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seeländischen Stromnetzbetreibern seit 1994 regelmäßig Kapitalwerte ermittelt und
veröffentlicht. Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet. Diese Verpflichtung steht in
keinem Zusammenhang mit allgemeinen handels- oder steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten, sondern ist Bestandteil des sektorspezifischen Regulierungsregimes, dem die neuseeländische Stromwirtschaft seit ihrer Liberalisierung unterworfen ist. Schon 1994, dem Jahr der Einführung der Information disclosure, wurde
von der zuständigen Behörde eine Anleitung zur Durchführung der Kapitalbewertung herausgegeben und seitdem mehrfach überarbeitet (vgl. Commerce Commission 2004a und 2004b). Die Unternehmen sind gehalten, sich bei der Bewertung der
relevanten Anlagegüter114 an den Vorgaben dieses Handbuchs zu orientieren.115
Dass der neuseeländische Ansatz der Light handed regulation mittlerweile als gescheitert gilt, kann schwerlich mit unzureichenden Kosteninformationen begründet
werden (vgl. Bertram/Twaddle 2005).116 Das Problem ist viel grundsätzlicher: Durch
Informieren und Drohen allein lässt sich stabile Marktmacht nicht disziplinieren
(vgl. Knieps 1997b: S. 259 f.). Im neuseeländischen Stromsektor hat man auf die
sich frühzeitig abzeichnenden Regulierungsdefizite mit immer weitergehenden Ver-
öffentlichungspflichten und (vermeintlichen) Verschärfungen der Regulierungsdrohung reagiert. Was den zuständigen Behörden bis dato fehlt, sind die Mittel, um die
Regulierungsdrohung bei Bedarf auch einmal zügig und effektiv wahrmachen zu
können (vgl. Brunekreeft 2003a: S. 203 f.). Das Beispiel Neuseeland zeigt: Entscheidungsorientiertes Costing ist für sich genommen noch keine hinreichende Bedingung für eine effektive Marktmachtdisziplinierung.
4.3.3 Fazit
Das Deprival value-Konzept ist ein ökonomisch fundiertes Bewertungskonzept. Es
ist besonders geeignet als Referenzpunkt für die konsistente, entscheidungsorientierte Bewertung von Kapital in Netzen. Das Konzept ist sowohl für stationäre als auch
für dynamische Entscheidungskontexte geeignet. Liberalisierte Netze sind durch
eine Vielfalt unterschiedlicher Bewertungskontexte gekennzeichnet, wobei erschwerend hinzukommt, dass wettbewerbliche Marktpreise nur eingeschränkt verfügbar
sind. Das Deprival value-Konzept ist unabhängig von der Marktform anwendbar.
Die Interpretation der Deprival value-Ermittlung als fiktive Investitionsrechnung
114 Zu den System fixed assets wird nur die Teilmenge der Anlagegüter gezählt, die in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit der Stromübertragung stehen. Bürogebäude, Kraftfahrzeuge und sonstige Anlagegüter, die auch anderen Zwecken dienen könnten, zählen nicht
dazu (vgl. Commerce Commission 2004a: S. 11 und 2004b: S. 11 f.).
115 Wie der Wertermittlungsprozess in der Praxis abläuft zeigt beispielhaft der Jahresbericht von
Transpower, dem Unternehmen, das das nationale neuseeländische Hochspannungsnetz betreibt (vgl. Transpower 2006).
116 Auch Bertram/Twaddle (2005) stützen ihren empirischen ex post-Befund (substanzielle
Monopolgewinne im Zeitraum 1994-2002) im Wesentlichen auf die Daten, die durch die
Veröffentlichungspflichten erst zugänglich wurden.
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macht deutlich, dass die Ermittlung entscheidungsrelevanter Abschreibungen und
Kapitalwerte auch in Netzen eine unternehmerische Aufgabe ist. Die Erfahrungen
aus Neuseeland zeigen, dass das Konzept auch praktisch umgesetzt werden kann.
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References
Zusammenfassung
Für die in liberalisierten Netzindustrien aktiven Unternehmen sind Kosteninformationen insbesondere bei Preis- und Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus interessieren sich in zunehmendem Maße die wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger für die Kosten der Netze, vor allem bei der Regulierung von Marktmacht und der Bestellung defizitärer Netzleistungen. Dies erfordert eine auf anerkannten ökonomischen Prinzipien basierende entscheidungsorientierte Kostenermittlung, die durchgängig und konsistent in allen Netzbereichen – seien sie nun wettbewerblich, reguliert oder subventioniert – anwendbar ist. Die vorliegende Habilitationsschrift will hierfür eine systematische methodische Grundlage legen.
Im Mittelpunkt steht die disaggregierte Ermittlung der Kapitalkosten. Es wird aufgezeigt, dass das Deprival value-Konzept bei der Kapitalkostenermittlung eine zentrale Rolle spielt. Darauf aufbauend wird ein analytischer Rahmen entwickelt, der das Zusammenspiel von Regulierung und Subventionierung (z.B. bei defizitären Eisenbahninfrastrukturen) normativ begründen kann.