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mit die Justiz zu entlasten.79 Das Verbraucherinsolvenzverfahren sollte von seinem
persönlichen Anwendungsbereich auf die Fälle konzentriert werden, in denen die
Vorteile des Verfahrens zum tragen kommen, etwaige Nachteile aber möglichst vermieden werden.80 Damit sollte zugleich die umstrittene Frage, unter welchen Voraussetzungen auf einen (Klein-) Gewerbetreibenden die Vorschriften der §§ 304 ff. InsO
Anwendung finden, geklärt werden.81
Mit der Zuordnung von aktiven und ehemaligen Kleinunternehmen zum Regelinsolvenzverfahren sollen die in der Praxis herrschenden Abgrenzungsprobleme beseitigt werden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll nunmehr nur noch Schuldnern
mit einer geringen Zahl von Gläubigern offen stehen. Die Insolvenz eines Freiberuflers zeichnet sich typischerweise durch ihre Komplexität aus, so dass diese Verfahren
nicht als Verbraucherinsolvenzverfahren, die sich eigentlich als einfaches Verfahren
darstellen sollen, abgewickelt werden können.
C. Zusammenfassung § 2
Ein aktiver selbstständiger Rechtsanwalt wird dem Regelinsolvenzverfahren zugeordnet. Ein ehemals selbstständiger in der Regel auch, es sei denn, die Ausnahme nach
§ 304 Abs. 1 S. 2 InsO (überschaubare Vermögensverhältnisse; keine Forderungen
aus Arbeitsverhältnissen) greift ein. In diesem Fall ist grundsätzlich der Zeitpunkt der
Antragstellung maßgeblich, allerdings kann ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Er-
öffnungsentscheidung abgestellt werden. Im Vergleich zu § 304 InsO a.F. zeigt sich,
dass die Zuordnung zu den zwei Verfahrensarten insgesamt wesentlich einfacher geworden ist. Die Zuordnung des Rechtsanwalts zum Regelinsolvenzverfahren ist deshalb sinnvoll, da die Abwicklung meist sehr komplex ist.
§ 3 Möglichkeiten der Sanierung vor und in der Insolvenz
A. Sanierung
I. Einführung
1. Ziel und Mittel der Sanierung
Ein möglicher Weg zur Befriedigung der Gläubiger des Insolvenzschuldners ist die
Sanierung des Unternehmens. Die Insolvenzordnung nennt in § 1 S. 1 die Sanierung
als gleichrangiges Verfahrensziel neben der Liquidation. Anstatt das Unternehmen
79 BT-Drucks. 14/5680, S. 30.
80 BT-Drucks. 14/5680, S. 13.
81 Vgl. zum Meinungsstand: Bork, ZIP 1999, 301 ff.; Fuchs, ZInsO 1999, 185 ff.; Munz,
ZInsO 2000, 84 ff.
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References
Zusammenfassung
Die Insolvenz des selbstständigen Rechtsanwalts zeichnet sich durch eine Kollision von insolvenz- und berufsrechtlichen Regelungen aus. Zuvorderst ist für den Rechtsanwalt in der Insolvenz der Erhalt seiner Zulassung von Bedeutung. Daneben stellen sich Fragen rund um die Verwertung, Freigabe oder Fortführung der Kanzlei, Sanierungsmöglichkeiten vor und in der Insolvenz, den Unterhalt des Rechtsanwalts im laufenden Insolvenzverfahren sowie den möglichen Schutz und Erhalt seiner Altersvorsorge. In berufsrechtlicher Hinsicht werden in dieser Arbeit neben Fragen rund um die Zulassung, wie Erhalt und Wiedererlangung der Zulassung, die Auswirkungen der Schweigepflicht des Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren und das Verhältnis des Insolvenzverwalters zum Kanzleiabwickler untersucht. Dabei werden auch allgemeine Überlegungen zur Insolvenz des Selbstständigen und des Freiberuflers angestellt. Das Buch wendet sich insbesondere an Insolvenzrechtler und Rechtsanwälte.