376 Kapitel 11: Zusammenfassende Würdigung und Ausblick
Kapitel 11:
Zusammenfassende Würdigung und Ausblick
Am Ende einer Reise durch die wichtigsten Holdingstandorte dieser Welt
gibt es vielerlei Erkenntnisgewinne. Diese umfassen nicht nur die Mannigfaltigkeit der Repatriierungsmöglichkeiten, sondern auch die vielen Hindernisse in der Repatriierungsplanung.
Die ganzheitliche Analyse der einzelnen Planungsüberlegungen soll ein
Wegweiser darstellen, um eine geeignete Repatriierungsstruktur unter Einbeziehung von Holdinggesellschaften zu finden. Wenngleich die rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Standorten sich ändern werden, gibt es eine Reihe von Analysebereiche, die konstant bzw. nicht eines
stetigen Modifikationsprozesses ausgesetzt sind. Mit der Modularisierung
dieses Buches wurde diesem Umstand Rechnung getragen. Die schnelllebigen Bereiche der Repatriierungsplanung mit Holdinggesellschaften wurden in die Kapitel 7 bis 10 integriert.
Internationale Steuerplanung
Die internationale Steuerplanung ist nicht nur ein legitimes Mittel, sondern
auch eine Pflicht für multinationale Unternehmen, um Kosten effektiv zu
senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Steuern sind deshalb in diesem Zusammenhang relevant, weil sie einen beachtlichen Kostenfaktor darstellen. Das Recht, im Rahmen der durch die Steuerrechtsordnungen zugelassenen Möglichkeiten Steuern und damit Kosten einzusparen, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt.
Wenn ein Unternehmen sich dafür entscheidet, grenzüberschreitend Güter und Dienstleistungen anzubieten, geht stets die Gefahr damit einher,
dass Tatbestände erfüllt werden, die zu einer Doppelbesteuerung führen.
Diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist nicht nur ein primäres Ziel der
internationalen Steuerplanung, sondern auch eine wichtige Aufgabe zur
Eliminierung von Hindernissen im Welthandel. Die internationale Steuerplanung muss Strukturen entwickeln, die nicht nur dem Geschäftsumfeld
gerecht werden, sondern auch hinreichend Substanz aufweisen, um jedem
Missbrauchsverdacht entgegenwirken zu können. Substanz, steuerplanerische Zielsetzungen und Geschäftsumfeld stehen nicht selten in einem
Zielkonflikt zueinander. Als Regel lässt sich aber statuieren, dass je näher
diese drei Eckpfeiler der internationalen Steuerplanung im konkreten Fall
beieinanderliegen, desto geringer ist das Risiko, dass die Struktur für steuerliche Zwecke nicht anerkannt wird.
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Ein paar wenige Rechtsordnungen, wie die der Vereinigten Staaten, das
Vereinigte Königreich und Australien haben sehr restriktive Anzeigepflichten eingeführt, um missbilligten Strukturen und Tendenzen in der der
internationalen Steuerplanung zeitnah entgegenwirken zu können. Auch in
Deutschland wurde eine solche Anzeigepflicht diskutiert. Dennoch gilt,
dass nicht die Steuerplanung das Problem ist, sondern vor allem die unsystematischen (nationalen) Steuergesetze, die vielerlei Lücken aufweisen
und damit Möglichkeiten für die Steuerplanung erst schaffen. Zudem ist
ein internationaler Handel in einer Welt mit hunderten, meist nicht aufeinander abgestimmten Steuerrechtsordnungen ein noch größeres Wagnis,
wenn dieser Handel oder die Dienstleistungen nicht von einer sorgfältigen
internationalen Steuerplanung begleitet wird.
Vergleichbar der Tektonik der Kontinentalplatten werden sich durch die
ständigen fiskalischen Änderungen innerhalb der Steuerrechtsordnungen
und deren Abgrenzung untereinander, willkürlich neue Lücken ergeben,
die auch in Zukunft die Lebensader der Steuerarbitrage darstellen werden.
Die tektonischen Schwankungen sind nichts anderes als gelebte Gestaltungsfreiheiten souveräner Steuerrechtsordnungen. Dabei beinhaltet die
Entstehung von sog. »weißen Einkünften« in den allermeisten Fällen die
Entscheidung einer anderen Rechtsordnung, ihr Besteuerungsrecht nicht
ausüben zu wollen. Dies gilt es zu respektieren. Mit der Implementierung
einer Art »Frühwarnsystem« durch eine Flut von Informationen dem entgegen wirken zu wollen, stellt den ohnmächtigen Versuch dar, diese Realität zu negieren. Stattdessen sollten sog. Hochsteuerstaaten dazu übergehen, sich einem fairen globalen Steuerwettbewerb zu stellen.
Daher gilt, dass die wichtigsten Elemente für einen Ausgleich der Interessen zwischen internationaler Steuerplanung und Steuerstaat sowohl besser gestaltete Steuergesetze als auch Vertrauen, Kommunikation und Kooperationswille sind.
Repatriierung
Obwohl Repatriierungen von ausländischen Gewinnen meist weniger steueroptimal sind als die Allokation von ausländischen Gewinnen, konnte in
dieser Schrift dargelegt werden, dass zum einen ein großer Bedarf für
repatriiertes Kapital bei multinationalen U.S.-amerikanischen Unternehmen besteht und zum anderen wie solche Repatriierungsstrategien und –
strukturen aussehen können. Dabei wurde auch auf die Hindernisse in diesem Prozess eingegangen, die aus U.S.-amerikanischer Sicht vor allem in
dem U.S.-amerikanischen Anrechnungssystem (Foreign Tax Credit System) und den U.S.-amerikanischen CFC-Regeln (Subpart F) liegen.
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Diese Strategien und Strukturen sind immer dann relevant, wenn der
U.S.-amerikanische Gesetzgeber keine zeitlich begrenzten Steueranreize
wie zuletzt in dem dargestellten § 965 IRC implementiert.
Globaler Steuerwettbewerb
Ein wichtiges Element in der Repatriierungssteuerplanung ist der globale
Steuerwettbewerb. Ob dieser Prozess ein Fluch oder ein Segen ist, liegt im
Auge des Betrachters. Ganzheitlich betrachtet ist er aber eher ein Segen,
weil er für eine effiziente Allokation des Kapitals sorgt und den globalen
Handel erleichtert. Für multinationale U.S.-amerikanische Unternehmen
ist der globale Steuerwettbewerb ohne Zweifel vorteilhaft, wenngleich das
U.S.-amerikanische Anrechnungssystem viele der Vorteile im Zeitpunkt
der Repatriierung wieder eliminiert.
Komplexe Holdingsstrukturen sind eine der Folgen des globalen Steuerwettbewerbs und der diesen Wettbewerb einschränkenden Anti-Missbrauchsregeln, mit denen sog. Hochsteuerländer versuchen der Erosion ihrer Bemessungsgrundlagen entgegenwirken. Diese Schrift hat in diesem
Zusammenhang die Initiativen der OECD und der EU beschrieben und herausgestellt, dass diese nicht nur inkongruent sind, sondern teilweise entgegengesetzte Ziele verfolgen. Auch die Mittel, mit denen die »schädlichen« Exzesse des Steuerwettbewerbs begegnet werden, sind sehr unterschiedlich. Während die OECD mit ihrem Prinzip des »peer pressures« beachtliche Erfolge erzielt hat, begegnet die EU diesem Wettbewerb mit ihren Beihilfevorschriften sowie Richtlinien. Letztere dienen allerdings in
erster Linie der Harmonisierung der Steuersysteme in den EU-Mitgliedsstaaten, wo auch das Hauptaugenmerk steuerrechtlicher Maßnahmen in der
EU liegt. Allerdings hat diese Schrift auch gezeigt, dass der zukünftige
Harmonisierungsprozess innerhalb der EU sehr viele Hindernisse zu überwinden hat. Zu unterschiedlich sind die Interessen der Mitgliedsstaaten
und zu unbeweglich sind die Positionen, zumal sich inzwischen viele Mitgliedsstaaten dem Steuerwettbewerb verschrieben haben. Der nächste anvisierte Meilenstein, eine konsolidierte einheitliche körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage (CCCTB), könnte genau an dieser Gemengelage scheitern. Ungern nur werden Staaten wie beispielsweise Irland zugunsten eines einheitlichen Systems einen Wettbewerbsvorteil aufgeben
wollen. Die Einführung einer CCCTB würde für den Repatriierungsprozess U.S.-amerikanischer Unternehmen in Europa mehr Planungssicherheit, aber weniger Planungsmöglichkeiten bewirken.
Die Schrift hat auch gezeigt, dass Deutschland als sog. Hochsteuerland
vom Steuerwettwerb und vom Harmonisierungsprozess profitiert. Dadurch
dass einige Tax Havens in unmittelbarer geographischer Nähe liegen, können viele Investitionen steueroptimiert werden. Deshalb wirkt sich das für
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sich genommen investitionsabschreckende, komplexe und überdurchschnittlich belastende deutsche Steuersystem nicht als gravierender Standortnachteil aus, so dass für Standortentscheidungen Deutschlands Stärken
wie die sehr gute Infrastruktur, hochqualifizierte Arbeitskräfte und der
große Verbrauchermarkt, noch mehr in den Vordergrund treten können.
Holdinggesellschaften
Ferner wurde in dieser Schrift dargestellt, dass der Repatriierungsprozess
und die dazu gehörigen Strukturen sehr häufig Holdinggesellschaften einbeziehen. Dennoch ist der Einsatz einer Holdinggesellschaft allein keine
Garantie für einen steueroptimierten Repatriierungsprozess. Vielmehr
schafft die Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft zunächst eine
weitere Besteuerungsebene, von der die Gefahr einer Doppelbesteuerung
ausgeht. Diese Schrift hat die notwendigen Kriterien herausgearbeitet, die
letztlich entscheidend für einen steueroptimierten Repatriierungsprozess
sind. Allerdings reicht die einmalige Anwendung dieser Kriterien nicht für
den erfolgreichen Einsatz einer Holdinggesellschaft aus. Die Struktur und
der Prozess bedürfen einer ständigen Rechtmäßigkeitskontrolle (tax compliance) und einer Optimierung in Form eines Benchmarkings. Ansonsten
erhöht sich die Gefahr, dass der Einsatz einer Holdinggesellschaft zu einer
Steuermehrbelastung führt.
Holdingstandorte
In Kapitel 7 dieser Schrift wurden 27 Holdingstandorte dargestellt, die sich
für eine Repatriierung von U.S.-amerikanischen Gewinnen aus Deutschland potentiell eignen. Als besonders attraktiv haben sich solche
Holdingstandorte herausgestellt, die nicht nur stets darauf bedacht sind,
Investoren steuerliche Anreize zu bieten, sondern auch eine langjährige
Tradition als zuverlässiger Steuerstandort in einem kooperativen Klima
vorweisen können. Während in Europa die Niederlande, Luxemburg und
mit wenigen Einschränkungen die Schweiz ihre herausragenden Positionen seit vielen Jahren verteidigen, entstehen in Hongkong und Singapur
gegenwärtig hervorragende Bedingungen für Holdinggesellschaften.
Gerade bei den genannten Standorten ist für den U.S.-amerikanischen
Investor die Gefahr gering, dass sich an dieser Steuerpolitik in Zukunft
etwas ändern wird. Der größte Änderungsdruck ist nicht interner, sondern
externer Natur in Form von Maßnahmen der Europäischen Union. Diese
Schrift hat sämtliche relevanten Einflussfaktoren des EG-Steuerrechts auf
die Ausgestaltung der mitgliedsstaatlichen Rahmenbedingungen für Holdinggesellschaften aufgezeigt.
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Um einen im konkreten Fall steueroptimalen Holdingstandort zu finden,
wurde in dieser Schrift das »Balanced Scorecard Model for Holding Company Decision-Making« vorgestellt. Es dient nicht nur als Leitfaden, sondern auch als Argumentationsbasis für die Entscheidungsfindung.
Falls es an einem Holdingstandort wider erwarten doch zu einem steuerpolitischen Wandel kommt, ist die hohe Standortelastizität von Holdinggesellschaften von großem Vorteil. Im Vergleich zu Industrieunternehmen
verursacht der Standortwechsel einer Holdinggesellschaft viel geringere
Transaktionskosten. In der jüngsten Vergangenheit gab es Unternehmen,
für die eine bessere Lebensqualität und geringfügig günstigere steuerliche
Rahmenbedingungen ausreichten, um innerhalb Europas den Holdingstandort zu wechseln.
Treaty Shopping
Eine der wichtigsten Planungstechniken ist das sog. Treaty Shopping, bei
dem möglichst steueroptimale Dividendenrouten zur Repatriierung von
ausländischen Gewinnen genutzt werden. Schafft es der Steuerpflichtige
jedoch nicht, hinreichend Substanz darzulegen, gerät er meist in den
Anwendungsbereich allgemeiner Anti-Missbrauchsregeln bzw. in
Deutschland einer speziellen Anti-Treaty-Shopping-Regel. Diese Vorschrift stellte vor ihrer Reform nur ein geringes Hindernis für Repatriierungen von U.S.-amerikanischen Gewinnen aus Deutschland dar. Seit 2007
ist § 50d Abs. 3 EStG jedoch eine der größten Hindernisse. Ganz gleich
wie fehlerhaft die Auslegung dieser Norm auch sein mag, der Steuerpflichtige ist gut beraten, seine Steuerplanung in Einklang mit dieser Vorschrift
zu bringen. Betroffen sind hiervon aber nicht nur U.S-amerikanische
Unternehmen, die ihre Investitionen in Deutschland über Luxemburg und
Bermuda strukturieren, sondern auch sog. »Sandwich-Strukturen«, in
denen eine deutsche Tochtergesellschaft einer U.S.-amerikanischen Muttergesellschaft eine ausländische Holdinggesellschaft hält, welche wiederum eine deutsche Gesellschaft hält. In einem solchen Fall wird die
Quellensteuerbelastung bei einer Dividendenausschüttung der Enkel- an
die Tochtergesellschaft definitiv. Oft gelingt es durch eine geeignete
Standortwahl diese Folge zu verhindern. Doch im Falle von Joint Ventures
und M&A-Transaktionen ist die Gefahr groß, dass diese Rechtsfolge auftritt, weil die Standortentscheidung für die Holdinggesellschaft nicht allein
getroffen wird bzw. sich der »Macht des Faktischen« fügen muss.
Das Pendant zur unilateralen Anti-Treaty-Shopping Vorschrift ist im bilateralen Kontext die Limitation-on-Benefits-Klausel in Doppelbesteuerungsabkommen. Der Trend der U.S.-amerikanischen DBA-Politik geht
sehr eindeutig in die Richtung einer weiteren Verschärfung dieser Klausel,
was erst kürzlich im Revisionsabkommen zwischen den Vereinigten Staa-
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ten und Deutschland geschehen ist. Eine Struktur mit einer Limitation-on-
Benefits-Klausel in Einklang zu bringen, stellt eine große Herausforderung
für die internationale Steuerplanung dar.
Im Rahmen dieser Schrift wurden nicht nur die Mechanismen dieser
Anti-Missbrauchsvorschriften dargestellt, sondern auch Strukturen für den
Umgang mit ihnen aufgezeigt.
Weitere Hindernisse
Neben der speziellen Missbrauchsvorschrift in § 50d Abs. 3 EStG gilt es
ferner einige andere Hindernisse des deutschen Steuerrechts bei der Repatriierung von U.S.-amerikanischen Gewinnen aus Deutschland zu beachten.
Dazu zählen neben der reformierten allgemeinen Missbrauchsvorschrift
des § 42 AO auch die unilaterale Switch-Over-Vorschrift in § 50d Abs. 9
EStG. Diese Schrift hat ebenfalls herausgestellt welche Beschränkungen
die Zinsschranke für den Repatriierungsprozess bereit hält, aber auch welche Chancen durch die Neugestaltung der Abzugsbeschränkung für
Zinsaufwendungen entstehen.
BASIC Model
Um eine steuerplanerische Maßnahme im Allgemeinen und den Repatriierungsprozess unter Einbeziehung von Holdinggesellschaften im Besonderen begleiten und handhaben zu können, wurde das BASIC-Modell vorgestellt. Es begleitet den internationalen Steuerplaner bei den chronologisch
abzuarbeitenden Schritten Benchmarking, Analysis, Strategy, Implementation und Compliance. Das Modell führt nicht nur im Prozess, sondern hilft
auch Fallstricke zu vermeiden.
Struktur: Two Markets Holding Strategy
Neben anderen dargestellten Strukturen wurde auch die »Two Markets Holding Strategy« vorgestellt. Diese Struktur dient multinationalen U.S.-amerikanischen Investoren, Gewinne sowohl aus dem asiatisch-pazifischen als
auch aus dem europäischen Raum über Holdinggesellschaften in Hongkong, Singapur, Belgien und Luxemburg steueroptimal in die Vereinigten
Staaten zu repatriieren. Auf diesem Wege kann die Luxemburger oder belgische »Euro-Holding« zu einer »Welt-Holding« umgestaltet werden.
Am Ende des Tages ist es weder möglich, pauschal eine konkrete Repatriierungsstruktur noch einen steueroptimalen Holdingstandort zu identifizie-
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ren. Diese Schrift hat jedoch die Kriterien und Schritte dargestellt, mit
denen für jeden individuellen Fall eine steueroptimale Lösung für die
Repatriierung von U.S.-amerikanischen Gewinnen aus Deutschland unter
Einbeziehung von Holdinggesellschaften in einer sich ständig wandelnden
Steuerwelt gefunden werden kann.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.