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eine mit geringem Risiko behaftete Tatgelegenheit gegeben waren, durch eine Verdeutlichung des Kontrollüberschusses provoziert bzw. motiviert wurde.
II. Sozialpsychologische und rollentheoretische Ansätze
Grundsätzlich wird nach diesen Theorien davon ausgegangen, dass die Unterschiedlichkeit der Kriminalität von Männern und Frauen ihre Ursache in unterschiedlichen
Lernprozessen bzw. in der besonderen Rolle der Frau in der Gesellschaft hat. Dabei
wird zum einen argumentiert, dass Frauen durch ihre geschützte Lage weniger in
deliktsgünstige Situationen gelangen und dadurch weniger Verbrechen begehen.
Zum anderen sollen Mädchen in ihrer Erziehung weniger kriminelles Verhalten
vermittelt bekommen und mehr zur Anpassung erzogen werden als Jungen. Ferner
antizipierten Frauen mehr als Männer die negativen gesellschaftlichen Reaktionen,
die auf eine Straftat folgten und begingen diese aus Angst vor den Konsequenzen
erst gar nicht.
1. Geschützte Lage und Vermeidung deliktsgünstiger Situationen
Fraglich ist, ob die Frauen, die sich an den nationalsozialistischen Gewalttaten beteiligten, straffällig wurden, da sie etwa aufgrund ihres Berufes oder der Aufgabe, mit
der sie betraut waren, die Möglichkeiten und die Tatgelegenheiten hatten, diese
Straftaten zu begehen. Die Rolle der Frau im Deutschen Reich war durch „sittsame
Passivität“ und tradierte Weiblichkeitsideale geprägt, die sich im „Dritten Reich“ in
einer extrem traditionalistischen Rollenerwartung fortsetzte: Die Mutterrolle sollte
als selbstloser Dienst am Volk gefördert werden, eine eigene Erwerbstätigkeit der
Frau wurde abgelehnt. Die in der Weimarer Zeit erlangten Möglichkeiten wurden
durch die Rückkehr der Männer aus dem Ersten Weltkrieg wieder verringert und die
Frauen mit Aufkommen des Nationalsozialismus wieder in eine extrem konservative
und traditionelle Rolle gedrängt, die sich im Wesentlichen auf Familie, Heim und
Herd beschränkte und in der sie gesellschaftlich als schmückendes Beiwerk des
Mannes in Erscheinung traten. Auf diesem nach dem nationalsozialistischen Rollenbild „angestammten“ Platz in der familiären Sphäre sollte sich die Frau entfalten.
Demnach war sie nach der von den nationalsozialistischen Idealen geprägten Gesellschaft im Sinne der sozialpsychologischen und rollentheoretischen Ansätze gerade
vor den „Stürmen des Lebens“ geschützt. Wie oben dargestellt, war bei Frauen, die
sich in die traditionelle Rolle fügten, die der Nationalsozialismus für sie grundsätzlich vorsah, zwischen 1933 und 1945 keine Steigerung der allgemeinen Kriminalität
zu verzeichnen. Nach dem rollentheoretischen Ansatz hatten diese Frauen aufgrund
ihrer geschützten Lage und der mangelnden Situationen kaum Gelegenheit, Straftaten zu begehen, womit sich die gleichbleibend geringe weibliche Kriminalitätsrate
erklären lässt. Frauen allerdings, die im Vernichtungsprogramm, also in Konzentrationslagern, in am Euthanasieprogramm beteiligten Krankenhäusern, Pflegeanstalten
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oder in der Verwaltung, tätig waren, begingen dieselben Taten wie Männer. Dies
resultierte nach dem rollentheoretischen Ansatz daraus, dass sie hier dieselben Tatgelegenheiten hatten und sich ihnen entsprechende Handlungssituationen boten, die
sie nutzten.
Frauen wurden hiernach zu Täterinnen, weil sich ihnen, anders als den Frauen,
die mit dem Tötungssystem nie in Berührung gekommen waren, die entsprechenden
Tatsituationen boten. Sie verließen den ihnen nach der gesellschaftlichen Rolle zugeschriebenen Handlungsradius, so dass sie, mit denselben Tatgelegenheiten konfrontiert wie ihre männlichen Pendants, dieselben Taten begingen. Die weitaus geringere Zahl der Frauen, die sich an den nationalsozialistischen Verbrechen beteiligten, lässt sich nach diesem Ansatz dadurch erklären, dass im „Dritten Reich“
zahlenmäßig weitaus mehr Männer als Frauen in die Vernichtungsmaschinerie eingebunden waren.
2. Lerntheoretische Ansätze
Lernpsychologische Ansätze gehen davon aus, dass in der Erziehung von Mädchen
nicht-kriminelle und nicht-aggressive Verhaltensmuster stärker eingeübt werden.
Entsprechend stellt sich die Frage, ob Frauen, die im „Dritten Reich“ an den NS-
Gewaltverbrechen beteiligt waren, ebenso kriminell konditioniert wurden bzw. sie in
der Kindheit dieselben kriminellen Verhaltensweisen erlernt haben wie Männer. Wie
oben beschrieben, wurde in der Zeit des Deutschen Reiches, also der Zeit, in der die
Täterinnen der späteren nationalsozialistischen Epoche aufwuchsen, stark feminine
Verhaltensweisen, wie Bescheidenheit und Folgsamkeit, gefördert und dementsprechend eine stärkere Beaufsichtigung verfolgt. Mädchen und junge Frauen bereiteten
sich auf die Rolle als Ehefrau und Mutter vor, wobei sie nach der Theorie der differentiellen Kontakte und der differentiellen Identifikation nicht-kriminelle Verhaltensmuster einübten. Demnach müssten Frauen in dieser Zeit, und damit auch die
Täterinnen der nationalsozialsozialistischen Gewaltakte, eigentlich auf nichtkriminelle Verhaltensweisen konditioniert worden sein, was durch die niedrige
weibliche Kriminalitätsrate der Reichskriminalstatistik des „Dritten Reiches“ auch
bestätigt wird.
Nach der Theorie der differentiellen Gelegenheiten bzw. der sogenannten „Emanzipationsthese“, wird mit fortschreitender Gleichstellung von Mann und Frau auch
eine Angleichung der Kriminalitätsraten vollzogen werden. Im „Dritten Reich“
erfolgte eine Gleichstellung von Mann und Frau zwar weder gesellschaftlich noch
im sozialen Ranggefüge, allerdings in seltenen Fällen aufgrund der Zuteilung gewisser Aufgaben. Damit ging eine Anpassung der Handlungs- und Tatbedingungen
einher. Die Frauen, die an den Orten, an denen sie tätig wurden und in den Situationen, in die sie durch ihre Arbeit oder die ihnen zugeteilten Aufgaben gerieten, in der
Lage waren, die beschriebenen Verbrechen zu begehen, „nutzten“ diese Gelegenheit
auch aus und wurden ebenso wie die Männer in denselben Tatsituationen delinquent.
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Der lerntheoretisch-kultursoziologische Ansatz nach Hermann erklärt den geringeren weiblichen Anteil an der Gesamtkriminalität mit der verstärkten Orientierung
von Frauen an modernen idealistischen Werten wie Freundschaft, Kontaktfreude,
Partnerschaft, Toleranz, innere Ruhe und soziale Hilfsbereitschaft1012. Diese Orientierung führe zu mehr Normakzeptanz und damit zu weniger Straffälligkeit als bei
Männern1013. Allerdings kann unter den Rahmenbedingungen der nationalsozialistischen Herrschaft nicht mehr von Normakzeptanz im Sinne von Verbot von Gewalt
und Tötung gesprochen werden. Die Taten wurden strafrechtlich nicht verfolgt, im
Gegenteil waren sie sogar vom Regime angeordnet. Gewaltanwendung wurde nicht
mehr abgelehnt, sondern war erwünscht. Auch die sonstigen Werte und Wertegewichtungen i.S.d. Hermannschen Wertemodells waren umgewertet und dem nationalsozialistischen Gedankengut angepasst worden. Unter dem totalitären nationalsozialistischen Regime wurden die Bedingungen für Konformität und Abweichung
verschoben, so dass die Normakzeptanz und das Halten an Regeln und Vorgaben
nicht mehr von Straftaten abhielten, sondern die Strafbarkeit gerade verursachten.
3. Rational choice-Ansatz
Nach dem rational choice-Ansatz neigen Frauen im Allgemeinen wegen der gefürchteten Ächtung nach einer begangenen und entdeckten Straftat weniger zu abweichendem Verhalten als Männer1014. Die Antizipation der starken gesellschaftlichen Diskriminierung von straffälligen Frauen soll demnach die geringere weibliche
Kriminalitätsrate verursachen. Dass die tatbeteiligten Frauen im „Dritten Reich“ die
negativen Konsequenzen weniger stark antizipierten als zu anderen Zeiten, kann
aufgrund der gleichbleibend niedrigen allgemeinen Kriminalitätsrate der Frauen
ausgeschlossen werden.
Man könnte aber in Erwägung ziehen, dass die beteiligten Frauen zum einen davon ausgingen, dass ihr Verhalten aufgrund der betroffenen Opfergruppe der
„Volksfeinde“ gerade nicht negativ bewertet bzw. diskriminiert, sondern als Dienst
für die Volksgemeinschaft positiv zur Kenntnis genommen werden würde. Zum
anderen muss beachtet werden, dass sich viele der Taten im Verborgenen und Geheimen und abgeschirmt vor den Augen der Gesellschaft ereigneten. Dies könnte,
verbunden mit der Dimension der vom Staat angeordneten Verbrechen, dazu geführt
haben, dass das Gefühl, etwas Verbotenes, sozial Abweichendes und gesellschaftlich
Ächtenswertes zu tun, sich verringerte, so dass auch das Schamgefühl einer eventuellen Entdeckung nicht mehr antizipiert wurde. Wendet man die rational choice-
Theorie auf die Taten der Frauen im Nationalsozialismus an, ist davon auszugehen,
1012 Hermann in: Kerner/Marks (Hrsg.), Internetdokumentation Deutscher Präventionstag, S. 5;
Hermann in: Lamnek/Boatka (Hrsg.), Geschlecht, Gewalt, Gesellschaft, S. 354 (358 f).
1013 Hermann in: Kerner/Marks (Hrsg.), Internetdokumentation Deutscher Präventionstag, S. 7;
Hermann in: Lamnek/Boatka (Hrsg.), Geschlecht, Gewalt, Gesellschaft, S. 354 (365).
1014 Morris In: BritJCrim 1965, S. 249 (254 f).
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dass diese Taten begangen wurden, da das Entdeckungsrisiko als gering eingestuft
wurde und die Frauen, auch bei einer möglichen Entdeckung zumindest unter der
nationalsozialistischen Herrschaft, deren Ende kaum für möglich gehalten wurde,
nicht mit einer sozialen Ächtung rechneten. Zwar zeigten die Täter eine späte Erkenntnis, dass ihre Taten falsch waren. Dies wird durch die Vernichtung von Beweismaterial in den letzten Kriegsmonaten deutlich. Allerdings beweist dies keine
Unrechtseinsicht, sondern eher die Einsicht, dass der Krieg verloren war; wäre der
Krieg gewonnen worden, wären Gewissensregungen gar nicht aufgekommen1015.
III. Soziologische / Strukturell-funktionale Theorien
Da die soziologischen bzw. strukturell-funktionalen Theorien auf die sozialen Bedingungen, unter denen Menschen straffällig werden, abstellen, sind die herrschenden makrosozialen „Missstände“ zu untersuchen. Dabei ist insbesondere die gesellschaftliche Stellung der Frau im „Dritten Reich“ zu berücksichtigen.
1. Anomietheorie
Nach der Anomietheorie streben Männer und Frauen, entsprechend ihrer unterschiedlichen gesellschaftlichen Rollen, auch unterschiedliche Erfolgsziele an. Bei
Frauen sollen diese Erfolgsziele so genannte „relational goals“ sein, also Ziele zwischenmenschlicher Art. Ferner sollen illegitime Mittel für Frauen schwerer erreichbar sein als für Männer und deren Verwendung durch Frauen gesellschaftlich keine
Billigung erfahren, weswegen sie grundsätzlich weniger straffällig würden.
Fraglich ist, ob sich die Taten der Frau durch eine leichtere Erreichbarkeit von illegitimen Mitteln im „Dritten Reich“ erklären lassen. Anhand der allgemeinen Kriminalitätsrate kann man allerdings erkennen, dass die weibliche Alltagskriminalität
in der Zeit von 1933 bis 1940 nicht anstieg, so dass auch nicht von eklatanten kriminalitätsfördernden soziologischen Veränderungen auszugehen ist. Anders verhält es
sich bei den Frauen, die zum nationalsozialistischen Täterkreis gehörten: Wie dargestellt, wurden Frauen nicht nur im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in die Vernichtungsmaschinerie einbezogen, sondern auch gezielt für bestimmte Aufgaben
z.B. in Konzentrationslagern rekrutiert. Die Tatgelegenheiten bestanden für sie
durch das Über- und Unterordnungsverhältnis, das zwischen ihnen und ihren Opfern
bestand, was zum Teil durch die Aufforderung, „Härte“, Strenge und Erbarmungslosigkeit gegenüber KZ-Insassinnen zu zeigen, zu strafen oder zu töten, verstärkt wurde. Hinzu kam das Ausgeliefertsein der Opfer, die meist keine Möglichkeit hatten,
den Täterinnen zu entkommen, was die Gelegenheiten zu Straftaten noch vergrößerte. Der Zugang zu Tatwerkzeugen stand für die Täterinnen ebenfalls frei. Diesen
1015 Arendt, Eichmann in Jerusalem, S. 277.
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References
Zusammenfassung
Bisher wurde der Rolle der Frau als Täterin im makrokriminellen Gefüge des Dritten Reichs und den Ursachen für ihre Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen, Genozid und anderen Gewalttaten in der Kriminologie und der Geschichtswissenschaft kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Theorien beziehen sich bei ihren Erklärungsversuchen nahezu ausschließlich auf Männer als Täter.
Das Werk schließt diese Forschungslücke, indem es aus kriminologischer Perspektive der Frage nachgeht, warum sozial völlig unauffällige und angepasste Frauen zu Täterinnen von unmenschlichen, unmoralischen und ethisch verwerflichen Handlungen werden können, wie sie im „Dritten Reich“ geschahen.