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rungsgesetz nicht anwendbar sei. Allerdings bergen solche Ausnahmeverfügungen die
Gefahr, dass die Behörden willkürlich entscheiden und dadurch verschiedene Anbieter
unterschiedlich behandeln.387
Gesetzgebung für Selbsthilfegruppen und NROs
Hindernisse für KVs können sich zudem aus den staatlichen Gesetzen für Selbsthilfegruppen und NROs ergeben. Diese enthalten oftmals Passagen, die es zivilgesellschaftlichen Organisationen unmöglich machen, finanzwirtschaftliche Aktivitäten zu betreiben oder aber Gelder ohne explizite Genehmigung der Regierung anzunehmen – was im
Zweifelsfall auch die Erhebung von Versicherungsbeiträgen mit einschließt.388
Natürlich gibt es immer auch Möglichkeiten, solche Regelungen zu umgehen. Genossenschaften und Selbsthilfegruppen z. B., die Versicherungsvereine betreiben, deklarieren die Prämien ihrer Mitglieder bisweilen als „Mitgliedsbeiträge“ oder „Spenden“
und die an ihre Mitglieder ausgezahlten Versicherungsleistungen als „Unterstützung
von notleidenden Mitgliedern durch die Gemeinschaft“, womit ihre finanzwirtschaftlichen Aktivitäten offiziell nicht als Versicherungsgeschäft gelten. Derweil sind manche
Selbsthilfegruppen dazu übergegangen, ihren Versicherungspool als „Solidaritätsfonds“
zu bezeichnen, wobei sie auf schriftliche Versicherungsverträge verzichten. MFIs hingegen schließen bei kommerziellen Versicherungsgesellschaften auf eigene Rechnung
Gruppenversicherungsverträge für ihre Kreditnehmer ab und finanzieren diese durch
erhöhte „Bearbeitungsaufschläge“ auf die vergebenen Kredite, so dass sie rein formal
keine Versicherungsprodukte vertreiben.389
Ob solche Tricks von der staatlichen Bürokratie hingenommen werden, dürfte letztlich immer davon abhängen, inwieweit die Regierenden KV-Projekten grundsätzlich
wohlwollend gegenüberstehen oder nicht. Wenn dies der Fall ist, so werden sie die entsprechenden Gesetze ohnehin über kurz oder lang liberalisieren. Wenn sie die KV-
Systeme hingegen ablehnen, z. B. weil sie den beteiligten Akteuren misstrauen, so werden sie immer einen Grund finden, um sie zu unterbinden, auch wenn nach rein formalen Kriterien nichts gegen sie einzuwenden ist.
5.4.3 Soziokulturelle Rahmenbedingungen
Schließlich hängen die Erfolgsaussichten von KV-Projekten auch von den jeweiligen
soziokulturellen Rahmenbedingungen ab. Die in einer Gesellschaft gültigen religiösen
und traditionell verankerten Werte und sozialen Verhaltensnormen entscheiden maßgeblich darüber, inwieweit die Zielgruppe von KV-Systemen
— ein Bewusstsein für ihre Risiken und für die von ihnen ausgehende Bedrohung
hat,
— antizipative Maßnahmen des Risiko-Managements als sinnvoll betrachtet,
— Unterstützung beim Management ihrer Risiken wünscht,
— das Prinzip des Risiko-Poolings versteht und
387 Vgl. Brown / Churchill (2000, 75 und 78); Patel (2002, 13).
388 Entsprechende Vorgaben macht bspw. das ägyptische Vereinsgesetz. Vgl. Loewe (2000a, 68).
389 Vgl. Brown / Churchill (1999, 52); Brown / Churchill (2000, 77 f.); Siegel / Alwang / Canagarajah
(2001, 25).
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— Versicherungsarrangements als Instrumente des Risiko-Managements befürwortet.390
Von besonderer Bedeutung ist dabei, ob Versicherungen grundsätzlich akzeptiert
oder aber – z. B. aus religiösen Gründen – abgelehnt werden. So könnte es durchaus
sein, dass KV-Projekte in arabischen Ländern am islamischen Zinsverbot oder dem
Misstrauen der Muslime gegenüber Lebensversicherungen scheitern (vgl. Abschnitt
6.4). Ebenso kann ein gottesergebener Fatalismus, wie er in manchen Gesellschaften
verbreitet ist, dazu führen, dass Versicherungen als sinnlos oder gar als Eingriff in den
göttlichen Heilsplan angesehen werden.391
Wichtig ist aber auch, dass die Nachfrager das Prinzip des Risiko-Poolings verstehen. Andernfalls kann es passieren, dass sie erwarten, mittelfristig immer genauso viel
von der Versicherung zurückzubekommen, wie sie in Form von Beiträgen eingezahlt
haben – eben genauso, wie sie es von den auf ausgeglichener Reziprozität beruhenden
Solidargemeinschaften kennen (vgl. Abschnitt 3.4.3). Wenn sie dann nach einiger Zeit
erkennen, dass dies bei KV-Systemen nicht der Fall ist und dass für sie bei Nichteintritt
des versicherten Risikos keine Leistungsansprüche bestehen, reagieren sie oftmals enttäuscht und kündigen ihre Mitgliedschaft auf.392 Mit aus diesem Grund kann es sich als
hilfreich erweisen, wenn das angebotene Versicherungsprodukt (wie dies bei Kapitallebensversicherungen der Fall ist) mit einem Sparplan kombiniert wird, aus dem sie auch
dann Leistungen zu erwarten haben, wenn das versicherte Risiko nicht eintritt (vgl. Abschnitt 5.3).
5.5 Leistungsfähigkeit und Grenzen der Leistungsfähigkeit
Das KV-Konzept ist ein vielversprechender Ansatz zur Verbesserung der sozialen Sicherheit von Bevölkerungsgruppen mit niedrigem und instabilem Einkommen, insbesondere im informellen Sektor, soweit die in den vorangegangen Abschnitten 5.1 bis 5.4
diskutierten Voraussetzungen gegeben sind. Seiner Leistungsfähigkeit sind aber auch
Grenzen gesetzt.
Hierauf wird in diesem Abschnitt näher eingegangen. Dabei wird untersucht, (i) was
der KV-Ansatz zu leisten vermag und (ii) was mit ihm nicht erreicht werden kann.
5.5.1 Leistungsfähigkeit
Das Potenzial des KV-Ansatzes ist beträchtlich. Sofern die in den vorangegangenen
Abschnitten genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können KV-Systemen sehr vielfältige positive Effekte haben, von denen alle beteiligten Akteure profitieren. Natürlich
kommen sie in erster Linie ihrer Zielgruppe, i. e. einkommensarmen Nachfragern zugu-
390 Vgl. Brown / Churchill (2000, 90); Loewe et al. (2001, 9 und 54); Patel (2002, 13); Siegel / Alwang / Canagarajah (2001, 19).
391 Vgl. Meessen / Criel / Kegels (2002, 83); Rettig (2000, 40).
392 Vgl. Meessen / Criel / Kegels (2002, 84–87).
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Nur die Hälfte aller Menschen weltweit ist gegen Risiken wie Krankheit, Alter oder Ernteausfall abgesichert. Dies gilt v.a. für Beschäftigte im informellen Sektor. Lange wurde übersehen, dass hierin nicht nur ein soziales sondern auch ein ökonomisches Problem besteht, da Menschen ohne soziale Sicherheit besonders vorsichtig handeln und zum Beispiel Investitionen in Bildung und Produktionskapital meiden. Sie scheuen die hiermit verbundenen zusätzlichen Risiken und haben Angst, dass ihnen das investierte Geld bei Zahlungsschwierigkeiten nicht kurzfristig zur Verfügung steht.
Das vorliegende Buch gibt Einblick in die Funktionsweise moderner und traditioneller Systeme der sozialen Sicherung in Entwicklungsländern und zeigt auf, warum viele von ihnen für informell Beschäftigte ungeeignet sind. Es diskutiert, welche Strategien sich eignen, um die soziale Sicherheit im informellen Sektor zu verbessern und geht insbesondere auf das Potenzial von Kleinstversicherungen ein. Diese zeichnen sich durch niedrige Beitragssätze, flexible Zahlungsmodalitäten und begrenzte Leistungen aus und sind somit ganz an die Möglichkeiten und Bedarfe von Beziehern niedriger Einkommen angepasst, ohne auf Subventionen angewiesen zu sein.