Nomos Universitätsschriften
Recht
Band 615
BUT_Belitz_4072-0.indd 2 18.11.2008 10:02:48 Uhr
Julia-Anabel Belitz
Anrechnungs- und
Ausgleichsprobleme im
Erb- und Familienrecht bei
Lebensversicherungen
Nomos
BUT_Belitz_4072-0.indd 3 18.11.2008 10:02:48 Uhr
D21
1. Auflage 2009
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. Printed in Germany. Alle Rechte,
auch die des Nachdrucks von Auszügen, der photomechanischen Wiedergabe und
der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.
Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2008
ISBN 978-3-8329-4072-0
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5
Vorwort
Von außen betrachtet besteht diese Arbeit aus über 300 Seiten, 90.080 Wörtern
und 606.156 Zeichen, über 150 Autoren wurden zitiert, unzählige Stunden und
Tage habe ich daran gearbeitet. Tatsächlich wäre das Entstehen und der endgültige Abschluss dieser Arbeit ohne die Hilfe und Unterstützung, die ich von vielen
Seiten bekommen habe, nicht denkbar gewesen. Deren Beitrag zu dieser Arbeit
wird bei der Lektüre aber nicht erkennbar. Das Vorwort möchte ich daher nutzen,
um all denen meinen Dank auszusprechen, ohne die es dieses Buch nicht gäbe.
An erster Stelle gilt mein Dank meiner Familie – meinen Eltern Hans-Jörg und
Ute Belitz und meiner Schwester Katja-Isabel –, die mich immer, nicht nur während meines Studiums und während der Arbeit an der Dissertation, unterstützt
und mir stets Mut gemacht haben und auf die ich mich immer verlassen konnte
und kann.
Danken möchte ich auch meinem Großvater, Otto Belitz, und meinem Onkel,
Karl-Heinz Belitz, denen ich – wie ich hoffe – mit diesem Buch ein wenig Freude
bereitet habe.
Herrn Prof. Dr. Gottfried Schiemann danke ich von ganzem Herzen für die
außergewöhnliche Betreuung meiner Doktorarbeit. Ohne seine Hilfe wäre es niemals möglich gewesen, diese Arbeit in der kurzen Zeit fertig zu stellen. Von
Beginn an nahm er sich Zeit für mich und meine Arbeit, begleitete sie und gab
neue Impulse. Ich bin froh und dankbar, dass ich von ihm lernen durfte und
bedaure, dass diese Zeit nun vorüber ist.
Herrn Prof. Dr. Hermann Reichold danke ich nicht nur für die schnelle Erstattung des Zweitgutachtens, sondern in ganz besonderem Maße dafür, dass er mir
die Möglichkeit gegeben hat, an seinem Lehrstuhl zu arbeiten und bei dieser
Gelegenheit viel Neues und Hilfreiches zu erfahren und kennen zu lernen.
Ravensburg, im Oktober 2008 Julia-Anabel Belitz
7
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 21
1. Teil:
Anrechnungs- und Ausgleichungsprobleme im Erb- und Familienrecht bei
Lebensversicherungen 25
1. Kapitel: Anrechnung und Ausgleichung im Pflichtteilsrecht 25
A. Die Pflichtteilsergänzung nach §§ 2325 ff. BGB 25
I. Die Problemstellung 25
1. Der Anspruch auf die Versicherungsleistung als Bestandteil des
Nachlasses (§ 2311 BGB) 25
2. Erforderlichkeit der Pflichtteilsergänzung nach §§ 2325 ff. BGB 31
3. Der ergänzungspflichtige Vermögensgegenstand 33
II. Streitstand 35
1. Versicherungssumme / Anspruch auf die Versicherungssumme 35
2. Gesamtsumme der vom Versicherungsnehmer gezahlten
Prämien 37
3. Rückkaufswert 39
4. Differenzierung nach anfänglicher und nachträglicher
Einräumung des Bezugsrechts 40
III. Stellungnahme 40
1. Das Wortlautargument 40
2. Schutzzweck der Pflichtteilsergänzung 40
a) Wie ist der Pflichtteilsergänzungsberechtigte im Rahmen
der §§ 2325 ff. BGB zu stellen? 41
b) Privilegierung des Bezugsberechtigten einer
Lebensversicherung? 46
c) Berücksichtigung der Interessen der Erben im Rahmen der
Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB? 56
d) Unterschiedliche Zuwendungsgegenstände im Rahmen
von §§ 2325, 2329 BGB und § 2327 BGB? 58
8
e) Zusammenfassung 60
3. Systematische Betrachtung – Vergleich mit der Abtretung
des Versicherungsanspruchs 60
4. Der Schenkungsgegenstand im Rahmen der Pflichtteilsergänzungsansprüche 61
a) Die unmittelbare Schenkung der Versicherungsforderung 61
aa) Unmittelbare Schenkung des Versicherungsanspruchs
durch Bezugsrechtseinräumung zugunsten eines
Dritten 62
bb) Direkt- oder Durchgangserwerb des Bezugsberechtigten 63
b) Die mittelbare Schenkung 73
aa) Der Gegenstand der sog. »mittelbaren Schenkung« 74
bb) Die Gleichbehandlung von unmittelbarer und
mittelbarer Zuwendung 76
c) Zusammenfassung 81
5. Das Niederstwertprinzip des § 2325 II 2 BGB 82
a) Das widerrufliche Bezugsrecht 82
b) Das unwiderrufliche Bezugsrecht für eine reine Todesfalllebensversicherung 85
c) Das unwiderrufliche Bezugsrecht im Rahmen einer
gemischten Lebensversicherung mit geteiltem Bezugsrecht 92
6. Die Zehn-Jahres-Frist (§ 2325 III BGB) 97
IV. Besonderheiten bei Vorliegen einer Rentenlebensversicherung 102
V. Ergebnis 103
B. Anrechnung und Ausgleichung im Pflichtteilsrecht
(§§ 2315, 2316 BGB) 103
I. Problemstellung 103
II. Streitstand 105
III. Stellungnahme 106
1. Schutzzweck der Anrechnung (§ 2315 BGB) und Ausgleichung
(§ 2316 BGB) 106
a) Schutzzweck der Anrechnungspflicht (§ 2315 BGB) 106
aa) Teleologische Betrachtung 106
bb) Berücksichtigung der Interessen des an rechnungspflichtigen Bezugsberechtigten einer
Lebensversicherung 108
cc) Berücksichtigung der Interessen der anderen an der
Anrechnung Beteiligten 109
b) Schutzzweck der Ausgleichungspflicht (§ 2316 BGB) 110
aa) Schutzzweck der Ausgleichung 110
9
bb) Berücksichtigung der Privilegierung des Bezugsberechtigten 110
cc) Berücksichtigung der Interessen der anderen
Beteiligten 111
c) Zwischenergebnis 112
2. Die Bestimmung des Zuwendungsgegenstands und dessen
Bewertung nach dem Gesetz sowie im Hinblick auf die
Bestimmungen des Erblassers 112
a) Die Anordnungen des Erblassers 112
b) Die Ermittlung des Werts der Zuwendung: die Stichtagsregelung der §§ 2315 II 2, 2316 I, 2055 II BGB 116
3. »Die mittelbare Zuwendung« 119
4. Berücksichtigung der Besonderheiten einer Rentenlebensversicherung 119
2. Kapitel:
Der Schutz des Vertragserben, des Vertragsvermächtnisnehmers, des
Schlusserben und des Schlussvermächtnisnehmers und die Ausgleichung
von Zuwendungen unter Miterben 120
A. Der Schutz des Vertragserben, des Vertragsvermächtnisnehmers
des Schlusserben und des Schlussvermächtnisnehmers vor
Beeinträchtigungen des dolosen Erblassers (§§ 2287, 2288 BGB) 120
I. Problemstellung 120
II. Streitstand 123
III. Stellungnahme 123
1. Teleologische Betrachtung 123
a) Sinn und Zweck der §§ 2287 f. BGB 123
b) Berücksichtigung der Privilegierung des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung 125
c) Zwischenergebnis 127
2. Schenkung i.S.d. § 2287 BGB 127
3. Beeinträchtigungsabsicht 127
4. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Bestimmung des Werts
des Schenkungsgegenstands 129
IV. Ergebnis 129
B. Ausgleichungspflicht unter Miterben (§§ 2050 ff. BGB) 130
I. Problemstellung 130
II. Streitstand 132
III. Stellungnahme 132
1. Schutzzweck der Ausgleichung unter Miterben 132
10
a) Schutzzweck der Ausgleichung gemäß §§ 2050 ff. BGB 132
b) Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten 137
c) Zwischenergebnis 138
2. Bestimmung des Zuwendungsgegenstands und dessen
Bewertung unter Berücksichtigung der Erblasseranordnungen
und des Stichtagsprinzips (§ 2055 II BGB) 138
a) Die Erblasserbestimmungen 138
b) Das Stichtagsprinzip (§ 2055 II BGB) 139
3. Die mittelbare Zuwendung 140
IV. Ergebnis 140
3. Kapitel: Anrechnung und Ausgleichung im Familienrecht 140
A. Der Erwerb aufgrund einer Lebensversicherung zugunsten Dritter als
zugewinnneutraler Erwerb i.S.d. § 1374 II BGB 142
I. Vorrang des Versorgungsausgleichs? 142
II. Anwendbarkeit des § 1374 II BGB auf den Erwerb aufgrund einer
Lebensversicherung zugunsten Dritter 145
1. Der Erwerb des einen Ehegatten aufgrund einer Lebensversicherung zugunsten Dritter bei Personenverschiedenheit
zwischen Versicherungsnehmer und anderem Ehegatten 145
a) Problemstand 145
b) Streitstand 146
aa) Erweiterte Auslegung des Erwerbs »von Todes
wegen« bzw. »mit Rücksicht auf ein künftiges
Erbrecht« 146
bb) Erwerb der Versicherungsleistung als Erwerb durch
Schenkung 147
cc) Analoge Anwendung des § 1374 II BGB auf
Lebensversicherungen 148
c) Stellungnahme 148
2. Der Erwerb des einen Ehegatten aufgrund eines vom anderen
Ehegatten bzw. von anderen nahe stehenden Personen
abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrags zugunsten
Dritter 150
III. Der Gegenstand des privilegierten Erwerbs gemäß
§ 1374 II BGB bei Lebensversicherungen und dessen Bewertung 152
1. Der maßgebliche Vermögensgegenstand 152
2. Die Bewertung des Gegenstands des privilegierten Erwerbs 153
a) Das widerrufliche Bezugsrecht (für eine reine Todesfalllebens-versicherung und eine gemischte Lebensversicherung mit geteiltem Bezugsrecht) 155
11
b) Das unwiderrufliche Bezugsrecht für eine gemischte
Lebensversicherung mit geteiltem Bezugsrecht 155
c) Das unwiderrufliche Bezugsrecht für eine reine
Todesfalllebensversicherung 156
aa) Streitstand 157
aaa) Rückkaufswert bzw. Fortführungswert 157
bbb) Gesamtsumme der eingezahlten Prämien 158
ccc) Einmalprämie, die für eine der auszugleichenden
Lebensversicherung entsprechende Versicherung
zu bezahlen wäre 158
ddd) Rückkaufswert 159
eee) Realteilung § 1383 BGB 159
bb) Stellungnahme 159
aaa) Bewertung von Lebensversicherungen auf
Kapitalbasis 159
(1) Die Realteilung (§ 1383 BGB) 160
(2) Negative und positive Fortführungsprognose 161
(3) Zusammenfassung 166
bbb) Bewertung der privaten Rentenlebensversicherung im Zugewinnausgleich 166
B. Schutz vor ausgleichsgefährdenden Maßnahmen des dolosen
Ehegatten gemäß §§ 1375 II, 1390 BGB 168
I. Das fiktive Endvermögen (§ 1375 II BGB) 168
1. Abgrenzung zu § 1587 c Nr. 2 BGB 168
a) Streitstand 169
b) Stellungnahme 171
aa) Abgrenzung zwischen Zugewinn- und Versorgungsausgleich
nach der Ausgestaltung des Versicherungsvertrags
(Renten- oder Kapitallebensversicherung) 172
bb) Lebensversicherungsverträge mit Wahlrecht 178
cc) Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung
wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit 181
dd) Die Fälle des § 1587 I 2 BGB 185
ee) Zwischenergebnis 186
2. Der Anwendungsbereich des § 1375 II BGB 186
a) Die einzelnen Anwendungsfälle 187
b) Vermögensmindernde Maßnahme des dolosen Ehegatten
bei Zuwendungen im Zusammenhang mit
Lebensversicherungen 189
3. Der Gegenstand der Hinzurechnung und dessen Bewertung
im Rahmen des § 1375 II BGB 196
a) Der maßgebliche Vermögensgegenstand 196
12
b) Der Wert des Anspruchs auf die Versicherungsleistung 200
II. Der »Ausgleichsergänzungsanspruch« gemäß § 1390 BGB 202
1. Der Anwendungsbereich des § 1390 BGB im Zusammenhang
mit Lebensversicherungen 202
2. Gegenstand des »Ausgleichsergänzungsanspruchs« und dessen
Bewertung 204
a) Der maßgebliche Vermögensgegenstand 204
b) Die Bewertung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung 205
III. Ergebnis 207
C. Die Anrechnung der Lebensversicherung auf die Ausgleichsforderung (§ 1380 BGB) 208
I. Die Lebensversicherung als Vorempfang 208
II. Erforderlichkeit der Anrechnung gemäß § 1380 BGB 209
1. Das Scheitern der Ehe als Eintritt einer auflösenden Bedingung
(§ 158 II BGB) 210
2. Das Scheitern der Ehe als Wegfall der Geschäftsgrundlage 212
3. Die Anwendbarkeit des § 2077 BGB 213
4. Zwischenergebnis 214
III. Der anrechnungspflichtige Vermögensgegenstand 214
1. Streitstand 214
2. Stellungnahme 215
IV. Der Wert der Zuwendung 217
1. Die Wertbestimmung durch den Zuwendenden 217
2. Die objektive Bewertung des Anrechnungsgegenstands 218
2. Teil:
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur anfechtbaren Rechtshandlung
und zum Gegenstand des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs
bei der Anfechtung einer unentgeltlichen Zuwendung des
Versicherungsanspruchs 221
1. Kapitel: Problemstellung 221
2. Kapitel: Auffassung der Rechtsprechung 222
A. Frühere Auffassung 223
B. Neue Rechtsprechung 224
13
3.Teil:
Auswirkungen der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
auf die Anrechnung und Ausgleichung im Erb- und Familienrecht 227
1. Kapitel:
Das Insolvenz- und außerinsolvenzrechtliche Anfechtungsverfahren
im Zusammenhang mit der Zuwendung des Anspruchs auf die
Versicherungsleistung 227
A. Die Anfechtung wegen »unentgeltlicher Leistung« gemäß § 134 InsO
und § 4 AnfG 228
I. Die »unentgeltliche Leistung« 228
1. Unentgeltlichkeit 228
2. Privilegierte Zuwendungsgegenstände 229
II. Die »unentgeltliche Leistung« als anfechtbare Rechtshandlung –
der Gegenstand der Anfechtung 231
1. Die Abtretungserklärung als anfechtbare Rechtshandlung 232
2. Die anfechtbare Rechtshandlung bei Bezugsrechtseinräumung
zugunsten eines Dritten 233
a) Das Unterlassen des Widerrufs (eines widerruflichen
Bezugsrechts) 234
b) Die Zahlung der Prämien als (primär) anfechtbare
Rechtshandlung 239
c) Die Bezugsrechtseinräumung als anfechtbare
Rechtshandlung 241
d) Die innerhalb des Anfechtungszeitraums erfolgten
Prämienzahlungen als (sekundäre) anfechtbare
Rechtshandlung 245
aa) Die Anfechtungsfrist (§§ 134 InsO, 4 AnfG) 245
bb) Die Prämienzahlungen als (sekundär) anfechtbare
Rechtshandlung wegen Fristablaufs 249
aaa) Die Interessen der am Anfechtungsverfahren
Beteiligten 251
bbb) Übertragbarkeit der im Rahmen der insolvenzrechtlichen Anfechtung erfolgten Interessenbewertung auf die außerinsolvenzrechtliche
Anfechtung 259
ccc) Zwischenergebnis 261
e) Zusammenfassung 261
B. Die Rechtsfolge: der Gegenstand des anfechtungsrechtlichen
Rückgewähranspruchs 262
I. Der Anknüpfungspunkt zur Ermittlung des Rückgewährgegenstands 262
14
II. Ermittlung des anfechtungsrechtlichen Rückgewährgegenstands
unter Anknüpfung an die anfechtbare Rechtshandlung 263
1. Die Abtretungserklärung als anfechtbare Rechtshandlung 263
a) Vor Eintritt des Versicherungsfalls 264
b) Nach Eintritt des Versicherungsfalls 267
2. Die Bezugsrechtseinräumung als anfechtbare Rechtshandlung 268
a) Der Anspruch auf die Versicherungsleistung oder die
Gesamtsumme der erbrachten Prämien? 268
aa) Unterscheidung zwischen anfänglichem und
nachträglichem Bezugsrecht wegen des mit der
Lebensversicherung verfolgten Versorgungszwecks 269
bb) Differenzierung zwischen anfänglicher und
nachträglicher Bezugsrechtseinräumung wegen des
Erfordernisses der Gläubigerbenachteiligung 272
b) Rückkaufswert oder Versicherungssumme? 273
aa) Widerrufliches Bezugsrecht 273
bb) Unwiderrufliches Bezugsrecht 275
aaa) Unwiderrufliches Bezugsrecht für eine reine
Todesfalllebensversicherung 275
bbb) unwiderrufliches Bezugsrecht für eine
gemischte Lebensversicherung mit geteiltem
Bezugsrecht 279
3. Die Zahlung der Prämien als (sekundär) anfechtbare
Rechtshandlung 282
a) Gesamtsumme der innerhalb der Anfechtungsfrist
erbrachten Prämien oder damit erkaufte Werterhöhung? 282
b) Gesamtsumme des kapitalbildenden Anteils der innerhalb
des kritischen Zeitraums erbrachten Prämien oder
Gesamtsumme aller erbrachten Prämienbeiträge? 284
III. Die unmittelbare und mittelbare Zuwendung im Anfechtungsrecht 285
1. Die mittelbare Zuwendung 286
2. Mittelbare Zuwendung der (sekundär anfechtbaren) Prämien? 290
3. Schlussfolgerung 291
2. Kapitel:
Vergleich des insolvenz- und außerinsolvenzrechtlichen Anfechtungsverfahrens mit den erb- und familienrechtlichen Anrechnungs- und
Ausgleichungsverfahren – Gemeinsamkeiten und Unterschiede 291
A. Pflichtteilsergänzung und Anfechtungsverfahren 291
I. Gegenüberstellung 291
1. Anwendungsbereich / Rechtsfolge 291
2. Die Interessenbewertung 293
15
3. Die Fristenregelung 293
4. Der Pflichtteilsergänzungsverpflichtete und der Anfechtungsgegner 293
5. Der Normzweck 294
6. Der Bewertungsstichtag 295
II. Schlussfolgerung 295
B. Die erbrechtliche Anrechnung gemäß § 2315 BGB und das
Anfechtungsverfahren 297
I. Gegenüberstellung 297
1. Anwendungsbereich / Rechtsfolge 297
2. Die Interessenbewertung 298
3. Die Fristenregelung 298
4. Der Anrechnungspflichtige 298
5. Der Normzweck 298
6. Der Bewertungsstichtag 299
II. Schlussfolgerung 300
C. Die Ausgleichung unter Miterben (§§ 2050 ff. BGB) und unter
Pflichtteilsberechtigten (§ 2316 BGB) und das Anfechtungsverfahren 300
I. Gegenüberstellung 300
1. Anwendungsbereich / Rechtsfolge 300
2. Die Interessenbewertung / Fristenregelung 301
3. Der Anrechnungspflichtige 301
4. Der Normzweck 301
5. Der Bewertungsstichtag 302
II. Schlussfolgerung 302
D. Der Schutz des Vertragserben, -vermächtnisnehmers, des
Schlusserben und -vermächtnisnehmers gemäß §§ 2287 f. BGB
und das Anfechtungsverfahren 303
I. Gegenüberstellung 303
1. Anwendungsbereich / Rechtsfolge 303
2. Die Interessenbewertung / Die Fristenregelung 303
3. Der Schuldner 303
4. Der Normzweck 304
5. Der für die Wertbestimmung maßgebliche Zeitpunkt 304
II. Schlussfolgerung 304
E. Der zugewinnneutrale Erwerb (§ 1374 II BGB) und das
Anfechtungsverfahren 305
16
I. Gegenüberstellung 305
1. Anwendungsbereich / Rechtsfolge 305
2. Die Interessenbewertung / Fristenregelung 305
3. Der Anrechnungspflichtige 305
4. Der Normzweck 306
5. Der Bewertungsstichtag 306
II. Schlussfolgerung 306
F. Ausgleichsgefährdende Maßnahmen (§ 1375 II BGB) bzw. das
Ausgleichsergänzungsverfahren (§ 1390 BGB) und das
Anfechtungsverfahren 307
I. Gegenüberstellung 307
1. Anwendungsbereich / Rechtsfolge 307
2. Die Interessenbewertung 307
3. Die Fristenregelung 308
4. Der Anrechnungspflichtige 308
5. Der Normzweck 308
6. Der Bewertungsstichtag 309
II. Schlussfolgerung 309
G. Die familienrechtliche Anrechnung (§ 1380 BGB) und das
Anfechtungsverfahren 310
I. Gegenüberstellung 310
1. Anwendungsbereich / Rechtsfolge 310
2. Die Interessenbewertung / Die Fristenregelung 310
3. Der Anrechnungspflichtige 311
4. Der Normzweck 311
5. Der Bewertungsstichtag 311
II. Schlussfolgerung 312
H. Fazit 312
3. Kapitel:
Prognose der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
in Bezug auf die erb- und familienrechtlichen Anrechnungs- und
Ausgleichungsverfahren unter Berück-sichtigung der Entscheidung
des BGH vom 23.10.2003 314
A. Gleichbehandlung von unmittelbarer und mittelbarer Zuwendung 314
B. Gleichbehandlung von anfänglichem und nachträglichem
Bezugsrecht 315
17
C. Der maßgebliche Zeitpunkt für den Fristbeginn nach
§§ 134 I InsO, 4 I AnfG 316
D. Interessenbewertung 317
4. Kapitel: Abschließende Bewertung 319
Zusammenfassung 320
Prognose 323
Literaturverzeichnis 325
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Mit welchem Wert sind Lebensversicherungen anzusetzen, wenn sie in erb- oder familienrechtlichen Ausgleichungs- oder Anrechnungsregelungen zu berücksichtigen sind: Mit der Versicherungssumme? Mit der Summe der erbrachten Prämienzahlungen? Mit dem Rückkaufswert? In Rechtsprechung und Literatur ist ein einheitliches Vorgehen bislang nicht erkennbar.
Die vorliegende Arbeit untersucht diese Frage auch unter Berücksichtigung der im Jahr 2003 auf dem Gebiet des Insolvenzrechts erfolgten Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes differenziert anhand der Vielzahl an Funktionen, die eine Lebensversicherung erfüllen kann.