VII. Vermeidung der Zinsschranke via »Debt Push Down« 363
VII. Vermeidung der Zinsschranke via »Debt Push Down«
A. Situation
Wie bereits beschrieben,1556 hat die Einführung der Zinsschranke Repatriierungen aus Deutschland durch Einkunftsverlagerung und Umwandlung
von Einkünften schwieriger gemacht.
Grundsätzlich werden Zinsabzüge auf zwei unterschiedlichen Wegen
durchgeführt:1557 Auf der einen Seite kann eine deutsche Muttergesellschaft eine ausländische Tochtergesellschaft mit Eigenkapital ausstatten,
die wiederum der Muttergesellschaft ein Darlehen gewährt, was Zinsaufwand für die Muttergesellschaft erzeugt. Auf der anderen Seite kann die
deutsche Muttergesellschaft ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen und
damit ihre Tochtergesellschaften finanzieren. Das Bankdarlehen verursacht ebenfalls (abzugsfähigen) Zinsaufwand.
B. Lösung
Statt der deutschen Muttergesellschaft ein Darlehen in Höhe von 1000 zu
geben, gibt die Bank der Muttergesellschaft nur ein Darlehen in Höhe von
300, was im Einklang mit der Zinsschranke steht. Zwei weitere Darlehen
würden an die Zwischenholdinggesellschaften in den Niederlanden und
dem Vereinigten Königreich vergeben [Abbildung 45]. Letztlich entspricht
diese Finanzierungsstruktur dem Gesetzeszweck der Zinsschranke, nämlich weniger Zinsaufwendungspotential in Deutschland zu schaffen.
1556 Siehe oben Kapitel 8(IV.).
1557 Vgl. Rödder/Stangl, Zur geplanten Zinsschranke, DB 2007, 479.
364 Kapitel 10: Strukturen
Abbildung 45: Struktur – Debt Push Down II
VIII. Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte
A. Situation
Schweizer Holdinggesellschaften werden häufig zur Konzernfinanzierung
eingesetzt. Um dieser Aufgabe möglichst steueroptimal nachzukommen,
ist der Einsatz einer Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte zusammen mit
einer Luxemburger Holdinggesellschaft ein klassisches Gestaltungsinstrument.1558
B. Lösung
In dieser Struktur besitzt die Schweizer Holdinggesellschaft eine mit
Eigenkapital finanzierte Luxemburger Finanzierungs- bzw. Holdinggesellschaft sowie weitere Tochtergesellschaften (u.a. in Deutschland). Die
Luxemburger Finanzierungs- bzw. Holdinggesellschaft unterhält eine
Betriebsstätte in der Schweiz [Abbildung 46]. Diese Betriebsstätte führt
Dienstleistungen für operative Tochtergesellschaften der Schweizer Holdinggesellschaft aus. Solche Finanzdienstleistungen können beispielsweise die Darlehensvergabe, Cash Management, Factoring und Leasing
sein.1559
1558 Vgl. Diamond/Diamond, Tax Havens of the World – Switzerland, 2006, S. 32-34.
1559 Kubaile/Suter/Jakob, Der Steuer- und Investitionsstandort Schweiz, 2006, S. 187-
189.
Bank
GmbH GmbHNL- BV U.K.-Ltd.
NL-BV U.K.-Ltd.
Debt Push Down
400
300
300
Abbildung 45: Struktur Debt Push Down II
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.