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B. Gang der Untersuchung
Neben einer Einleitung und einem Schlussteil gliedert sich die vorliegende Arbeit in
zwei Hauptteile auf. Der erste Hauptteil stellt die neuen Vorgaben des WpHG dabei
auf eine abstrakte Weise dar. Auf Grundlage der anerkanntermaßen anzustellenden
methodischen Überlegungen sollen hier die neuen Regelungen ausgelegt und in ein
stimmiges Gesamtkonzept integriert werden. Der zweite Hauptteil möchte dagegen
aufzeigen, in welchen Situationen die neuen Vorschriften in der Praxis die meisten
Schwierigkeiten mit sich bringen und Ansätze zur Lösung der Probleme entwickeln.
Die im ersten Hauptteil erarbeiteten theoretischen Grundlagen bilden insoweit zwar
eine Basis bezüglich der Entscheidungsfindung bei den einzelnen Problemfeldern;
sollten wichtige Stimmen aber andere als die dort gefundenen Ergebnisse vertreten,
sind auch diese zu berücksichtigen. Weiterhin bietet dieser Aufbau die Möglichkeit,
die Ergebnisse der Auslegung daraufhin zu überprüfen, ob sie in den aufgezeigten
Problemsituationen zu tragbaren Ergebnissen führen. Sollte dies nicht der Fall sein,
wäre an den betreffenden Stellen zu diskutieren, ob zur angemessenen Bewältigung
der tatsächlichen sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Ergebniskorrekturen
angezeigt sind.27
Im ersten Hauptteil wird zunächst gezeigt, welche europäischen und nationalen
Rechtsquellen Regelungen enthalten, die das Insiderrecht oder die Ad-hoc-Publizität
betreffen.28 Daraufhin wird ein Überblick zu den relevanten Änderungen gegeben.29
Die folgende eingehende Darstellung und Analyse der das Insiderrecht betreffenden
Änderungen orientiert sich weitgehend am Aufbau der entsprechenden Normen im
WpHG.30 Vorangestellt wird ein Abschnitt, welcher sich mit Regelungsbedarf und
Regelungszielen des Insiderrechts auseinandersetzt, um dadurch eine Basis für die
Auslegung der Normen bereitzustellen.31 Im Anschluss daran wird erörtert, welche
Handlungen von den Insiderverboten des WpHG erfasst sind.32 Zum Abschluss des
dem Insiderrecht gewidmeten Abschnitts ist zu zeigen, welche Änderungen sich bei
den Rechtsfolgen von Verstößen und bei der Marktüberwachung ergeben haben.33
27 Die Ablehnung einer Ergebniskontrolle und der Möglichkeit zu Korrekturen auf der Basis
funktionaler Erwägungen müsste als Rückfall auf die Begriffsjurisprudenz unter Missachtung
der Erkenntnisse der Interessen- respektive Wertungsjurisprudenz bewertet werden, vgl. dazu
Stein, Rechtswissenschaftliche Arbeit, S. 17 ff. Eine Grenze für Ergebniskorrekturen gibt die
Bindung an das geltende Recht vor, Stein, a.a.O., S. 11 f. Näher erläutert wird das gewählte
methodische Vorgehen zu Beginn des zweiten Hauptteils der Arbeit. Hierbei ist weniger die
sprachliche Differenzierung zwischen Auslegung und Konkretisierung entscheidend, sondern
vielmehr die gebotene Berücksichtigung von Erkenntnissen, die sich aus der Folgenanalyse
und der Folgenbewertung ergeben.
28 Vgl. Teil 1, I.
29 Vgl. Teil 1, II.
30 Vgl. Teil 1, III.
31 Vgl. Teil 1, III. A.
32 Vgl. Teil 1, III. B.
33 Vgl. Teil 1, III. C. und D.
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Die Gliederung des Abschnitts, der die Ad-hoc-Publizität betreffende Neuerungen
darstellt,34 soll weitgehend dem gleichen Aufbau folgen. Zu Beginn werden deshalb
der Regelungsbedarf und die Ziele der Ad-hoc-Publizität erläutert. Daraufhin sind
die Neuerungen zu erörtern, welche den Tatbestand betreffen. Anschließend werden
die ordnungsrechtlichen Folgen eines Verbotsverstoßes dargestellt. Zum Abschluss
ist dann noch auf die zweite Spur zur Durchsetzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht,35
dass heißt, die zivilrechtliche Haftung bei Pflichtverstößen, einzugehen.36
Der zweite Teil der Arbeit differenziert zunächst nicht zwischen Insiderrecht und
Ad-hoc-Publizitätspflicht, um Problembereiche, welche beide Thematiken betreffen,
geschlossen abhandeln zu können. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Unternehmenszusammenschlüsse und Beteiligungskäufe (Mergers and Acquisitions, M&A)
gelegt, die als „locus classicus“ des Insiderrechts gelten.37 Jener Fokus spiegelt sich
in dem gegenüber anderen Problemfeldern exponierten Gliederungspunkt wieder.38
Innerhalb jenes Problemfelds ist dann zwischen Insiderrecht und Ad-hoc-Publizitätspflicht zu trennen. Weiter untergliedert wird daraufhin nach den unterschiedlichen
Gestaltungsformen von M&A-Transaktionen, sowie danach, ob eine Fragestellung
dem Tätigkeitsbereich des Bieters oder aber dem der Zielgesellschaft zuzuordnen ist.
Das Erfordernis einer Differenzierung zwischen öffentlichen Übernahmeangeboten
und anderen Transaktionsformen ergibt sich dabei insbesondere daraus, dass öffentliche Übernahmeangebote nach Erwägungsgrund 29 der Marktmissbrauchsrichtlinie
jedenfalls in Bezug auf das Insiderrecht eine gewisse Privilegierung genießen sollen.
Indem die Darstellung der Ad-hoc-Publizitätspflicht bei M&A-Transaktionen dem
gleichen Muster folgt, wird die Hervorhebung zentraler Zusammenhänge erleichtert.
Ein weiteres Problemfeld, das behandelt wird, sind an der Entwicklung des Aktienkurses orientierte Vergütungsprogramme für Führungskräfte eines Unternehmens.39
Zuletzt wird untersucht, inwieweit die insiderrechtlichen Vorgaben und die Ad-hoc-
Publizitätspflicht eine Rolle spielen, wenn eine Gesellschaft eigene Aktien erwirbt.40
In einem Schlussteil soll dann eine Bewertung der gefundenen Ergebnisse erfolgen
sowie ein kurzer Ausblick hinsichtlich der zu erwartende Rechtsentwicklung in dem
behandelten Themenbereich gegeben werden.
34 Vgl. Teil 1, IV.
35 Heß, AG 2003, 113, 114; Weber, NJW 2004, 3674, 3679.
36 Vgl. Teil 1, IV. D.
37 Davies, in: Hopt/Wymeersch, S. 243. Hopt/Will, Europäisches Insiderrecht, S. 10 f., führen
an, dass das Insiderproblem in England bereits in den 60er Jahren nahezu ausschließlich im
Zusammenhang mit der Konzentrationsbewegung diskutiert wurde.
38 Vgl. Teil 2, I.
39 Vgl. Teil 2, II. A.
40 Vgl. Teil 2, II. B.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Arbeit stellt die Neuerungen, die das Anlegerschutzverbesserungsgesetz in den Bereichen des Insiderrechts und der Ad-hoc-Publizität gebracht hat, in ausführlicher Weise dar. Bei der Erörterung einzelner Fragestellungen wird auf die Dokumentation von Sinnzusammenhängen ebenso besonderer Wert gelegt wie auf ein rechtsdogmatisch fundiertes Vorgehen.
In einem gesonderten Teil zeigt der Autor praxisrelevante Problemfelder, denen in zunehmendem Maße öffentlicher Augenmerk zuteil wird, auf.
Das Werk ist damit nicht nur für Wissenschaftler oder Studenten, sondern auch für Praktiker interessant, um von einer fundierten Basis aus konkrete Lösungswege nachzuvollziehen und weiterzuentwickeln.