II. Anrechnungssystem (Foreign Tax Credit System) 335
liegt das Hauptaugenmerk der U.S.-amerikanischen Repatriierungssteuerplanung auf der Vermeidung von Anrechnungsüberhängen. Daher bewertet
die U.S.-amerikanische Steuerplanung jeden ausländischen Steueranreiz
unter dem Gesichtspunkt, ob dieser geeignet ist, hochversteuerte und niedrigversteuerte ausländische Einkünfte auszugleichen.1446 In der Praxis wird
dafür eine sog. Mixer Holding Company eingesetzt.1447
Die Anrechnung unterliegt vor allem den folgenden beiden Beschränkungen:
der Anrechnungsbetrag wird nur bis zu einem Steuersatz von 35% gewährt (Overall Limitation);
die Basket Limitation beschränkt die Anrechnung hinsichtlich der
Einkunftskategorie, wodurch ein Cross-Crediting zwischen aktiven
und passiven Einkünften nicht möglich ist.1448
A. Overall-Limitation
Die ausländischen Steuern dürfen maximal nur bis zu dem Betrag angerechnet werden, der sich aus der U.S.-amerikanischen Steuerberechnung
für die zugrundliegenden ausländischen Einkünfte ergibt (§ 904(a) IRC).
Ein Überschreiten dieser Overall-Limitation führt zu den oben beschriebenen Anrechnungsüberhängen.
B. Basket Limitation
Als eine zweite Beschränkung fungiert das sog. Basket System, das vor
allem der Erosion des U.S.-amerikanischen Steuersubstrats entgegenwirken soll.1449 Das Basket System wird als zu komplex und ineffizient kritisiert.1450
Vor dem Jahr 2007 gab es neun unterschiedliche Einkunftsgruppen (baskets).1451 Im Jahre 2007 wurden diese auf zwei reduziert. Diese bestehen
gem. § 904(d)(1) IRC aus:
1446 Kudrle/Eden, The Campaign Against Tax Havens: Will It Last? Will It Work?,
Stanford Journal of Law, Business and Finance 2003, Vol. 9, Autumn, 39.
1447 Siehe Kapitel 10(III.).
1448 Clausing/Avi-Yonah, Reforming Corporate Taxation in a Global Economy, 2007,
The Hamilton Project, Discussion Paper 2007-08, S. 6.
1449 McDaniel/Ault/Repetti, Introduction to United States International Taxation, 2005,
S. 109, 111.
1450 Siehe Hines, Statement Before the Senate Finance Committee on July 15, 2003,
S. 5.
1451 Im Detail, McDaniel/Ault/Repetti, Introduction to United States International
Taxation, 2005, S. 98-111.
336 Kapitel 9: Repatriierungshindernisse im U.S.-amerikanischen Steuerrecht
passive category income;
general category income.
Ein Anrechnungsüberhang in einem Basket kann nicht mit einem anderen
Basket verrechnet werden. Insoweit ist kein Cross-Crediting möglich.
Durch die Reduzierung der Baskets ist nun ein Cross-Crediting zwischen
anderen Einkünften als zwischen aktiven und passiven Einkünften leichter
möglich.1452
Insgesamt wird an dem FTC-System kritisiert, dass es Repatriierungen
in die Vereinigten Staaten verhindert.1453 In diesem Zusammenhang wird
nicht nur auf die Steuerbefreiung ausländischer Einkünfte in Rechtsordnungen wie in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden verwiesen,
sondern auch auf die weniger strengen Beschränkungen im Vereinigten
Königreich.1454 Diese Diskussion könnte sogar zu einer umfassenden Reform des FTC-Systems bzw. zu seiner Abschaffung führen.1455
III. Check-the-Box-Steuerplanung
Für die Steuerplanung im Zusammenhang mit U.S.-amerikanischen
Gesellschaften sind die U.S.-amerikanischen Check-the-Box Regulations
(U.S. treas. reg. §§ 3301.7701-1 bis -4) von großer Bedeutung.1456 Das
Regime bietet zum einen vielerlei Möglichkeiten für die Steuerplanung mit
1452 McDaniel/Ault/Repetti, Introduction to United States International Taxation, 2005,
S. 111.
1453 Vgl. die Stellungsnahme im U.S.-amerikanischen Senat von Ensign, Testimony
Before the Senate Finance Committee on July 15, 2003. Ensign sagte: »In the simplest and worst case, a company that is faced with a 35% U.S. tax on a $100 profit
can invest $65 dollars in the United States or $100 in a foreign country. Obviously,
the foreign investment is the better choice.« Hines sieht das FTC-System als ein
Nachteil für U.S.-amerikanische Unternehmen im Wettbewerb mit Unternehmen,
deren Spitzeneinheit in einem Land ihren Sitz hat, welches die Freistellungsmethode anwendet. Siehe Hines, Statement Before the Senate Finance Committee on
July 15, 2003, S. 4. Zustimmend, Bravenec, Connecting the Dots in U.S. International Taxation, Tax Notes International 2002, Vol. 27, 845, 846, 850.
1454 Siehe Desai/Foley/Hines, Repatriation Taxes and Dividend Distortions, National
Tax Journal 2001, Vol. 54, No. 4, 829, 831 Fn. 4; Hines, Statement Before the
Senate Finance Committee on July 15, 2003, S.2-3.
1455 American Bar Association, International Tax Reform: Objectives and Overview,
Tax Notes International 2006, Vol. 43, 317, 270, 271.
1456 Siehe Doernberg, International Taxation in a Nutshell, 2007, S. 471-488; Djanani/
Brähler, Internationale Steuerplanung durch Ausnutzung von Qualifikationskonflikten, Steuer und Wirtschaft 2007, 53, 55.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.