D. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2008 157
D. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2008
I. Beschränkung der Anwendbarkeit der Sonderregelungen für Spezial-
Investmentvermögen
Die besonderen Regelungen für Spezial-Investmentvermögen nach §§ 15
und 16 InvStG, die ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren und den Ausschluss der Strafbesteuerung nach § 6 InvStG vorsehen, sind nur noch
anzuwenden, wenn das Spezial-Investmentvermögen nicht mehr als 100
Anleger hat. Hintergrund dieser Regelung ist, das mit dem Investmentänderungsgesetz die Begrenzung der Anlegerzahl bei Spezial-Investmentvermögen auf 30 Anleger in § 2 Abs. 3 InvG a.F. abgeschafft wurde und die
teilweise erheblichen Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dann
nicht mehr gerechtfertigt erscheint, wenn die Anlegerzahl mehr als 100
Anleger beträgt.665
II. Bekanntmachung Zinsanteil
Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wurde mit der
sog. Zinsschranke eine Regelung zur Begrenzung des Abzugs von Zinsaufwendungen eingeführt. Zinsaufwendungen, die die Zinserträge übersteigen können nur begrenzt abgezogen werden. Neben den direkt bezogenen
Zinserträgen sollen auch die mittelbar über ein Investmentvermögen
erzielten Zinserträge für Zwecke der Anwendung der Zinsschranke beim
Anleger berücksichtigt werden.666 Um dies zu ermöglichen, können die
Zinsbestandteile nunmehr nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c
Doppelbuchst. ll InvStG bekannt gemacht werden.667
III. Korrekturvorschriften
Die in § 13 Abs. 4 InvStG enthaltenen Korrekturvorschriften für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wurden teilweise klarstellend, teilweise mit neuem Regelungscharakter angepasst. § 13 Abs. 4
Satz 1 InvStG erfasst nunmehr nur noch den Fall, dass die gesonderte Feststellung materielle Fehler enthält. Der Fall, dass die bekannt gemachten
Besteuerungsgrundlagen von der Feststellungserklärung abweichen, wird
ausschließlich in § 13 Abs. 4 Satz 2 InvStG geregelt. Es erfolgt dadurch
665 Brockmann/Hörster, NWB 2008, 133, 143; Grabbe/Behrens, DStR 2008, 950, 956.
666 Vgl. Kapitel 7 E.I.
667 Ebner, NWB 2008, 339, 349 f.; Carlé, ErbStB 2008, 93; Brockmann/Hörster, NWB
2008, 133, 141.
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References
Zusammenfassung
Diese Arbeit enthält eine umfassende Analyse der Besteuerung von Erträgen aus Investmentvermögen, die sowohl dem Praktiker als auch dem Wissenschaftler einen detaillierten Einblick in die Materie verschafft.
Die Besteuerung der Investmentanlage ist im InvStG speziell geregelt. Anleger, die ihre Investments über ein Investmentvermögen tätigen, sollen möglichst so behandelt werden, als ob sie direkt in die zu Grunde liegenden Anlagegegenstände investiert hätten (sog. Transparenzprinzip). Dieses Prinzip ist jedoch insbesondere aus Vereinfachungsgesichtspunkten im InvStG nicht vollumfänglich umgesetzt. Der Autor arbeitet die Durchbrechungen des Transparenzprinzips heraus und entwickelt Vorschläge zu einer weitergehenden Umsetzung desselben. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung der Besteuerung.
Darüber hinaus werden der Anwendungsbereich sowie die pauschale Besteuerung bei intransparenten Investmentvermögen eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht untersucht. Der Autor schlägt Änderungen für die pauschale Besteuerung vor, die diese auf ein verfassungs- und europarechtskonformes Maß reduziert.