel Wissen der Parteien vorausgesetzt werden dürfe.575 Diese Passage
zeigt, dass Rawls den Urzustand als ein Gedankenexperiment konstruieren will,
in das wirklich jeder Leser jederzeit eintreten kann. Die Wahl der Gerechtigkeitsgrundsätze ist nur dann durch das Darstellungsmittel Urzustand legitimiert, wenn
dieser nicht mehr als ein »normales« Wissen voraussetzt.
Im Hinblick auf das Wissen im Urzustand tritt somit der egalitaristische Ansatz
von Rawls stärker in den Vordergrund. Rawls will mit dem Urzustand und dem
Schleier die Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Lebensplänen sichtbar machen. Er will den Parteien ihre »Gleichheit«, ihre gemeinsamen Grundbedürfnisse vor Augen führen. Diese Gemeinsamkeiten werden jedoch nur dann
wirklich offenkundig, wenn sich jeder Leser gedanklich in den Urzustand versetzen kann. Er darf hierfür kein besonderes Expertenwissen benötigen.
b) Vier-Stufen-Gang
Nachdem dargestellt wurde, welche Modifikationen Rawls im Rahmen des Urzustandes vorgenommen hat, stellt sich in einem nächsten Schritt die Frage, welche
Aussagen er zum Schleier des Nichtwissens innerhalb der Gesetzgebung trifft.
Ingesamt setzt Rawls sich in seinen späteren Werken nicht ausführlich mit den
Ebenen Verfassungs- und einfache Gesetzgebung auseinander. Er verweist grundsätzlich auf seine Ausführungen in Eine Theorie der Gerechtigkeit.576
Der gesamte Vier – Stufen –Gang wird von Rawls nunmehr mit den Begriffen
des Vernünftigen und des Rationalen charakterisiert. Auf jeder Ebene umrahmt
das Vernünftige das Rationale und ordnet es unter. Was sich von Ebene zu Ebene
verändert, sind die den rationalen Akteuren gestellte Aufgabe und die Einschrän-
573 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 146, 147.
574 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 434.
575 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 326.
576 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 283 Fussnote 18; Rawls, Gerechtigkeit als Fairness,
85.
150
kungen, denen sie unterliegen.577 Der Vier-Stufen-Gang erweitert das Modell des
Urzustandes, indem er umreißt, welche Arten von Normen und Informationen
unsere politischen Gerechtigkeitsurteile je nach Gegenstand und Kontext anleiten
sollten.578
Rawls führt weiter aus, dass die Delegierten der verfassungsgebenden Versammlung mit den Parteien des Urzustandes identisch sind. Auf beiden Ebenen
(Wahl der Gerechtigkeitsgrundsätze und Verfassungsgebung) agieren Vertreter
von Bürgern als freie und gleiche Personen. Sie sind nur mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben betraut.579 Auf der Ebene der Verfassungsgebung geht es darum,
diejenige Verfassung zu wählen, die am wahrscheinlichsten zu einer gerechten
und wirksamen Gesetzgebung führt. Wie Rawls bereits in Eine Theorie der
Gerechtigkeit ausgeführt hat, sollen sich die Abgeordneten der verfassungsgebenden Versammlung am ersten Gerechtigkeitsgrundsatz orientieren. Dessen
Aussagen sollen in den Entscheidungsprozess einfließen und zu einer Verfassung
führen, die ein gerechtes politisches Verfahren festlegt. Diese bildet dann einen
Rahmen für die nachfolgende Gesetzgebung.580
Rawls bleibt auch in seinen Folgewerken bei seiner Aussage bezüglich der
Dichte des Schleiers: Die allgemeine Unkenntnis wird Schritt für Schritt aufgehoben.581 Im Politischen Liberalismus zeigt er noch einmal auf, warum er das
Informationsdefizit auf den untergeordneten Stufen nach und nach auflöst. Die
Entscheidungen der höheren Ebene stellen eine verbindliche Vorgabe für die
nachfolgende Ebene dar. Rawls entwickelt ein präziseres Bild einer Normenhierarchie und greift in diesem Zusammenhang den Begriff des Spielraums auf. Die
Entscheidungsträger der untergeordneten Ebenen haben einen immer geringeren
Spielraum. Die Delegierten der verfassungsgebenden Versammlung müssen die
Gerechtigkeitsgrundsätze anwenden. Der Gesetzgeber ist dann sowohl an die
Gerechtigkeitsgrundsätze als auch an die Verfassung gebunden. Die Beschränkungen durch die bereits getroffenen Entscheidungen werden immer umfassender. Der vorgegebene vernünftige Rahmen wird immer dichter. Aus diesem
Grund kann der Schleier des Nichtwissens im Gegenzug von Stufe zu Stufe
durchlässiger werden.582
Rawls ist jedoch auch im Politischen Liberalismus der Ansicht, dass es kein
institutionalisiertes Verfahren gibt, das nicht missbraucht werden könnte, um
Gesetze in Kraft zu setzen, die grundlegende demokratische Verfassungsbestim-
577 Vgl. Rawls, Der Vorrang der Grundfreiheiten, in: Hinsch, Die Idee des politischen Liberalismus, 1994, 159, 213.
578 Vgl. Rawls, Erwiderung auf Habermas, in: Hinsch, Zur Idee des politischen Liberalismus
1997, 196, 216.
579 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 457.
580 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 458, 461. In diesem Zusammenhang betont Rawls,
dass der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz nicht Bestandteil der Verfassung selbst wird. Er
soll nicht auf diese Weise verrechtlicht werden, sondern bleibt ein neben der Verfassung
bestehender Maßstab für die einfache Gesetzgebung.
581 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 408, 414.
582 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 457, 458, 461; Rawls, Gerechtigkeit als Fairness, 85.
151
mungen verletzen.583 Er ordnet die Gesetzgebung weiter der unvollkommenen
Verfahrensgerechtigkeit zu und zeichnet damit eine sehr »vorsichtige« ideale
Theorie.
c) Repräsentation
In einem Punkt nimmt Rawls jedoch eine – möglicherweise entscheidende – Ver-
änderung vor. Betrachten wir noch einmal kurz sein Grundwerk Eine Theorie der
Gerechtigkeit: Rawls beschreibt den Urzustand als eine Situation, in der die Parteien unmittelbar Betroffene ihrer eigenen Entscheidungen sind. Ihre Vereinbarungen wirken auf sie selbst zurück, sie legen Grundsätze für eine Gesellschaft
fest, der sie selbst angehören (» sie müssen Grundsätze wählen, deren Folgerungen sie hinzunehmen bereit sind«584).
Der Schleier des Nichtwissens setzt in Eine Theorie der Gerechtigkeit an dem
Wissen der Parteien über sich selbst an. Er blendet Informationen über die eigene
Konzeption des Guten aus. Auf diese Weise will Rawls garantieren, dass sich die
Parteien nicht von ihrem eigenen Vorteil leiten lassen. Er möchte verhindern, dass
die Menschen im Urzustand in eigener Sache entscheiden. Unparteilichkeit in der
Grundkonzeption von Rawls stellt sich als eine Distanz zu sich selbst, zu den
eigenen Interessen und Wünschen dar.
aa) Urzustand
Auch im Rahmen des Politischen Liberalismus garantiert der Schleier weiterhin,
dass keine Verhandlungsvorteile zwischen den Parteien entstehen. Der Urzustand
zeichnet sich weiter durch ein Informationsdefizit aus.585 Anders als in seinem
Grundwerk greift Rawls jedoch nunmehr den Begriff der Repräsentation auf.
Er spricht davon, dass die Parteien im Urzustand als Vertreter agieren.586 Als
Repräsentanten haben sie die Aufgabe, unter den Bedingungen des Urzustandes
das Beste für die von ihnen zu vertretenden Personen zu tun.587 Die Parteien im
Urzustand haben die Freiheit, sich im Rahmen der Beschränkungen auf Grundsätze zu einigen, von denen sie glauben, dass sie zum größtmöglichen Vorteil für
die von ihnen Vertretenen sind. Bei der Einschätzung dieses Vorteils gehen sie
von den höherrangigen Interessen der Vertretenen aus.588
Auch in Gerechtigkeit als Fairness behält Rawls den Repräsentationsgedanken
bei. Die Parteien im Urzustand agieren als Repräsentanten freier und gleicher
583 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 336.
584 Vgl. Rawls, TG, Abschnitt 24, 160.
585 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 93.
586 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 154.
587 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 422.
588 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 152.
152
Bürger, sie sind Sachwalter oder Vormünder. Wenn sie den Gerechtigkeitsprinzipien zustimmen, müssen sie die grundlegenden Interessen der von ihnen Vertretenen wahren.589 Sie agieren verantwortungsvoll590 und sind als Sachwalter im
Urzustand für das unbekannte spezifische und vollständige Wohl der Bürger verantwortlich.591
Der Schleier des Nichtwissens schließt dann in Rawls’ späteren Werken die
Kenntnis über die Interessen der vertretenen Menschen aus. Die Parteien wissen
zwar, dass die von ihnen vertretenen Personen bestimmte Konzeptionen des
Guten haben, die von denen der anderen verschieden sind, sie kennen aber deren
Inhalt nicht.592 Der Schleier der Unwissenheit impliziert darüber hinaus, dass die
Parteien nicht wissen, ob die Anschauungen der von ihnen vertretenen Personen
von einer Minderheit oder einer Mehrheit bejaht werden.593
bb) Gesetzgebung
Zu überlegen ist, ob die veränderte Wirkungsweise des Schleiers im Urzustand
auch für die weiteren Ebenen des Vier – Stufen – Ganges Geltung entfaltet. Wie
bereits weiter oben angesprochen, beschäftigt sich Rawls in seinen späteren Werken nicht oder nur ganz am Rand mit dem Vier – Stufen –Gang. Es fehlen deshalb
Nachweise dafür, dass der Repräsentationsgedanke auch auf den untergeordneten
Ebenen Eingang gefunden hat. Jedoch sprechen die (wenigen) Ausführungen zur
Gesetzgebung dafür, dass die Aussagen zum Schleier im Urzustand umfassende
Geltung haben. Rawls führt selbst aus, dass ein Grundgedanke für alle Entscheidungsstufen Wirkung entfaltet: Das Vernünftige und damit der Schleier des
Nichtwissens umrahmt das Rationale. Der Unterschied zwischen den Stufen besteht allein darin, dass die Aufgaben der Entscheidungsträger zunehmend spezieller werden.594 Der Schleier wird lediglich durchlässiger, er behält jedoch die
Wirkungsweise bei, die er bereits im Urzustand hat. Ändert Rawls in seinen Folgewerken seine allgemeinen Ausführungen zum Schleier im Urzustand, so bezieht sich diese Weiterentwicklung folglich auch auf die untergeordneten Stufen
Verfassungsgebung und Gesetzgebung.
589 Vgl. Rawls, Gerechtigkeit als Fairness, 138.
590 Vgl. Rawls, Gerechtigkeit als Fairness, 138.
591 Vgl. Rawls, Gerechtigkeit als Fairness, 170.
592 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 428.
593 Vgl. Rawls, Politischer Liberalismus, 428.
594 Vgl. Rawls, Der Vorrang der Grundfreiheiten, in: Hinsch, Die Idee des politischen Liberalismus, 1994, 159, 213.
153
cc) Bloße Formulierungsfrage
Rawls selbst misst der Veränderung in seiner Konzeption keine entscheidende
Bedeutung zu. So führt er in einem späteren Aufsatz aus:
»Daher können wir die Parteien im Urzustand entweder als Repräsentanten (oder
Treuhänder) von Personen mit bestimmten Interessen oder als selbst durch diese Interessen bewegt beschreiben. Es macht keinen Unterschied, welche Beschreibung
wir wählen, obwohl letztere einfacher ist und ich mich gewöhnlich in dieser Weise
ausdrücken werde.«595
Für Rawls scheint es sich allein um eine Formulierungsfrage zu handeln. Entscheidend ist für ihn, dass die Parteien von Individualinteressen gesteuert werden. Unerheblich ist dagegen, ob es sich um ihre eigenen Zielvorstellungen oder
die Wünsche dritter Personen handelt.
Für diese Sichtweise spricht, dass in einer repräsentativen parlamentarischen
Demokratie die Interessen des Abgeordneten und die Interessen der von ihm vertretenen Personen miteinander verschmelzen. Dadurch, dass der Abgeordnete
wieder gewählt werden möchte, werden die Ziele seiner Wählergruppen zu seinen
eigenen Zielen.596 Nur wenn er diese verfolgt, kann er damit rechnen, in seinem
Amt bestätigt zu werden. Er tritt demnach als Sachwalter der Wählerinteressen
auf und verfolgt auf diesem Weg seine eigene Konzeption des Guten. Insofern
sind seine persönlichen Ziele mit den Forderungen seiner Wähler verbunden.
Weiß der Abgeordnete nichts über die Interessen der von ihm vertretenen Personen, so kann er nicht länger taktisch agieren, um seine eigenen Ziele zu sichern.
Er macht sich nicht länger den Standpunkt einer Lobby-Gruppe zu eigen, sondern
betrachtet das Gesetz aus allen denkbaren Perspektiven. Auch wenn Rawls den
Schleier des Nichtwissens mit dem Gedanken der Repräsentation verknüpft,
bleibt die grundlegende Funktion dieser Figur erhalten: Sie zwingt den Entscheidungsträger, sich von einer verengten Perspektive zu lösen und verkörpert den
Universalisierungsgedanken.
Die veränderte Wirkungsweise des Schleiers kann dennoch nicht als eine bloße
Formulierungsfrage eingeordnet werden. Es macht im Bereich der Gesetzgebung
einen Unterschied, ob Rawls ein Leitbild entwickelt, in dem die eigenen Ziele der
Abgeordneten (Grundwerk) oder die Ziele Dritter (Folgewerke) ausgeschlossen
werden.
595 Vgl. Rawls, Kantischer Konstruktivismus in der Moraltheorie, in: Hinsch, Die Idee des
politischen Liberalismus, 1994, 80, 93.
596 Walter Wiese zeigt in seinem Aufsatz, Das Amt des Abgeordneten, AöR 101 (1976), 548,
551 auf, dass sich das Ehrenamt des Abgeordneten zu einem Abgeordnetenberuf gewandelt
hat. Er verweist hierbei auf Max Webers Vortrag »Politik als Beruf«, in dem deutlich
werde, dass der Parlamentarier zunehmend nicht nur für die Politik, sondern auch von der
Politik lebt und leben müsse.
154
aaa) Grundkonzeption: Gesetzgebung in eigener Sache
In Eine Theorie der Gerechtigkeit entwickelt Rawls eine Leitvorstellung, mit deren Hilfe die »klassische« Gesetzgebung in eigener Sache kritisch hinterfragt
werden kann. Er entwickelt ein Ideal, an dem beispielsweise die Entscheidung
über Abgeordnetendiäten gemessen werden kann. Mit seiner Gedankenfigur löst
er den Konflikt zwischen dem Eigennutz der Handelnden und der notwendigen
Erfüllung der übertragenen Aufgaben auf. Denn Entscheidungen in eigener Sache
zeichnen sich dadurch aus, dass sich Abgeordnete von ihrem eigenen Vorteil leiten lassen, weil sie von der Entscheidung selbst unmittelbar betroffen sind.597
Eine solche Situation bildet Rawls in seinem Grundwerk ab und entwickelt mit
dem Schleier eine Figur, die die Identität von Entscheidungsträger und Betroffenen auflöst.598 Diese fiktive Verfahrensbedingung hebt das Spannungsverhältnis
von Eigennutz und Distanz dialektisch auf. 599
bbb) Folgewerke: gesamter Bereich der Gesetzgebung
In seinen Folgewerken erweitert Rawls hingegen den Anwendungsbereich des
Schleiers. Mit der Formulierung, dass diese Gedankenfigur das Wissen und die
Interessen Dritter ausschließt, entwickelt Rawls ein umfassendes Leitbild. Seinem Vier – Stufen – Gang liegt nicht länger das Bild einer identitären Verteilungsdemokratie zugrunde, bei der Verteiler und Adressat der Verteilung identisch
sind. Seine Ausführungen zur Gesetzgebung betreffen nicht mehr nur den Spezialfall der beschriebenen Gesetzgebung in eigener Sache. Der Schleier des Nichtwissens gelangt nicht nur zur Anwendung, wenn eine unmittelbare Betroffenheit
vorliegt, sondern er findet in Rawls’ Folgewerken auch auf Konflikte Anwendung, die durch eine vermittelte Betroffenheit entstehen. Diese vermittelte Betroffenheit ist jedoch der »Normalfall« innerhalb der Gesetzgebung.
597 Vgl. Lang, Gesetzgebung in eigener Sache, Typoskript 2002, 416 ff. der sich auch vertieft
mit dem Schleier des Nichtwissens als Lösungsvorschlag für diese problematische Gesetzgebungskonstellation beschäftigt. Weitere Ausführungen zu dieser Entscheidungskonstellation finden sich bei Hans Peter Schneider, der zwischen individueller »Privatbetroffenheit« (Immunitätsangelegenheiten und Interessenkollisionen) und kollektiver »Organbetroffenheit« (Diäten, Fraktions- und Parteifinanzierung) unterscheidet. Bei der individuellen Betroffenheit sieht er Befangenheitsregelungen als eine mögliche Lösung an. Bei der
kollektiven Betroffenheit hingegen seien zusätzliche außerparlamentarische Kontrollinstanzen notwendig. Vgl. Schneider, Meliora Legalia: Wege zu besserer Gesetzgebung, ZG
2004, 105, 118, Schneider, Gesetzgebung in eigener Sache, in: Grimm/Maihofer, Gesetzgebungstheorie und Rechtspolitik, 1988, 327 – 350.
598
Vgl. Rawls, TG, Abschnitt, 24, 159.
599 Vgl. Lang, Gesetzgebung in eigener Sache, Typoskript 2002, 456, 459.
155
ccc) Repräsentation und»klassische« Vertragstheorien
Wie Rawls in seinen späteren Werken klarstellend ausführt, entwickelt er eine
Gerechtigkeitskonzeption für moderne westliche Demokratien. Der Repräsentationsgedanke ist ein Hinweis darauf, dass er den Anwendungsbereich seiner
Theorie »überarbeitet« hat. Rawls hat in seinen Folgewerken berücksichtigt, dass
der Gedanke der Repräsentation Teil unserer wohlüberlegten Urteile ist. Insofern
hat er seine Urzustandsbeschreibung modifiziert und sie dadurch näher an die politische Realität angepasst.
Er entfernt sich hierdurch weiter von den klassischen Theorien des Gesellschaftsvertrages, insbesondere von Rousseau, der eine Beteiligungsallgemeinheit
beziehungsweise eine identitäre Entscheidung fordert.600 Jedoch besteht weiterhin eine Übereinstimmung zwischen Rawls und Kant, die im Rahmen der Stellungnahme noch vertieft erörtert wird. Denn Kant beschreibt im Rahmen seiner
Rechtslehre ein Gedankenexperiment, das sich an den Gesetzgeber richtet und
ebenfalls den Repräsentationsgedanken beinhaltet:
»..Sondern es ist eine bloße Idee der Vernunft, die aber ihre unbezweifelte (praktische) Realität hat: nämlich jeden Gesetzgeber zu verbinden, daß er seine Gesetze
so gebe, als sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volkes haben entspringen
können, und jeden Untertan, sofern er Bürger sein will, so anzusehen, als ob er zu
einem solchen Willen mit zusammengestimmt habe. Denn das ist der Probierstein
der Rechtmäßigkeit eines jeden öffentlichen Gesetzes. Ist nämlich dieses so beschaffen, daß ein ganzes Volk unmöglich dazu seine Einstimmung geben
könnte…..so ist es nicht gerecht; ist es aber nur möglich, dass ein Volk dazu zusammenstimmte, so ist es Pflicht, das Gesetz für gerecht zu halten: gesetzt auch, dass
das Volk jetzt in einer solchen Lage oder Stimmung seiner Denkungsart wäre, daß
es, wenn es darum befragt würde, wahrscheinlich seine Bestimmung verweigern
würde.601
5. Konkurrenz: die Idee der freien und gleichen Person
Bereits in seinem Grundwerk Eine Theorie der Gerechtigkeit führt Rawls aus,
dass sich die Teilnehmer des Urzustands in einer symmetrischen Verhandlungsposition befinden. Der Schleier des Nichtwissens garantiert, dass sie als freie und
gleiche Entscheidungsträger agieren. Diesen Gedanken baut Rawls in seinen späteren Werken zu einer eigenständigen Vernunftidee aus: der Idee der freien und
gleichen Person. Diese nimmt in seinen späteren Veröffentlichungen einen breiten Raum ein, er erörtert sie ausführlich und differenziert. Seine Grundkonzep-
600 Vgl. Rousseau, Contrat Social, 13. Kapitel, 103 »Jedes Gesetz, das das Volk nicht selbst
beschlossen hat, ist nichtig; es ist überhaupt kein Gesetz«.
601 Vgl. Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht
für die Praxis, herausgegeben von Heiner F. Klemme, 1992, 29.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
In seiner Entscheidung zum Länderfinanzausgleich hat das Bundesverfassungsgericht 1999 auf eine rechtsphilosophische Figur, John Rawls’ berühmten „Schleier des Nichtwissens“, zurückgegriffen. Dieser „Schleier“ ist in Rawls’ Werken Teil eines fiktiven Urzustands und bewirkt, dass die Entscheidungsträger ihre eigenen Interessen nicht kennen. Wenig beachtet wurde jedoch der Umstand, dass Rawls auch im Bereich der idealen Gesetzgebung auf diese Gedankenfigur verweist.
Die Arbeit setzt sich zunächst intensiv mit diesen Textpassagen auseinander, um in einem nächsten Schritt zu untersuchen, inwieweit Gesetzgebung unter dem Grundgesetz mit dem Gedanken eines unparteilichen Abgeordneten vereinbar ist.
Das Werk richtet sich an Verfassungsjuristen und Rechtsphilosophen.