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Der Europäische Rat von Tampere hat die Bedeutsamkeit dieses Ziels in seinen
Schlussfolgerungen herausgestellt: Aspekte der Kriminalitätsverhütung sollten in
Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung einbezogen und nationale Programme weiter ausgebaut werden; dabei sollten gemeinsame Prioritäten im Rahmen der Union
entwickelt und bestimmt und bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften berücksichtigt werden.41 Der Austausch bewährter Methoden solle weiterentwickelt und die
Zusammenarbeit ausgebaut werden. Als Prioritäten nennt der Europäische Rat von
Tampere hierfür neben der Kriminalität in Städten und der Drogenkriminalität als erstes die „Jugendkriminalität“42.
Damit ist festzuhalten, dass die europäische Integration in einem Raum des Rechts
jedes Rechtsgebiet betrifft. Das wirft die Frage auf, welche Entwicklungen für das Jugendstrafrecht auf internationaler Ebene verzeichnet werden können.
1.3 Untersuchungsfortgang
Dieser Frage wird in Kapitel 2 nachgegangen. Darin werden die Entwicklungen unterteilt in die internationalen Ebenen der United Nations, des Europarats und der Europäischen Union.
In engem Zusammenhang dazu steht das 3. Kapitel, in dem das Phänomen der Jugendkriminalität von internationaler Seite her und speziell innerhalb der Europäischen
Union analysiert wird.
Kapitel 4 beschäftigt sich mit der „Hinentwicklung zu einem Europäischen Jugendstrafrecht“. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der europäischen Jugendkriminalrechtsrechtssysteme werden punktuell gegenübergestellt.
In Verknüpfung zu Kapitel 4 beschäftigt sich das 5. Kapitel mit der „Wünschbarkeit eines Europäischen Jugendstrafrechts“. Hier werden das Für und Wider eines
solchen abgewogen. Es geht um die Zweckmäßigkeit eines gemeineuropäischen Bezugsrahmens für die Jugendgerichtsbarkeit, bevor in Kapitel 6 die „Machbarkeit eines
Europäischen Jugendstrafrechts“ erörtert wird.
Kapitel 7 beschäftigt sich mit „inhaltlichen Grundfragen eines Europäischen Jugendstrafrechts“, die als „core elements“ zu verstehen sind. Es enthält acht abstrakte,
kriminalpolitische Fragestellungen. Mit Hilfe der Rechtsvergleichung,43 der Rechtsentwicklung und der bestehenden internationalen Instrumente zur Jugendgerichtsbarkeit werden die abstrakten Problemkreise jeweils soweit aufgelöst, bis am Ende ein
konkreter Norminhalt für ein Europäisches Jugendstrafrecht steht.
Kapitel 8 birgt die Zusammenfassung, in der die gewonnenen Einsichten komprimiert und als Leitlinien zusammengefasst werden sowie einen rechtspolitischen Ausblick.
41 S. Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Tampere, Ziffer 41.
42 S. Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Tampere, Ziffer 42.
43 Vertieft zwischen den EU-Mitgliedsstaaten Deutschland, England, Frankreich, Niederlande, Österreich, Spanien und Tschechien.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Jugendstrafrechtssysteme in Europa sind sehr verschieden. Anhand des Rechtsvergleichs und der Rechtsentwicklung in der EU und mittels der Völkerrechtsinstrumente zur Jugendgerichtsbarkeit formuliert der Autor Elementarteile eines Europäischen Jugendstrafrechts. Behandelt werden:
• Konzeption und Zielsetzung
• Alter und Prüfung der Strafbarkeit
• der Umgang mit jungerwachsenen Tätern
• Diversion und Entkriminalisierung
• der Sanktionskatalog nebst Freiheitsentzug
Neben einer Analyse von Trends in der Jugendkriminalität und kriminologischer Erklärungsansätze werden die Wünschbarkeit und Zweckmäßigkeit einer gemeineuropäischen Rahmenstrategie im Jugendstrafrecht erörtert sowie Harmonisierungswege für die europäische Integration aufgezeigt.
Die Arbeit bündelt verstreute Reformansätze auf nationaler und internationaler Ebene zu einem neuen Anlauf. Sie hilft, eine zeitgemäße und angemessene Reaktion auf die verschiedenen Formen der Jugenddelinquenz zu erarbeiten. Sie richtet sich an Wissenschaftler, Politiker und Praktiker im Jugendrecht.
Der Autor war Doktorand und Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention der Christian-Albrechts-Universität Kiel.