366 Kapitel 10: Strukturen
IX. Check-the-Box: Vermeidung der Subpart F-Regeln
Durch die Check-the-Box-Regeln werden Gestaltungen ermöglicht, durch
die die Subpart F-Regeln vermieden werden können.
A. Situation
Der Einsatz einer ausländischen Holdinggesellschaft allein reicht nicht,
um außerhalb des Anwendungsbereiches der Subpart F-Regeln zu agieren.
Denn Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden, die von den (ausländischen) Tochtergesellschaften an die (ausländische) Holdinggesellschaft
gezahlt werden, können grundsätzlich Subpart F-Einkünfte darstellen.
B. Lösung
Zunächst müssen die Tochtergesellschaften der Holdinggesellschaft für
Zwecke der Check-the-Box-Regeln als Disregarded Entity (Betriebsstätte)
eingeordnet werden. Dadurch werden Dividendeneinkünfte nicht zu Subpart F-Einkünften, sondern als einfacher Gewinntransfer von einer ausländischen Betriebsstätte behandelt. Die Einkünfte der Disregarded Entity
werden direkt der Holdinggesellschaft zugeordnet [Abbildung 47].1563
Es gab Pläne der IRS diese Art der Check-the-Box-Planung zu unterbinden. Diese wurden aber zurückgezogen.1564
1563 Grube, Foreign Holding Company Structure Using Check-The-Box, Journal of
Taxation 2001, January, 5, 6, 7; Sweitzer, Analyzing Subpart F in Light of Checkthe-Box, Akron Tax Journal 2005, Vol. 20, 1, 10.
X. Vermeidung der deutschen Anti-Treaty-Shopping-Regel (50d Abs. 3 EStG) 367
Abbildung 47: Struktur – Check-the-Box und Subpart F
X. Vermeidung der deutschen Anti-Treaty-Shopping-Regel (50d Abs. 3
EStG)
A. Situation
In der jüngeren Vergangenheit gab es nur wenige steuergesetzgeberische
Maßnahmen in Deutschland, die so einen großen Einfluss auf die internationale Steuerplanung in Deutschland hatten wie die Verschärfung der
Anti-Treaty-Shopping-Regeln in § 50d Abs. 3 EStG.1565 Danach kann die
Erstattung oder Reduzierung der Quellensteuer verweigert werden, wenn
an der die Erstattung bzw. Reduzierung begehrende ausländische Gesellschaft Personen beteiligt sind, denen die Erstattung bzw. Reduzierung
nicht zustünde, wenn sie direkt an der Dividenden ausschüttenden deutschen Gesellschaft beteiligt gewesen wären (subjektiver Test), und
für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft weder wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe vorlagen oder
die ausländische Gesellschaft nicht mehr als 10% ihrer gesamten
Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahres aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt oder
1564 Sweitzer, Analyzing Subpart F in Light of Check-the-Box, Akron Tax Journal 2005,
Vol. 20, 1, 10, 11.
1565 Siehe oben Kapitel 8(VIII.)(B.).
Deutschland
USA
Check-the-Box: Vermeidung von Subpart F
Holding B.V.
Irland
Niederlande
GmbH als DRE (BS)Ltd. als DRE (BS)
Check-the-Box: Vermeidung von Subpart F
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References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
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