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und Direkttätern, die das Recht selbst nicht macht. Die durch die räumliche Distanz
zum Tatort ausgelöste Beeinträchtigung von Gefühlsregulativen stellt nämlich gerade keine Störung der Fähigkeit zur Selbststeuerung dar529.
Ein weiterer Faktor, der bei der Motivation der Täter eine Rolle spielte, war die
Verfolgung eigennütziger und karrieristischer Interessen. Diese wurden von den
Tätern selbst nie als Tatmotiv genannt, häufig allerdings von denen, die sich den
Taten entzogen haben. Diese „entschuldigten“ ihr eigenes korrektes Verhalten etwa
dadurch, dass sie im Gegensatz zu den anderen zum Beispiel auf Zivilberufe zurückgreifen konnten und sich somit bei Weigerung keine Gedanken über negative
Folgen für die Karriere machen mussten530. Zum Teil wurde das Handeln der Täter
mindestens ebenso stark von persönlichem Ehrgeiz angetrieben wie vom Antisemitismus und so der Vernichtungsprozess zur Legitimationsfassade für private Bedürfnisse531. Dies trifft insbesondere auf die Denunzianten zu, die zur Erlangung eigener
materieller oder immaterieller Vorteile handelten.
V. Auswirkung der Brutalisierung durch Krieg und Hemmungsabbau durch
Gewöhnung
Es wird vertreten, dass jeder Krieg – und insbesondere ein Rassenkrieg – zu einer
Brutalisierung der Beteiligten führt, die ihren Ausdruck in Gräueltaten findet532.
Dieses Phänomen wird nicht nur im Nationalsozialismus beobachtet, sondern auch
an Orten wie Bromberg, Ruanda, Neuguinea, Manila und My Lai533. Ebenso sollen
Aggressionshemmungen und innere Barrieren gegen Gewalt und Tötung durch längerfristige Lernprozesse, Gewöhnung und Routine allmählich eliminiert werden534.
Bei den Gewalttaten im „Dritten Reich“ muss zwischen Exzesstaten und denen
durch das System angeordneten Taten unterschieden werden. Auf der einen Seite
wurden politisch gesteuerte Taten begangen, deren Täter nicht aus Raserei, Verbitterung oder Frustration handelten, sondern aus Berechnung535. Auf der anderen Seite
kam es zu Exzesstaten, d.h. zu individuellen Taten in kollektiven Ausnahmezuständen, die an totalitäre Herrschaft, kollektiven Terror, politisch-ideologische Massenindoktrinationen, Veränderungen der sozialethischen Vorstellungen und Beschränkung der Strafrechtspflege gebunden waren536. In vielen Situationen spielte ein
„Ausrasten“ oder eine Art „Schlachtfeldraserei“ eine Rolle, wenn explosionsartig
die nackte Wut hervortrat oder Rache genommen werden sollte, wobei diese Taten
529 Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, S. 299.
530 Browning, Ganz normale Männer, S. 221.
531 Paul in: Paul (Hrsg.), Die Täter der Shoa, S. 13 (25) und (65).
532 Browning, Ganz normale Männer, S. 209.
533 Browning, Ganz normale Männer, S. 209.
534 Jäger, Makrokriminalität, S. 199.
535 Browning, Ganz normale Männer, S. 210.
536 Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, S. 22.
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jedoch nicht zur offiziellen Regierungspolitik und nicht zur „üblichen Vorgehensweise“ gehörten537. Fast alle Täter der nationalsozialistischen Gewalttaten waren
vorher noch nie mit dem Verletzen und Töten von Menschen in Berührung gekommen, so dass die Brutalisierung der Täter das Ergebnis ihrer zum Teil zunächst abstoßend empfundenen Berührung mit dem Töten war538. Es kam zu psychologischen
Entwicklungen und Veränderungen, wie etwa einem Hemmungsabbau, einer Desensibilisierung und einer sich allmählich steigernden Gewaltbereitschaft. Ein Hemmungsabbau vollzieht sich in der Regel durch Neutralisierungstechniken, d.h. Rechtfertigungsversuche und Rationalisierungen, die Selbstverurteilung für aggressives
Verhalten verhindern539. Nach einer engen Auffassung gehen Neutralisierungstechniken der Devianz voraus und immunisieren den Täter gegen die Missbilligung
seines Verhaltens540. Jäger hingegen bezieht auch langfristig wirkende Prozesse der
Veränderung von Wertorientierung und Eliminierung des Unrechtsbewusstseins mit
ein541. Dies ist insoweit überzeugend, als Neutralisierungstechniken „nicht nur dazu
(dienen), dass der Handelnde im Nachhinein eine deliktische Handlung vor sich
rechtfertigt, sondern (bereits) integraler Bestandteil der Willensbildung“ sind542.
Neutralisierungstechniken haben also unter bestimmten Bedingungen zumindest
eine delinquenzfördernde, ein bestimmtes Verhalten ermöglichende Wirkung543.
Diese Bedingungen waren v.a. Gruppendruck, Autoritätshörigkeit, rassische Traditionen und Indoktrinierung durch Propaganda, Karrierestreben, die besonderen Umstände des arbeitsteiligen Vorgehens sowie die Brutalisierung durch Krieg und Gewöhnung an die Taten. Diese Faktoren, die z.T. einen erheblichen Einfluss auf das
Unrechtsbewusstsein der Täter hatten, lagen bei verschiedenen Personen in verschieden starker Ausprägung vor und wirkten sich je nach Persönlichkeitsstruktur
des einzelnen Täters aus544. War die Tötungsbereitschaft erst einmal erzeugt, trat
eine Routine ein, und die Durchführung der Aktionen wurde zur „Tötungsarbeit“545.
Es wurde aus Sicht der Täter getan, was getan werden musste, eventuell auftretende
Schwierigkeiten wurden bewältigt546. Eine innere Regelhaftigkeit des Vorgangs
entwickelte sich, ebenso wie ein professionelles und immer weiter professionalisiertes Ablauf- und Tötungsprogramm547. Allerdings kann die Entwicklung von Gewalt-
537 Browning, Ganz normale Männer, S. 209 f.
538 Browning, Ganz normale Männer, S. 211.
539 Neubacher, Kriminologische Grundlagen einer internationalen Strafgerichtsbarkeit, S. 251.
540 Stacharowsky, Massenmedien und Kriminalität der Mächtigen, S. 40.
541 Vgl. Stacharowsky, Massenmedien und Kriminalität der Mächtigen, S. 40; Jäger, Verbrechen
unter totalitärer Herrschaft, S. 290 ff.
542 Schneider, H. in: NStZ 07, 555 (558); Sykes/Matza in: Sack/König (Hrsg.), Kriminalsoziologie, S. 360 (365); Hefendehl in: MSchrKrim 2005, S. 444 (451 f).
543 Schneider, H. in: NStZ 07, 555 (558); Sykes/Matza in: Sack/König (Hrsg.), Kriminalsoziologie, S. 360 (360 ff); Hefendehl in: MSchrKrim 2005, S. 444 (452); Jäger in: MSchrKrim
1980, S. 358 (361).
544 Ebenso: Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, S. 325.
545 Vgl. Welzer, Täter, S. 132.
546 Welzer, Täter, S. 147.
547 Welzer, Täter, S. 152 und S. 154.
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ablehnung zur Akzeptierung von Gewalt und Tötung, da diese einer Untersuchung
weitgehend entzogen sind, kaum nachvollzogen und ergründet werden548.
Ferner sind die besonderen Umstände des Kriegszustandes zu berücksichtigen549.
So wurden etwa die in den Lagern Arbeitenden angehalten, „kriegsmäßig“ zu denken, die Verbrechen in den Vernichtungslagern in soldatische Pflichterfüllung uminterpretiert, der Feindbegriff ausgeweitet und die Ermordeten als Kriegsopfer betrachtet550. Die „Kriegsnotwendigkeit“ führte zu einer Freigabe des Tötens, die sich
beliebig auf Juden, „Zigeuner“, „Geisteskranke“, Polen, politische Gegner ausweiten
ließ551. Wie oben festgestellt, entsteht im Krieg eine polarisierte Welt, in der der
Feind leicht aus der menschlichen Gesellschaft ausgestoßen werden kann552. Dies
führte zu einer Distanzierung von den Opfern, die das Töten erleichterte und außerdem die Rechtfertigung des eigenen Handelns erlaubte553. Auch nach Lorenz, dessen
Ergebnisse Jäger auf die nationalsozialistischen Verbrechen überträgt, bewirkte die
künstliche Erzeugung von Verteidigungsreflexen, wie sie insbesondere in einer
Kriegssituation verstärkt vorliegen554, einen Hemmungsabbau bei den Tätern. Ferner
wird die zwischenmenschliche Gewaltanwendung durch Kriege staatlicherseits
gerechtfertigt und damit eine Gewaltrechtfertigung ausgelöst555.
C. Fazit
Im Nationalsozialismus waren bei den Taten zumeist Gruppensituationen mit abgeschlossenem Charakter gegeben, so dass einer der stärksten Einflussfaktoren, die die
Gewalttaten charakterisierten, die Gruppendynamik war. Gruppeneinflüsse wie der
Wunsch, sich konform gegenüber den in der Gruppe herrschenden Werten und
Normen zu verhalten, nicht ausgeschlossen zu werden, die Kameraden nicht im
Stich zu lassen, nicht als „Feigling“ oder „Drückeberger“ dazustehen, hatten einen
entscheidenden Einfluss auf das Verhalten des Einzelnen. Die soziale Distanz zu den
außerhalb dieser Gruppe stehenden Opfern wurde vergrößert. Hierdurch kam es zu
Handlungen, die ohne den Einfluss der Gruppe nicht vollzogen worden wären. Es
wurde beobachtet, dass die Täter später keinen Zugang mehr zu ihrem eigenen früheren Handeln finden und dieses nicht mehr begreifen konnten556. Die meisten waren im Alltag keine Mörder oder Sadisten, so dass die Tat auch den Tätern selbst
persönlichkeitsfremd erschien, da die Handlungsweise innerhalb der Gruppe nicht
zu ihrer individuellen Persönlichkeit außerhalb der Gruppe passte. Ferner waren die
548 Jäger, Makrokriminalität, S. 107.
549 Vgl. auch Möller, C., Völkerstrafrecht und Internationaler Strafgerichtshof, S. 268.
550 Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, S. 373 f.
551 Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, S. 372.
552 Browning, Ganz normale Männer, S. 211.
553 Dower, War without Mercy, S. 11.
554 Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, S. 311.
555 Möller, C., Völkerstrafrecht und Internationaler Strafgerichtshof, S. 269.
556 Schumacher in: NJW 1980, S.1880 (1882).
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Bisher wurde der Rolle der Frau als Täterin im makrokriminellen Gefüge des Dritten Reichs und den Ursachen für ihre Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen, Genozid und anderen Gewalttaten in der Kriminologie und der Geschichtswissenschaft kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Theorien beziehen sich bei ihren Erklärungsversuchen nahezu ausschließlich auf Männer als Täter.
Das Werk schließt diese Forschungslücke, indem es aus kriminologischer Perspektive der Frage nachgeht, warum sozial völlig unauffällige und angepasste Frauen zu Täterinnen von unmenschlichen, unmoralischen und ethisch verwerflichen Handlungen werden können, wie sie im „Dritten Reich“ geschahen.