Schriften zum geistigen Eigentum
und zum Wettbewerbsrecht
Herausgegeben von
Prof. Dr. Christian Berger, Universität Leipzig
Prof. Dr. Horst-Peter Götting, Techn. Universität Dresden
Band 18
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Susen Sattler
Der Status quo der
urheberrechtlichen Schranken
für Bildung und Wissenschaft
Eine Untersuchung anhand der
konventions- und europarechtlichen sowie
der verfassungsrechtlichen Vorgaben
Nomos
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1. Auflage 2009
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. Printed in Germany. Alle Rechte,
auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der
Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über http://www.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 2008
ISBN 978-3-8329-4031-7
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Meinen Eltern
in Dankbarkeit gewidmet
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Vorwort
Die Arbeit lag im Sommersemester 2007 der Juristischen Fakultät der Universität
Leipzig vor und wurde dort im Sommersemester 2008 als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur wurden fortlaufend berücksichtigt und sind auf
dem Stand von Oktober 2008.
Die Idee zu dieser Dissertation entstand im Wesentlichen aufgrund kontrovers geführter Diskussionen sowie dem hierdurch beförderten Klärungserfordernis, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke in Schulen und Hochschulen rechtmäßig
ohne Einwilligung der Rechteinhaber genutzt werden können.
Im Zuge der Bearbeitung wurde insbesondere augenfällig, mit welchem Maß an
Sorglosigkeit teilweise in der Praxis unter Verwendung der sich auf dem Informations- und Kommunikationssektor rasant entwickelnden technischen Mittel und
Möglichkeiten zu Lasten der Rechteinhaber deren geistiges Eigentum genutzt wird.
Diese Schrift soll daher auch als Anstoß verstanden werden, auf diesem komplexen
Spannungsfeld trotz der zuweilen unauflösbar erscheinenden Divergenz zwischen
den (finanziellen) Interessen der Urheber einerseits sowie der Nutzenden andererseits weitere Lösungsansätze zu erarbeiten, die der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsfreiheit sowie der Freiheit von Lehre,Wissenschaft und Forschung gerecht werden und auch – durch die Bereitstellung eines angemessenen Ausgleiches –
die ebenso grundgesetzlich geschützten Rechte der Urheber an ihrem geistigen Eigentum wahren.
Mein besonderer Dank gebührt an dieser Stelle meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr.
Christian Berger für seine Betreuung und Unterstützung sowie die zügige Korrektur
der Arbeit. Ebenso bedanken möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Markus Kotzur
LL.M. sowie Herrn Prof. Dr. Horst-Peter Götting LL.M., die die Dissertation als
Zweit- und Drittgutachter bewertet und ihre Gutachten jeweils in einem bemerkenswert kurzen Zeitraum angefertigt haben.
Zu Dank verpflichtet bin ich schließlich auch Frau Angela Täsch, die die Durchsicht
und Korrektur meiner Arbeit übernahm.
Leipzig, im November 2008
Susen Sattler
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Inhaltsverzeichnis
Einführung 17
A) Problemdarstellung 17
B) Ziel der Untersuchung 21
1. Kapitel: Verfassungsrechtlicher Bezug des Schrankensystems im UrhG –
allgemein und spezifisch in Bezug auf Bildung und Wissenschaft 23
A. Berührung der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG 23
I. Das geistige Eigentum 23
1. Zum Begriffspaar geistiges Eigentum 23
2. Inhalt des Urheberrechts als Element des geistigen Eigentums
unter Berücksichtigung der Rechtsprechung 24
II. Verfassungsrechtliche Grenzen des Eigentumsgebrauchs 26
1. Erscheinungsformen der staatlichen Eingriffsformen 26
2. Einordnung der urheberrechtlichen Schranken zugunsten der
Bildung und Wissenschaft in die Schrankensystematik des
Art. 14 GG 27
B) Berührung weiterer grundrechtlich geschützter Rechtspositionen des
geistigen Eigentümers 28
I. Urheberpersönlichkeitsrecht 28
II. Kunst- und Wissenschaftsfreiheit 29
C) Verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Ausgestaltung der
urheberrechtlichen Schranken 30
I. Betroffenheit der verschiedenen grundrechtlich geschützten
Positionen des Urhebers durch die urheberrechtlichen Schranken 30
II. Grenze der Institutsgarantie 31
III. Das Wohl der Allgemeinheit als Instrument der Rechtfertigung für die
urheberrechtlichen Schranken 32
1. Allgemeines 32
2. Anforderungen an den Gesetzgeber 32
IV. Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des
Vertrauensschutzes 35
1. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 36
a) Allgemeine Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 36
b) Die drei Eingriffsarten in die Ausschließlichkeitsrechte und
ihre Intensität 37
aa) Zustimmungs- und Vergütungsfreiheit 37
bb) Gesetzliche Lizenz 37
cc) Zwangslizenz 38
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c) Grundrecht auf Informations- und Wissenschaftsfreiheit vs.
Ausschließlichkeit 38
2. Vertrauensschutzprinzip 42
V. Vorgaben des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG 43
1. Bezugspunkt Eigentum 43
2. Bezugspunkt Rechteinhaber spezifisch ausgerichteter Werke 44
2. Kapitel: Internationaler und europäischer Rahmen für das nationale
Schrankensystem im UrhG 45
A) Internationale Vorgaben 45
I. Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) 45
1. Allgemeines zur RBÜ 45
2. Vorgaben der RBÜ an die Verbandsländer hinsichtlich der
nationalen urheberrechtlichen Beschränkungen 46
II. TRIPs - Übereinkommen 49
III. WIPO - Urheberrechtsverträge (WCT und WPPT) 50
B) Europäische Grundsätze für die Urheberrechtsschranken nach der
Richtlinie 2001/29/EG 52
I. Kurzer Überblick über die Entstehungsgeschichte und deren
Hintergrund 52
II. Grundriss des Regelungsgehaltes der Harmonisierungsrichtlinie 53
III. Die Vorgaben für die nationalen Schrankenregelungen im Einzelnen 54
1. Schrankensystematik 54
2. Regelungsreichweite 55
a) Vervielfältigungsrecht 55
b) Recht der öffentlichen Wiedergabe 56
3. Gestaltungsfreiraum 57
C) Dreistufentest 59
I. Bedeutung des Dreistufentests 59
II. Zu den einzelnen drei Stufen 60
1. Bestimmte / Gewisse Sonderfälle 60
a) Eigenständige Bedeutung 60
b) Inhaltliche Voraussetzungen 61
aa) Anforderungen an die Bestimmtheit 61
aaa) Besonderes Bestimmtheitsgebot 62
bbb) Unterscheidbarkeit 62
ccc) Stellungnahme 63
bb) Anforderungen an das Vorliegen eines Sonderfalls 63
2. Keine Beeinträchtigung der normalen Verwertung 64
3. Keine ungebührliche / unzumutbare Verletzung der berechtigten
Interessen 66
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3. Kapitel: Anwendungsgrundsätze für die urheberrechtlichen Schranken 69
A) Zusammenspiel verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Vorgaben 69
B) Zum Verhältnis der urheberrechtlichen Schranken zu den
Ausschließlichkeitsrechten 69
I. Rechtsnatur als Ermittlungsansatz des Verhältnisses 69
II. Zur Terminologie: Schranken oder Ausnahmen 71
C) Konsequenzen aus dem Verhältnis für die Anwendung der
§§ 44 a ff. UrhG – Auslegungsgrundsätze 72
I. Zum Streitpunkt – restriktive oder weite Auslegung 72
1. Chronologie einer langsamen Abkehr von der Grundregel der
engen Auslegung 73
a) Zur Grundregel der engen Auslegung 73
b) Weichenstellungen für eine moderne Auslegung 74
aa) Rechtsprechung 74
bb) Stimmen aus der Literatur 75
2. Einzelfallorientierung an der Ratio der Norm 76
II. Analogiefähigkeit 78
4. Kapitel: Urheberrechtliche Relevanz von Nutzungen geschützter Werke
in den Bereichen Bildung und Wissenschaft 80
A) Unterscheidung zwischen körperlicher und unköperlicher Verwertung 80
I. Körperliche Verwertung 80
II. Unkörperliche Verwertung 81
B) Bedeutung der Öffentlichkeit 81
I. Überblick über die Bedeutung der Öffentlichkeit im Rahmen
urheberrechtlicher Fallgestaltungen 81
1. Verwertungszugänglichkeit eines Werkes 82
2. Auswirkung auf Inhalt und Umfang des Urheberschutzes 83
II. Öffentlichkeitsbegriff 84
1. Legaldefinition des § 15 Abs. 3 S. 2 UrhG 84
a) Europäische Vorgaben für die Öffentlichkeit 84
b) Recht der öffentlichen Wiedergabe 84
aa) Zum quantitativen Merkmal 85
aaa) Mehrzahl von Personen 85
bbb) Gleichzeitigkeit und Ortsgebundenheit 86
bb) Zum qualitativen Merkmal 87
aaa) Durch Rechtsprechung und Literatur entwickelte
Grundsätze zur Verbundenheit durch persönliche
Beziehungen 88
(?) Allgemeines 88
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() Auswirkungen auf Unterrichtseinheiten
und sonstige Veranstaltungen in
Bildungseinrichtungen 89
bbb) Kritische Würdigung und Lösungsvorschlag 90
(?) Zur Verbundenheit durch persönliche
Beziehungen 91
() Zur Unmittelbarkeit der persönlichen
Beziehungen 93
2. Reichweite der Definition des § 15 Abs. 3 S. 2 UrhG 93
a) Meinungsstand 94
aa) Differenzierendes Verständnis 95
bb) Einheitliches Verständnis 97
b) Stellungnahme 97
c) Besonderheit der Öffentlichkeit bei § 52 a UrhG 101
5. Kapitel: Die unveränderte Verwertung urheberrechtlich geschützter
Werke in Bildung und Wissenschaft 104
A) Überblick über die bildungsrelevanten Schranken 104
B) Die bildungsrelevanten Schranken im Einzelnen 106
I. Sammlungen für den Unterrichtsgebrauch, § 46 UrhG
(„Schulbuchprivileg“) 106
1. Überblick über die Historie und Hintergrundgedanken 106
2. Regelungsgehalt 111
a) Privilegierte Sammlungen 111
b) Elemente der Sammlung 113
aa) Teil eines Werkes 113
bb) Werke geringen Umfangs 115
cc) Einzelne Werke der bildenden Künste bzw. einzelne
Lichtbildwerke 116
c) Zweckbestimmung 116
aa) Unterrichtsgebrauch 116
bb) Privilegierte Einrichtungen 120
d) Bereichsausnahme 123
3. Würdigung des Schulbuchprivilegs anhand der Grundlagen und
Vorgaben 124
a) Konventionsrechtliche Grundlage 124
b) Europarechtliche Grundlage 124
c) Bewertung nach dem Dreistufentest 125
d) Verfassungsrechtliche Beurteilung 126
aa) Abwägungsgedanken 126
bb) Bewertung nach dem verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgebot 127
13
aaa) Ungleichbehandlung der Werke geringen Umfangs
als zulässige Elemente einer Sammlung 127
bbb) Ungleichbehandlung spezifischer Bildungsmedien 128
II. Privilegierte Vervielfältigungen 128
1. Bedeutung der Vervielfältigung für Bildung und Wissenschaft
und ihr Schneidepunkt zum Urheberrecht 128
2. Vervielfältigung audiovisueller Medien 129
a) Urheberrechtlich relevante Unterscheidung zwischen der
Vervielfältigung allgemeiner sowie spezifisch für die
Schulnutzung vorgesehener Sendeprogramme 129
b) Vervielfältigung von Schulfunksendungen gemäß § 47 UrhG 130
aa) Regelungsgehalt 130
aaa) Zum Begriff „Schulfunksendung“ 130
(?) Sendung 130
() Schulfunksendung 132
bbb) Freigestellte Verwertungshandlungen 135
ccc) Privilegierte Einrichtungen 135
ddd) Zweckgebundenheit des Mitschnitts 136
eee) Vergütungsfreiheit und Löschungsfrist 137
(?) Voraussetzungen 137
() Abwendung der Löschungspflicht 138
bb) Würdigung des § 47 UrhG anhand der Grundlagen
und Vorgaben 140
aaa) Konventions- und europarechtliche Grundlage 140
bbb) Verfassungsrechtliche Beurteilung 140
(?) Möglichkeit einer Privilegierungsausweitung
auf jedwede Funksendungen 140
() Verfassungsrechtliche Problematik der
Privilegierung der Landesbildstellen 141
() Verfassungsrechtliche Problematik der
Vergütungsfreiheit 143
c) Die Vervielfältigung allgemeiner audiovisueller Medien 144
aa) Öffentliche Reden 145
bb) Vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts und
Tagesneuigkeiten 146
aaa) Regelungsgehalt und Grundlagen 146
bbb) Änderungsbedarf 148
3. Vervielfältigung zum Unterrichts- und Prüfungsgebrauch
nach § 53 Abs. 3 UrhG 148
a) Überblick über die Historie und Hintergrundgedanken 148
b) Regelungsgehalt 151
aa) Allgemeines 151
aaa) Reichweite der Verwertungshandlung 151
14
(?) Werkartneutrale Verwertung 151
() Kriterium des eigenen Gebrauchs 153
bbb) Grenzen durch den verwertbaren Umfang 154
ccc) Gebotenheit 157
ddd) Bereichsausnahme 159
bb) Vervielfältigung zum Unterrichtsgebrauch 160
cc) Vervielfältigung zum Prüfungsgebrauch 160
c) Würdigung des Kopierprivilegs anhand der Grundlagen und
Vorgaben 162
aa) Konventions- und europarechtliche Grundlagen 162
bb) Verfassungsrechtliche Beurteilung 163
aaa) Bereichsausnahme für alle spezifischen
Bildungsmedien 163
bbb) Verfassungsrechtliche Problematik des
Privilegiertenkreises 164
III. Wiedergabe audiovisueller Medien in Bildungseinrichtungen mittels
„klassischer“ Bild- und Tonträger 164
1. (Urheberrechtliche) Bedeutung der Wiedergabe audiovisueller
Medien 164
a) Allgemeines 164
b) Konflikt mit dem Urhebervertragsrecht 166
2. Zulässigkeit der Wiedergabe nach § 52 UrhG 169
a) Überblick über die Historie und Hintergrundgedanken 169
b) Regelungsgehalt 172
aa) Erlaubnisfreiheit 172
bb) Vergütungsfreiheit 173
cc) Wiedergabe privater Aufzeichnungen im Unterricht 174
c) Würdigung anhand der Grundlagen und Vorgaben 175
aa) Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur 175
aaa) Kritiker 175
bbb) Fürsprecher 178
bb) Eigene Würdigung 179
aaa) Konventions- und europarechtliche Grundlagen 179
bbb) Verfassungsrechtliche Beurteilung 180
(?) Zur Vergütungsfreiheit 180
() Zur Erlaubnisfreiheit 181
IV. Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
nach § 52 a UrhG 183
1. Streifzug durch den steinigen Weg in das UrhG 183
2. Zum eingeschränkten Verwertungsrecht 186
3. Regelungsgehalt 186
a) Allgemeines 187
aa) Gegenstand der öffentlichen Zugänglichmachung 187
aaa) Erfasste Werke 187
15
bbb) Bereichsausnahmen 188
(?) Spezifische Schulwerke 189
() Filmwerke 190
bb) Gebotenheit der Zugänglichmachung zur
nichtkommerziellen Zweckverfolgung 191
aaa) Gebotenheit 191
bbb) Nichtkommerzielle Zweckverfolgung 192
cc) Zulässigkeit der erforderlichen Vervielfältigungen 193
b) Zugänglichmachung für den Unterrichtsgebrauch 195
aa) Privilegierte Einrichtungen 195
bb) Zur Veranschaulichung im Unterricht 196
c) Zugänglichmachung für die wissenschaftliche Forschung 199
4. Würdigung anhand der Grundlagen und Vorgaben 200
a) Stimmen aus der Literatur und von Betroffenen – Schauplatz
eines beispiellosen Gefechts des Für und Wider 200
aa) Aus Verwertersicht 200
bb) Aus Nutzersicht 204
b) Eigene Würdigung 205
aa) Konventions- und europarechtliche Grundlagen 205
bb) Verfassungsrechtliche Beurteilung 206
aaa) Abwägungsgedanken 206
bbb) Bewertung nach dem verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgebot 209
C) Abschließende Gedanken zur Angemessenheit der Vergütung 210
I. Allgemeines 210
II. Wahrnehmungspraxis 211
III. Besonderheit der Betreiberabgabe für Vervielfältigungen
nach § 53 Abs. 3 UrhG 212
Fazit der Untersuchung 214
Literaturverzeichnis 217
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
In Bildung und Wissenschaft ist der Einsatz vielfältiger Medien, insbesondere auch unter Rückgriff auf modernste Techniken, unentbehrlich. In diesen Bereichen treffen die widerstreitenden Interessen von Nutzern und Rechteinhabern vor allem unter fiskalischen Gesichtspunkten in sensiblem Maße aufeinander. Dem Gesetzgeber obliegt es, mittels der urheberrechtlichen Schranken zwischen ihnen eine ausgewogene Balance zu schaffen. Die Autorin zeigt auf der Basis einer eingehenden Interessenanalyse unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur die geltende Rechtslage auf, würdigt sie kritisch und entwickelt Reformansätze, besonders auch im Hinblick auf das urheberrechtliche Öffentlichkeitsverständnis.