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Schließlich ist festzustellen, dass sich GmbH und SARL im selben juristischen
Umfeld bewegen. Denn beide Gesellschaftsformen gehören dem kontinentalen
Gesetzesrecht (civil law) und damit demselben Rechtskreis an.
III. Ergebnis
Ein Vergleich der Aufgabenverteilung zwischen Geschäftsführer und Insolvenzverwalter im deutschen und im französischen Recht ist insgesamt also möglich.
Im Ergebnis kann dieser Vergleich beider Systeme zu gewinnbringenden Anregungen und Verbesserungsvorschlägen führen.
Mit dieser Zielsetzung beschränkt sich die Arbeit nicht auf die Darstellung der
deutschen und der französischen Regelungen, sondern verfolgt eine vergleichende Analyse des Rechtsproblems in beiden Rechtsordnungen. Der spiegelbildliche Aufbau der Untersuchung des deutschen und des französischen Rechts
ermöglicht dabei einen direkten Vergleich beider Systeme. Sowohl in Bezug auf
das die theoretischen Lösungsansätze als auch in Bezug auf einzelne Fragen der
Aufgabenverteilung kann die deutsche mit der französischen Regelung direkt verglichen werden. Durch diese spiegelbildliche Gegenüberstellung soll das Wissen
um die Behandlung der Aufgabenverteilung zwischen Geschäftsführer und Verwalter im französischen Recht zur Überprüfung und Weiterentwicklung des deutschen Insolvenz- und Gesellschaftsrechts nutzbar gemacht werden.
§ 2 Abschließende Rechtsvergleichung
Bei der erfolgten Untersuchung der Kompetenzabgrenzungsthematik haben sich
bestimmte Problemkreise als besonders bedeutend herausgestellt. Diese gilt es im
Rahmen der abschließenden Rechtsvergleichung näher zu untersuchen.
I. Vollstreckungs- und handelsrechtliche Einordnung des Insolvenzrechts
Bereits in der Einleitung wurde die unterschiedliche systematische Einordnung
des Insolvenzrechts durch die deutsche und die französische Rechtsordnung deutlich gemacht.973 So wird das Insolvenzrecht im deutschen Recht dem Vollstreckungsrecht und im französischen Recht dem Handelsrecht zugeordnet.
Im deutschen und im französischen Recht kommt es dabei auch in anderen Fällen
zur unterschiedlichen Zuordnung von Rechtsgebieten. So wird beispielsweise das
Strafrecht vom deutschen Recht als Bestandteil des öffentlichen Rechts qualifi-
973 1. Kapitel § 1.
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References
Zusammenfassung
Deutschland und Frankreich stehen exemplarisch für eine bis heute sehr unterschiedliche Verfahrenspraxis im Insolvenzrecht. Ungleich gehandhabt wird insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen Geschäftsführer und Insolvenzverwalter.
Die Aufgaben des Geschäftsführers einer GmbH bzw. einer Société à responsabilité limitée (SARL) richten sich grundsätzlich allein nach dem Gesellschaftsrecht. Dies ändert sich jedoch spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dann findet das deutsche bzw. das im Jahre 2005 novellierte französische Insolvenzrecht auf den Geschäftsführer Anwendung und der Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter tritt in das Leben der GmbH bzw. SARL ein. Auf dieser Schnittstelle von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht kommt es damit sowohl im Regelinsolvenzverfahren bzw. in der Eigenverwaltung im deutschen Recht als auch im Erhaltungs- bzw. Sanierungsverfahren im französischen Recht zu einem Nebeneinander des gesellschaftsrechtlichen und des insolvenzrechtlichen Organs.
Dieses Nebeneinander macht eine Aufgabenverteilung notwendig, die jedoch in keinem der beiden Länder explizit geregelt ist. Auf Grundlage der dogmatischen Lösungsansätze werden die wesentlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters und des Geschäftsführers einer GmbH bzw. SARL definiert und rechtsvergleichend untersucht.