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zu steigern. Zudem sind innovative Impulse auf die Produktpolitik aller Anbieter und
auf die Regulierung des Marktes zu erwarten.
Stärkung der Zivilgesellschaft: KVs können sich insgesamt positiv auf die Kapazitäten der Zivilgesellschaft auswirken. So können die an KV-Systemen beteiligten Organisationen Nachahmer finden, die von ihren Erfahrungen profitieren. Sie können eigene
Projekte aufbauen, ohne dabei durch denselben mühseligen, zeitraubenden und kostenintensiven trial-and-error-Prozess gehen zu müssen wie die Pioniere im KV-Geschäft.
5.5.2 Grenzen der Leistungsfähigkeit
Dem Leistungspotenzial des KV-Ansatzes sind in zweierlei Hinsicht Grenzen gesetzt.
Zum einen bestehen diese Grenzen in den Voraussetzungen, die in den vorangegangen
Abschnitten 5.1 bis 5.4 diskutiert wurden. Erst wenn diese erfüllt sind, kann der KV-
Ansatz überhaupt umgesetzt werden und seine oben skizzierte Leistungsfähigkeit entwickeln. Übersicht 10 stellt diese Voraussetzungen nochmals zusammenfassend dar.
Zum anderen lassen sich bestimmte Ziele auch dann nicht erreichen, wenn die in Übersicht 10 aufgelisteten Voraussetzungen gegeben sind, i. e. KV-Projekte grundsätzlich
realisierbar sind.396 Auf diese Grenzen soll im Folgenden ausführlicher eingegangen
werden.
In erster Linie wird das Leistungspotenzial des KV-Ansatzes dadurch begrenzt, dass
seine Beiträge möglichst niedrig liegen sollten, damit sie für Nachfrager mit niedrigem
und instabilem Einkommen bezahlbar sind. Darüber hinaus ergeben sich aber auch dadurch Grenzen, dass die Mitgliedschaft in KV-Systemen auf Freiwilligkeit beruht, i. e.
niemand zum Beitrag gezwungen werden kann, wie dies bei der Sozialversicherung der
Fall ist:
Begrenzte Leistungen: KV-Systeme müssen der Höhe und Breite ihrer Leistungen
Grenzen setzen, weil ein größeres Leistungspaket nur mit höheren Beiträgen finanziert
werden könnte. Zudem können sie i. d. R. keine regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (Renten) gewähren. Dies würde die meisten Anbieter administrativ überfordern.
KVs bieten somit keinen umfassenden Schutz vor Risiken mit längerfristigen Auswirkungen.
Begrenzter Versicherungsschutz: KV-Systeme können bei Weitem nicht alle Risiken
ihrer Mitglieder abdecken. Einerseits müssen sie sich auf wenige, besonders relevante
und signifikante Risiken beschränken, damit die Beiträge für ihre Mitglieder bezahlbar
bleiben (s.o.). Darüber hinaus können sie aber bestimmte Risiken überhaupt nicht versichern. Dies gilt z. B. für kovariierende Risiken, aber auch für ungewisse Ereignisse,
über deren durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Erwartungsschäden keinerlei Informationen vorliegen (vgl. Abschnitt 2.1). Ebenso dürften viele Anbieter außer
Stande sein, Kranken- und Sachschadensversicherungen finanziell nachhaltig anzubieten (vgl. Abschnitt 5.3).
Begrenzte Reichweite: Weiterhin sind auch der potenziellen Reichweite von KV-
Systemen Grenzen gesetzt. Erstens werden sie nie ihre gesamte Zielgruppe als Kunden
gewinnen können, solange der Vertragsabschluss auf Freiwilligkeit beruht. Die Erfahrungen belegen, dass zumeist nur eine Minderheit der Einwohner im Einzugsbereich
396 Vgl. Beattie (2000, 133); Loewe et al. (2001, 73–74); Loewe (2001, 9); McCord (2001a, 12–15).
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Übersicht 10: Voraussetzungen für Kleinstversicherungsprojekte
Voraussetzung Kriterium Parameter
Risikobewusstsein
und Interesse
– Ist sich die Zielgruppe ihrer Risiken bewusst?
– Erkennt sie die Notwendigkeit von sozialer Sicherung?
– Ist sie bereit und in der Lage, Maßnahmen der Risiko-Abfederung zu
ergreifen?
– Braucht und wünscht sie hierbei Unterstützung?
Verständnis und
Akzeptanz
– Haben die Nachfrager das Prinzip von Versicherungen verstanden?
– Akzeptieren sie das Prinzip des Risiko-Poolings?
Zahlungsbereitschaft
und -fähigkeit
– Sind die Nachfrager in der Lage, regelmäßige Beiträge in der erforderlichen Höhe zu entrichten?
– Sind sie hierzu auch bereit?
Höhe der Beiträge – Erscheinen den Nachfragern die erhobenen Beiträge im Verhältnis
zu den versprochenen Leistungen angemessen?
Vertrags- und
Zahlungskonditionen
– Sind die vorgesehenen Leistungskonditionen und Zahlungsmodalitäten mit den spezifischen Lebensumständen der Nachfrager kompatibel?
Nachfrage
Vertrauen – Haben die Nachfrager Vertrauen in den Anbieter?
Interesse und
Flexibilität
– Hat eine Institution Interesse daran, das Niedrigpreissegment des
Versicherungsmarktes zu bedienen?
– Ist sie hinreichend flexibel, Produkte anzubieten, die den Bedarfen
und Möglichkeiten der Nachfrager gerecht werden?
– Ist sie ggf. bereit, hierbei mit anderen Trägerinstitutionen zu kooperieren und diese für ihren Aufwand zu honorieren / zu entschädigen?
Erwartungssicherheit
– Ist diese Institution institutionell und finanziell hinreichend stabil?
– Verfügt sie über die erforderlichen administrativen Kapazitäten?
– Kann sie die Leistungsansprüche der Versicherten sicherstellen?
Risiko-Pooling – Kann der Anbieter die übernommenen Risiken über eine ausreichend
große Zahl von Versicherten verteilen?
– Wenn nein: Hat er Zugang zu Rückversicherungsmöglichkeiten?
Know-how – Hat der Anbieter Erfahrung mit Finanzdienstleistungen?
– Verfügt er über die erforderlichen Informationen über die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit und den durchschnittlichen
Erwartungsschaden der versicherten Risiken?
– Verfügt er über das versicherungsmathematische Know-how, um
Prämiensätze und Deckungssummen zu berechnen?
– Hat er das versicherungstechnische Know-how, um anreizkompatible Vertragskonditionen zu formulieren?
Kosteneffizienz – Kann der Anbieter unnötig hohe Verwaltungs- und Transaktionskosten vermeiden?
– Wenn nein: Besteht bei ihm die Bereitschaft, mit anderen
Institutionen zu kooperieren, die hierzu in der Lage sind?
Anreizkompatibilität
– Decken sich die Interessen des Anbieters dahin gehend mit denen
der Nachfrager, dass er unberechtigte Leistungsforderungen zurückweist?
Angebot
Investitionsmöglichkeiten
– Hat der Anbieter Zugang zum Kapitalmarkt?
– Kann er Rücklagen anderweitig rentabel und sicher anlegen?
– Wenn nein: Kann er mit Investmentspezialisten kooperieren?
190
Fortsetzung Übersicht 10 (Voraussetzungen für Kleinstversicherungsprojekte)
Voraussetzung Kriterium Parameter
Angebot
(Fortsetzung)
Informationsbeschaffung
– Kann sich der Anbieter so gut über das Risikoprofil der Nachfrager
informieren, dass adverse Selektion im erforderlichen Maß begrenzt
wird?
– Kann er das Verhalten der Versicherten so gut beobachten, dass er
moral hazard und Versicherungsbetrug identifizieren kann?
– Wenn nein: Bestehen für ihn die Möglichkeit und Bereitschaft, mit
Institutionen zu kooperieren, die hierzu in der Lage sind?
Nachfrage – Ist sich die Zielgruppe des ggf. zu versichernden Risikos bewusst?
– Hat sie Interesse, beim Management dieses Risikos unterstützt zu
werden?
– Ist sie bereit, hierfür Beiträge zu entrichten?
Realisierbarkeit – Lässt sich das zu versichernde Risiko abgrenzen?
– Ist es idiosynkratisch?
– Lässt es sich über eine hinreichend große Zahl von Versicherten
poolen?
– Lässt sich ausschließen, dass die Versicherten ein Interesse am
Risikoeintritt haben?
– Lässt sich ausschließen, dass die Versicherten die Wahrscheinlichkeit
und Folgen des Risikos wesentlich beeinflussen können?
Angemessenheit – Ist Risiko-Pooling die beste Strategie der Absicherung gegen das
Risiko?
Produkt
Finanzierbarkeit – Kann eine Versicherungsangebot gegen das Risiko auch dann
finanziert werden, wenn es sich an Nachfrager mit niedrigen und
instabilen Einkommen richtet?
Ökonomie – Sind die makroökonomischen Rahmenbedingungen hinreichend
stabil?
– Liegt die Inflationsrate nicht zu hoch?
– Ist der Kapitalmarkt ausreichend entwickelt und der Finanzsektor
hinreichend effizient?
– Bestehen Rückversicherungsmöglichkeiten?
Politik – Werden KV-Projekte von der Regierung zumindest geduldet und
haben die beteiligten Akteure einen ausreichend großen
Handlungsspielraum?
– Besteht ein Mindestmaß an politischer Stabilität?
– Ermöglichen die Versicherungsgesetze KV-Projekte?
– Lässt die Gesetzgebung für Selbsthilfegruppen und NROs deren
Beteiligung an KV-Projekten zu?
– Wird die Einhaltung der Gesetze vom Staat kontrolliert und Zuwiderhandlung geahndet? Können Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen
werden? Ist die Rechtssprechung transparent?
Rahmenbedingungen
Soziokulturelles
Werte- und
Normensystem
– Besteht bei der Bevölkerung ein hinreichend großes
Risikobewusstsein?
– Werden antizipative Maßnahmen des Risiko-Managements als
sinnvoll betrachtet?
– Ist Unterstützung beim Risiko-Management erwünscht?
– Wird das Prinzip des Risiko-Poolings verstanden?
– Werden Versicherungsarrangements als Instrumente des Risiko-
Managements akzeptiert und befürwortet?
Quelle: eigener Entwurf
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Nur die Hälfte aller Menschen weltweit ist gegen Risiken wie Krankheit, Alter oder Ernteausfall abgesichert. Dies gilt v.a. für Beschäftigte im informellen Sektor. Lange wurde übersehen, dass hierin nicht nur ein soziales sondern auch ein ökonomisches Problem besteht, da Menschen ohne soziale Sicherheit besonders vorsichtig handeln und zum Beispiel Investitionen in Bildung und Produktionskapital meiden. Sie scheuen die hiermit verbundenen zusätzlichen Risiken und haben Angst, dass ihnen das investierte Geld bei Zahlungsschwierigkeiten nicht kurzfristig zur Verfügung steht.
Das vorliegende Buch gibt Einblick in die Funktionsweise moderner und traditioneller Systeme der sozialen Sicherung in Entwicklungsländern und zeigt auf, warum viele von ihnen für informell Beschäftigte ungeeignet sind. Es diskutiert, welche Strategien sich eignen, um die soziale Sicherheit im informellen Sektor zu verbessern und geht insbesondere auf das Potenzial von Kleinstversicherungen ein. Diese zeichnen sich durch niedrige Beitragssätze, flexible Zahlungsmodalitäten und begrenzte Leistungen aus und sind somit ganz an die Möglichkeiten und Bedarfe von Beziehern niedriger Einkommen angepasst, ohne auf Subventionen angewiesen zu sein.