VIII. Anti-Missbrauchsregeln 327
IX. Steuersätze und Steuerklima
Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15%1412 im
Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 gilt Deutschland insofern als
Niedrigsteuerland.
Die Abbildung 37 zeigt die Belastungsverteilung nach der Reform.
Abbildung 37: Steuerbelastung in Deutschland
Für Investoren, die Einkünfte generieren, welche nicht zusätzlich der
Gewerbesteuer unterliegen, ist Deutschland sehr attraktiv geworden.
Zudem erhebt Deutschland keine Gesellschaftsteuer und keine Steuern für
die Errichtung von Holdinggesellschaften.1413 Im Umkehrschluss bedeutet
dies, dass die Gewerbesteuer spätestens mit der Unternehmensteuerreform
2008 zur dominanten Unternehmensteuer geworden ist,1414 was durch
Abbildung 38 verdeutlicht wird.
1412 Schlotter/von Freeden, Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und
Besteuerung der Anteilseigner, in: Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 2007, S. 393-408; Ortmann-Babel/Zipfel, Besteuerung von Kapitalgesellschaften, in: Ernst & Young/BDI, Unternehmensteuerreform 2008, 2007, S. 71-
93; Zipfel, Rechtsformwahl, in: Ernst & Young/BDI, Unternehmensteuerreform
2008, 2007, S. 94-100.
1413 Endres/Schreiber/Dorfmüller, Holding companies prove worth, International Tax
Review 2007, January, 43, 45.
1414 Kessler/Eicke, Life Goes On – The Second Life of the German Trade Tax, Tax
Notes International 2007, Vol. 48, 279-283. Siehe auch Herzig, Die Gewerbesteuer
als dominierende Unternehmensteuer, DB 2007, 1541, Welling, Gewerbesteuer,Handbuch Unternehmensteuerreform 2008, 2008, S. 239-258. Die deutsche
Gewerbesteuer basiert auf dem französischen System der Patentes. Vgl. Zitzelsberger, Grundlagen der Gewerbesteuer, 1990, S. 16-17 und S. 89-90; Rodi, Die
Rechtfertigung von Steuern als Verfassungsproblem, 1994, S. 19-20.
Steuerlast 2007 2008
Gewinn 100,00 100.00
Gewerbesteuer (400%) ./. 16,67 ./. 14,00
Körperschaftsteuer ./. 20,83 ./. 15,00
Solidaritätszuschlag ./. 1,15 ./. 0,83
Gesamtbelastung 38,65 29,83
,
328 Kapitel 8: Chancen und Risiken für die Repatriierung im deutschen Steuerrecht
Abbildung 38: Gewerbesteuereinnahmen
Trotz der sehr guten steuerlichen Rahmenbedingungen für Tochtergesellschaften von U.S.-amerikanischen Muttergesellschaften in Deutschland,1415 gelingt es weder der Steuergesetzgebung noch der Finanzverwaltung nachhaltig Vertrauen und Kooperationswillen zu erzeugen. Dies wird
trotz sehr guter Ergebnisse beim AmCham Germany Business Barometer
20081416 auch in absehbarer Zukunft ein großes steuerliches Manko des
Investitionsstandortes Deutschland sein, welches sich nicht nur auf Investitions- sondern auf Repatriierungsentscheidungen U.S.-amerikanischer
Unternehmen in Deutschland auswirkt.
1415 Endres/Schreiber/Dorfmüller, Holding companies prove worth, International Tax
Review 2007, January, 43, 45-46.
1416 AmCham Germany/Boston Consulting Group, Perspektiven zum Wirtschaftsstandort Deutschland, 2008, S. 14.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.