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und die er sich unter allen Umständen zu erhalten oder zu verschaffen versucht1002.
Die Wertorientierung bildet das Fundament oder zumindest den bestimmenden Hintergrund für die selbstverständlichen täglichen Entscheidungen und unterbewussten
Verhaltensweisen eines Menschen1003. In einem zweiten Schritt wird die Straftat des
Täters in Bezug gesetzt zu seinem sonstigen Sozialverhalten1004. Dadurch kann eine
Aussage darüber gewonnen werden, in welchem Zusammenhang die konkrete Tat
mit dem sonstigen Sozialverhalten des Täters steht1005. Die Methode wird angewandt, um die kriminologisch relevanten Stärken und Schwächen eines Täters – egal
ob männlich oder weiblich1006 – zu erkennen und etwa vollzugliche Maßnahmen auf
diese abzustimmen1007. Ferner wird hierdurch eine erfahrungswissenschaftlich abgesicherte und differenzierte Prognose künftigen Legalverhaltens ermöglicht1008.
D. Bedeutung der Theorien zur Frauenkriminalität für die Täterschaft der Frau im
nationalsozialistischen System
Nachdem die kriminologischen Theorien, die versuchen, die Ursachen für die Unterschiede zwischen Frauen- und Männerkriminalität zu finden, dargestellt wurden,
stellt sich die Frage, inwieweit diese Theorien für die Erklärung der weiblichen
Täterschaft im NS-System bedeutsam sind. Zu untersuchen ist also, ob die Erklärungsversuche zur Kriminalität der Frau im Allgemeinen für die Taten von Frauen
im „Dritten Reich“ Erklärungspotential haben.
I. Kontrolltheorien (Halt- und Bindungstheorien)
Nach diesen Theorien geht man davon aus, dass Menschen kriminell werden, wenn
die familiären und andere soziale Bindungen nicht intakt sind. Fehlen diese Bindungen, würde kein günstiges Selbstbild und innerer Halt, d.h. Selbstkontrolle entwickelt, die Abwehrkraft gegenüber Kriminalität bedeute. Hinzu komme der äußere
Halt, der sich durch soziale Einbettung entwickele. Vertreter der Kontrolltheorien
erklären die Unterschiede in der Kriminalität mit der stärkeren weiblichen Selbstkontrolle, die durch strengere Beaufsichtigung durch die Eltern, die Schule und
andere Institutionen entstehe. Nach Tittle neigen Personen mit Kontrollüberschuss,
also einem hohen Maß an Kontrollfähigkeit bei Fehlen von Kontrollunterworfenheit,
dazu, die als selbstverständlich erlebte Machtfülle auszunutzen. Hiernach erleben
1002 Göppinger, Kriminologie, S. 294.
1003 Göppinger, Kriminologie, S. 297.
1004 Bock, M., Kriminologie, S. 185.
1005 Bock, M., Kriminologie, S. 185.
1006 Bock, M., Kriminologie, S. 229.
1007 Vgl. Bock, M., http://www.mivea.de/set-profil.htm
1008 Bock, M., http://www.mivea.de/set-profil.htm
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Männer im Alltag aufgrund des sich ständig wiederholenden Austestens der control
ratio mehr provozierende Situationen als Frauen, wodurch sie auch mehr Straftaten
begehen. Indem diese Theorie den Kontrollüberschuss bzw- -defizit zum Ansatzpunkt für die Erklärung von Verbrechen macht, wird das Geschlechtskriterium als
ätiologischer Faktor für die Explikation aufgegeben.
Man könnte davon ausgehen, dass die Frauen, die im Nationalsozialismus
Verbrechen begingen, einen zu schwach ausgebildeten oder gar nicht vorhandenen
inneren und äußeren Halt hatten. Die Frauen, die im „Dritten Reich“ zu Täterinnen
wurden, waren zum Zeitpunkt ihrer Verbrechen zwischen 18 und 60 Jahre alt und
wuchsen um die Jahrhundertwende auf, also etwa zwischen 1880 und 1920. Zu
dieser Zeit war die Mädchenerziehung noch durch archaisch patriarchalisches Gedankengut geprägt und dementsprechend streng. Mädchen und junge Frauen wurden
intensiv beaufsichtigt, um Tugenden wie Bescheidenheit, Reinlichkeit, Folgsamkeit
und eine positive äußere Repräsentanz zu fördern und sie dabei als perfekte Dame in
Vorbereitung auf die Hochzeit zu erziehen. Trotz der Förderung der weiblichen
Erwerbstätigkeit herrschten in der Zeit des Deutschen Reiches tradierte, genuine
Erziehungswerte vor. Nach der Halt- und Bindungstheorie müsste demnach der
äußere und innere Halt bei den Frauen, die im „Dritten Reich“ dann zu Täterinnen
wurden, besonders groß gewesen sein. Zumindest waren die Voraussetzungen zur
Ausbildung der notwendigen Selbstkontrolle gegeben. In der Tat wurden Frauen
auch im „Dritten Reich“ im Alltag deutlich weniger straffällig als Männer, d.h. sie
verhielten sich auch in dieser Zeit konformer, was der Aussage der Kontrolltheorien
entspricht. Demnach kann man nicht davon ausgehen, dass Frauen im „Dritten
Reich“ einen geringeren inneren und äußeren Halt hatten.
In Bezug auf die nationalsozialistischen Gewalttaten ist allerdings zu beachten,
dass der Nationalsozialismus auf die Bindungen nach Hirschi erheblichen Einfluss
nahm, die einen Menschen von Kriminalität abhalten sollten. Attachment to meaningful persons, commitment to conventional goals, involvement in conventional
activities und belief in social rules wurden im Sinne des Nationalsozialismus umgewertet. Das konventionelle Wertsystem wandelte sich dahingehend, dass sich in der
Gesellschaft das Bewusstsein einer Höherstellung der „arischen Rasse“ durchsetzte
und die Verachtung aller, die nicht zur Volksgemeinschaft gehörten, wuchs. Die
Erziehung der Täterinnen im „Dritten Reich“ war nationalsozialistisch geprägt,
wodurch entweder durch Eltern, Schule oder durch Propaganda die Werte und Vorstellungen der Nationalsozialisten in das Wertsystem der Täterinnen transportiert
wurden. Mit Ausbreitung des Nationalsozialismus wurde auch der Kontakt mit Bezugspersonen und die Freizeitgestaltung nationalsozialistisch geprägt. Bindungen im
Sinne von sozialem Kapital können nach Schneider auch aus bloßen Milieukontakten bestehen, die gerade keinen Halt gegen die Versuchungen günstiger Tatgelegenheiten bieten1009, sondern diese gegebenenfalls noch fördern. Gerade im Dritten
Reich bestand die Besonderheit, dass die von Coleman als „F-connection“ bezeich-
1009 Schneider, H. in: NStZ 07, 555 (560).
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neten Bindungen durch family, friends und firm1010 stark durch den Nationalsozialismus und dessen Werte geprägt waren. Die Täter im Dritten Reich hatten also
soziales Kapital im Sinne von Coleman, allerdings nicht durch Bindungen zu konformen Menschen, sondern zu anderen Nationalsozialisten. Die Kontakte waren also
kriminovalent. Die Bindungsfaktoren, die von Kriminalität abhalten sollen, wurden
aufgelöst bzw. umgewandelt. In Umkehrung der Theorie Hirschis führte ein höherer
Grad der Einbindung des Individuums in die Gesellschaft und damit seine Angepasstheit zu kriminellem Handeln.
Mit der Control Balance Theory lassen sich insbesondere auch die Straftaten von
Frauen in Machtpositionen erklären. Voraussetzung für Kriminalität ist demnach
eine unausgeglichene control ratio, eine Tatgelegenheit, die ein geringes Risiko
birgt und eine Handlung, die die Unausgeglichenheit der Kontrolle deutlich macht.
Trotz der gesellschaftlichen und beruflichen Ungleichbehandlung der Frauen im
„Dritten Reich“ gab es Situationen, in denen auch Frauen in Machtpositionen gelangten und es zu einem Kontrollüberschuss im Sinne der Control Balance Theory
kam. In den Vernichtungslagern, Krankenhäusern, Pflegeheimen und den Verwaltungsbüros des Euthanasie- und Tötungsprogramms, bei Denunziationen und bei der
Registrierung und Aussonderung von „lebensunwertem“ Leben durch die Fürsorge
waren die Tatsituationen stets geprägt von einem hohen Maß an Überlegenheit der
Täterinnen gegenüber den Opfern. Diese war nicht nur in psychologischer Hinsicht
durch die Entmenschlichung und Entrechtung der Opfer gekennzeichnet, die von
den Täterinnen als „Untermenschen“ betrachtet wurden, sondern auch rein tatsächlich durch eine absolute Unterlegenheit und ein körperliches Ausgeliefertsein. Ferner gab es keinerlei Kontrolle der Tätigkeiten und brutales Vorgehen war von höherer Stelle angeordnet. Eine übergeordnete Kontrolle der Frauen in diesen Machtpositionen, die zugunsten der Opfer regulierend eingegriffen hätte, gab es nicht, da die
Brutalisierung und Ausnutzung der Macht gegenüber den Opfern gerade erwünscht
war. Die Situation, in der sich Täterinnen und Opfer gegenüberstanden, war geprägt
von dem höchsten vorstellbaren Kontrollüberschuss. Tatgelegenheiten bei geringem
Risiko waren ebenfalls gegeben, ebenso wie Situationen, in denen der Überschuss
der Macht und Kontrolle über die Opfer deutlich wurde. Nach der Control Balance
Theory lag damit eine typische Situation vor, in der Straftaten begangen werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Theorie nicht davon ausgeht, dass die Wahrscheinlichkeit devianten Verhaltens mit der Intensität der Kontrollausgeglichenheit linear
zunehme, sondern dass ein hohes Maß an Kontrollunausgeglichenheit andere, eher
pathologisch deutbare, Devianzformen begünstige als geringe Kontrollausgeglichenheit, die zu eher rational motivierten Abweichungen veranlasse1011. Demnach
können geschlechtsspezifische Faktoren zur Erklärung der nationalsozialistischen
Frauenkriminalität aufgegeben werden. Unabhängig vom Geschlecht wurden diejenigen Personen deviant, die in einer Situation, in der ein Kontrollüberschuss und
1010 Coleman in: AJS 1988 (Suppl.), S. 95 (96).
1011 Tittle, Control Balance, S. 199; Kunz, Kriminologie, S. 172.
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eine mit geringem Risiko behaftete Tatgelegenheit gegeben waren, durch eine Verdeutlichung des Kontrollüberschusses provoziert bzw. motiviert wurde.
II. Sozialpsychologische und rollentheoretische Ansätze
Grundsätzlich wird nach diesen Theorien davon ausgegangen, dass die Unterschiedlichkeit der Kriminalität von Männern und Frauen ihre Ursache in unterschiedlichen
Lernprozessen bzw. in der besonderen Rolle der Frau in der Gesellschaft hat. Dabei
wird zum einen argumentiert, dass Frauen durch ihre geschützte Lage weniger in
deliktsgünstige Situationen gelangen und dadurch weniger Verbrechen begehen.
Zum anderen sollen Mädchen in ihrer Erziehung weniger kriminelles Verhalten
vermittelt bekommen und mehr zur Anpassung erzogen werden als Jungen. Ferner
antizipierten Frauen mehr als Männer die negativen gesellschaftlichen Reaktionen,
die auf eine Straftat folgten und begingen diese aus Angst vor den Konsequenzen
erst gar nicht.
1. Geschützte Lage und Vermeidung deliktsgünstiger Situationen
Fraglich ist, ob die Frauen, die sich an den nationalsozialistischen Gewalttaten beteiligten, straffällig wurden, da sie etwa aufgrund ihres Berufes oder der Aufgabe, mit
der sie betraut waren, die Möglichkeiten und die Tatgelegenheiten hatten, diese
Straftaten zu begehen. Die Rolle der Frau im Deutschen Reich war durch „sittsame
Passivität“ und tradierte Weiblichkeitsideale geprägt, die sich im „Dritten Reich“ in
einer extrem traditionalistischen Rollenerwartung fortsetzte: Die Mutterrolle sollte
als selbstloser Dienst am Volk gefördert werden, eine eigene Erwerbstätigkeit der
Frau wurde abgelehnt. Die in der Weimarer Zeit erlangten Möglichkeiten wurden
durch die Rückkehr der Männer aus dem Ersten Weltkrieg wieder verringert und die
Frauen mit Aufkommen des Nationalsozialismus wieder in eine extrem konservative
und traditionelle Rolle gedrängt, die sich im Wesentlichen auf Familie, Heim und
Herd beschränkte und in der sie gesellschaftlich als schmückendes Beiwerk des
Mannes in Erscheinung traten. Auf diesem nach dem nationalsozialistischen Rollenbild „angestammten“ Platz in der familiären Sphäre sollte sich die Frau entfalten.
Demnach war sie nach der von den nationalsozialistischen Idealen geprägten Gesellschaft im Sinne der sozialpsychologischen und rollentheoretischen Ansätze gerade
vor den „Stürmen des Lebens“ geschützt. Wie oben dargestellt, war bei Frauen, die
sich in die traditionelle Rolle fügten, die der Nationalsozialismus für sie grundsätzlich vorsah, zwischen 1933 und 1945 keine Steigerung der allgemeinen Kriminalität
zu verzeichnen. Nach dem rollentheoretischen Ansatz hatten diese Frauen aufgrund
ihrer geschützten Lage und der mangelnden Situationen kaum Gelegenheit, Straftaten zu begehen, womit sich die gleichbleibend geringe weibliche Kriminalitätsrate
erklären lässt. Frauen allerdings, die im Vernichtungsprogramm, also in Konzentrationslagern, in am Euthanasieprogramm beteiligten Krankenhäusern, Pflegeanstalten
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Bisher wurde der Rolle der Frau als Täterin im makrokriminellen Gefüge des Dritten Reichs und den Ursachen für ihre Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen, Genozid und anderen Gewalttaten in der Kriminologie und der Geschichtswissenschaft kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Theorien beziehen sich bei ihren Erklärungsversuchen nahezu ausschließlich auf Männer als Täter.
Das Werk schließt diese Forschungslücke, indem es aus kriminologischer Perspektive der Frage nachgeht, warum sozial völlig unauffällige und angepasste Frauen zu Täterinnen von unmenschlichen, unmoralischen und ethisch verwerflichen Handlungen werden können, wie sie im „Dritten Reich“ geschahen.