360 Kapitel 10: Strukturen
Bei Personengesellschaften werden Aufwendungen nicht direkt bei den
Gesellschaftern berücksichtigt, sondern zunächst auf der Ebene der Personengesellschaft im Sonderbetriebsvermögen.1549 Die Gewinnermittlung erfolgt einheitlich und gesondert für jeden Gesellschafter (§ 179 AO).
B. Lösung
Die vorgeschlagene Struktur macht sich zwei Charakteristika des deutschen Steuerrechts zunutze. Zum einen die transparente Besteuerung von
Personengesellschaften und zum anderen § 8b Abs. 6 KStG, der eine Beteiligungsertragsbefreiung inklusive 5%iger »Schachtelstrafe« (§ 8b Abs. 5
KStG) auch für Personengesellschaften gewährt.
Wenn eine U.S.-amerikanische Gesellschaft die unten dargestellte
Struktur implementiert, kann sie Zinsaufwendungen zweifach steuerlich
geltend machen.
Zunächst vergibt die U.S. Corp. I ein Darlehen an die U.S. Corp. II (intra-group loan). Die Zinszahlungen sind bei der U.S. Corp. II abzugsfähig.
Wenn die U.S. Corp. II dieses Darlehen dazu nutzt, als Kommanditist in
eine deutsche GmbH & Co. KG zu investieren (Sonderbetriebsvermögen
II), können die Zinsaufwendungen nochmals im Rahmen des Sonderbetriebsvermögens in Deutschland abgezogen werden. Dadurch mindert sich
die Gesamtsteuerbelastung der U.S. Corp. II in ihrer Funktion als Kommanditist der GmbH & Co. KG. 1550 Um diese steuerliche Wirkung zu optimieren, bietet sich die Errichtung einer Organschaft an, wodurch die Verluste der GmbH & Co. KG mit den Gewinnen der Tochtergesellschaften
verrechnet werden können [Abbildung 43]. In einem solchen Falle ist es
wichtig, dass die GmbH & Co. KG eine wirtschaftliche Tätigkeit ausführt
(z.B. Dienstleistungen), um als Organträger fungieren zu können.1551 Ein
Nutzen dieser GmbH & Co. KG-Holdingstruktur besteht zum einen darin,
dass mangels einer deutschen Branch Profits Tax eine Repatriierung ohne
Quellensteuern möglich ist und zum anderen, dass die ausländischen Einkünfte bis zur Repatriierung von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abgeschirmt werden können. Das setzt eine entsprechende Check-the-Box-
1549 Müller, Double-Dip-Modelle bei deutschen Personengesellschaften, IStR 2005,
181, S. 276. Siehe auch Ismer/Kost, Sondervergütungen unter dem DBA-USA,
IStR 2007, 120-124.
1550 Vgl. Endres/Schreiber/Dorfmüller, Holding companies are key international tax
planning tool, International Tax Review 2006, December/January, 46, 49; Kessler/
Schmidt/Teufel, GmbH & Co. KG als attraktive Rechtsformalternative für eine
deutsche Euro-Holding, IStR 2001, 265-274.
1551 Die Struktur funktioniert auch mit Kanada, Frankreich und Schweden, so Endres/
Schreiber/Dorfmüller, Holding companies are key international tax planning tool,
International Tax Review 2006, December/January, 46, 49.
VI. Check-the-Box: Repatriierung via »Debt Push Down« 361
Wahl voraus, um die GmbH & Co. KG steuerlich als umgekehrt hybride
Gesellschaft (in diesem Falle als Körperschaft) zu behandeln. Die in
Deutschland gezahlten Steuern können in den Vereinigten Staaten angerechnet werden.1552 Allerdings gibt es auch in dieser Struktur ein paar Fallstricke.1553 Insbesondere ist auf Beschränkungen durch geänderte Gesetze
und Doppelbesteuerungsabkommen zu achten.1554
Abbildung 43: Struktur – Double Dip
VI. Check-the-Box: Repatriierung via »Debt Push Down«
A. Situation
Die Check-the-Box-Regeln eröffnen einige Möglichkeiten zur steueroptimalen Repatriierung. Denkbar ist eine Struktur mit einer deutschen AG
1552 Müller, Double-Dip-Modelle bei deutschen Personengesellschaften, IStR 2005,
181, S. 276; Kowallik, Typische Investitionsstrukturen, in: Grotherr, Handbuch der
internationalen Steuerplanung, 2003, S. 835, 847.
1553 Kollruss, Die hybride Kapitalgesellschaft – Gestaltungen zur doppelten Verlustverwertung (Double-Dipping) im Verhältnis Deutschland – USA, IStR 2004, 735,
736-737.
1554 Vgl. Plewka/Beck, German Tax Issues for Hybrid Forms of Financing, Tax Notes
International 2006, Vol. 44, 375; Müller, Double-Dip-Modelle bei deutschen Personengesellschaften, IStR 2005, 181, 184-186.
GmbH & Co KG -
Holding
USA
Double Dip Struktur
Organschaft
Darlehen
Deutschland
100%
Zinsen
abzugsfähig
Repatriierung
ohne
QSt
Zinsen abzugsfähig
(Sonderbetriebsausgaben)
U.S. Corp II =
Kommanditist der KG
U.S. Corp. I
0 %
100 %
Double Dip Struktur
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.