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Am Beispiel der Antiterrordatei veranschaulicht, betrifft dies die §§ 6 und 7
ATDG, die eine Verwendung der in der Datei gespeicherten Daten über ihren primären Anwendungsbereich der präventiven Terrorismusbekämpfung hinaus für Zwecke der allgemeinen Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung ermöglichen. Indem die
in der Antiterrordatei gespeicherten Daten für diese Zwecke an allgemeine Polizeivollzugsbehörden oder Staatsanwaltschaften weitergegeben werden, wird der Kreis
der staatlichen Stellen, die Kenntnis von den in der Antiterrordatei gespeicherten
Daten haben, noch einmal erweitert.
5. Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten
Soweit Verbunddateien die beteiligten Stellen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung der in der Datei gespeicherten Daten verpflichten (vgl. etwa § 11 ATDG),
liegen darin keine den abwehrrechtlichen Charakter des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung betreffende Informationsakte. Denn diese Maßnahmen sollen als
verfahrensrechtliche Vorkehrungen die Rechte des Betroffenen stärken, sie erfolgen
zum Grundrechtsschutz und von ihnen geht keine den Grundrechtsträger verunsichernde Wirkung aus. Sie eröffnen demnach schon nicht den Schutzbereich des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in seiner abwehrrechtlichen Funktion.
Vielmehr sind sie umgekehrt gerade Ausfluss des leistungsrechtlichen, entsprechende Schutzpflichten des Staates auslösenden Gehalts des Grundrechts.318
C. Zusammenfassung und Ergebnis
Nach dem hier vertretenen Verständnis des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, nach dem jedes staatliche Informationsverhalten, das den Grundrechtsträger in seiner Selbstbestimmung über die ihn betreffenden Daten verunsichern
kann und insofern den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eröffnet, als Eingriff in das Grundrecht anzusehen ist, sind als solche rechtfertigungsbedürftigen Informationsmaßnahmen bei Verbunddateien die Speicherung,
die Informationszusammenführung, die Recherche, der Direktabruf, die Trefferanzeige, der Trefferabgleich, das Stellen eines Übermittlungsersuchens, die Weitergabe in Form der automatischen Freischaltung bzw. konventionellen Übermittlung, die
weitere Verwendung und die gegebenenfalls auftretende Zweckänderung der Daten
anzusehen.
318 Vgl. dazu näher die Ausführungen im 6. Kap., D.
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References
Zusammenfassung
Gemeinsame Verbunddateien der Sicherheitsbehörden auf dem Prüfstand: Kurz nach Inkrafttreten des in Politik und Rechtswissenschaft stark umstrittenen Antiterrordateigesetzes (ATDG) liefert das Werk eine wissenschaftlich fundierte Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der informationellen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Allgemeinen und der Antiterrordatei im Besonderen. Am Beispiel der Antiterrordatei zeigt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Grenzen auf, die das Trennungsgebot und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemeinsamen Verbunddateien von Polizei und Nachrichtendiensten setzen. Eingebettet werden die Erkenntnisse in die verfassungsrechtliche Diskussion um die Grenzen staatlicher Sicherheitsgewährleistung. Mit ihren Ausführungen zum Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit bezieht die Arbeit Position zur jüngsten Antiterrorgesetzgebung insgesamt.