IV. Holding- und Finanzierungsgesellschaft 357
benötigt werden, sollten zwei Holdinggesellschaften gegründet werden;
beispielsweise in den Niederlanden (BV 1 und BV 2). Alle Tochtergesellschaften dieser Holdinggesellschaften sollten für Zwecke der Check-the-
Box-Regeln als Disregarded Entity (Betriebsstätte) eingeordnet werden
[Abbildung 41].1544 Wenn die Anrechnungssituation der Spitzeneinheit in
den Vereinigten Staaten es zulässt, können niedrigbesteuerte Einkünfte
von der BV 1 als Dividenden ausgeschüttet werden. Andernfalls schüttet
die BV 2 hochbesteuerte Einkünfte als Dividenden aus. Darüberhinaus
kann eine der BV 2 Tochtergesellschaften ein Darlehen an die U.S.-amerikanische Spitzeneinheit vergeben, welches gem. § 956 IRC als Dividende
angesehen wird.
Abbildung 41: Struktur – Hi-Low
IV. Holding- und Finanzierungsgesellschaft
A. Situation
Die folgende Struktur kombiniert die Planungstechniken Einkunftsverlagerung und Umformung von Einkünften, um die Quellensteuerbelastung
zu reduzieren.
1544 Endres, Typische Holdingstrukturen anhand von Beispielsfällen, Wirtschaftsprüfung 2003, S56, S58.
Deutschland
Niederlande
USA
Hi-Low Holding Struktur
U.K.
Hochsteuerländer
“Check-the-Box”: BS
Tax Havens
Gewinne
Irland Luxemburg
EK
Darlehen
“Check-the-Box”: BS
Dividenden
Gewinne
BV 1
BV 2
Hi-Low Holding Struktur
358 Kapitel 10: Strukturen
B. Lösung
Für diese Struktur werden eine Holdinggesellschaft und eine Finanzierungsgesellschaft eingesetzt. Die Holdinggesellschaften sollte ihren Sitz
innerhalb der Europäischen Union in einem Land mit liberalen oder gar
keinen Thin Cap-Regeln haben (z.B. Belgien). Die Finanzierungsgesellschaft könnte in den Niederlanden ihren Sitz haben [Abbildung 42], weil
die niederländischen Steuerbehörden einen Vorabentscheid (advanced
ruling) zur Höhe der steuerbaren Zinseinnahmen gewähren. Anstatt die
Dividenden direkt aus Belgien als Dividenden in die Vereinigten Staaten
auszuschütten, können Gewinne in Zinsen umgewandelt und auf die Finanzierungsgesellschaft transferiert werden. Diese kann die zusätzliche Liquidität zur Finanzierung von Konzerngesellschaften nutzen oder diese
Gewinne in Form von Zinsen an die U.S.-amerikanische Muttergesellschaft repatriieren.
Abbildung 42: Struktur – Finanzierungsgesellschaft
Deutschland
Belgien
USA
Holding- und Finanzierungsgesellschaft
Holding
Frankreich
Dividenden
Finanzierungsgesellschaft
Zinsen
Niederlande
ZinsenEK
Holding- und Finanzierungsgesellschaft
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.