V. Alternativen 265
H. Barbados
Eines der größten Finanzzentren der Karibik ist seit Jahrzehnten die Insel
Barbados.1201 Nach intensiven Verhandlungen mit der OECD und der FATF
wurde Barbados von den einschlägigen Listen der unkooperativen Tax
Havens entfernt.1202 Trotzdem kämpft Barbados weiterhin mit einem Wahrnehmungsproblem (perception problem) bei ausländischen Finanzbehörden und Stakeholdern, da immer noch viele sog. »Red-Flag-Structures«
Barbados einbeziehen.
Barbados wendet ein territoriales Steuersystem an, so dass alle ausländischen Einkünfte von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind. Inländische Einkünfte werden mit 25% besteuert1203 und es werden keine
Quellensteuern erhoben. 1204
Im Gegensatz zu den anderen karibischen Holdingstandorten hat Barbados einige Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.1205 Alle 14
DBAs beinhalten Informationsaustauschklauseln.1206 Es gibt u.a. Abkommen mit den Vereinigten Staaten,1207 den Niederlanden, Österreich,1208 der
Schweiz, Malta und der Volksrepublik China.1209
1201 Langer, Barbados, in: Langer, Langer on International Tax Planning, 2008,
§ 107:1.1.
1202 Zagaris, The Caribbean – Year in Review 2005, Tax Notes International 2006, Vol.
41, 19, 20; Zagaris, The Caribbean – Year in Review 2006, Tax Notes International
2006, Vol. 44, 1019.
1203 Langer, Barbados, in: Langer, Langer on International Tax Planning, 2008,
§ 107:5.1.
1204 Dreßler, Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre
steuerliche Überprüfung, 2007, S. 160-161.
1205 Einen Überblick über die Doppelbesteuerungsabkommen von Barbados bieten,
Langer, Barbados, in: Langer, Langer on International Tax Planning, 2008,
§ 107:5.6. und Tadros, Caribbean Tax Treaties, World Tax Daily 2004, 2004 WTD
236-13.
1206 Langer, Barbados, in: Langer, Langer on International Tax Planning, 2008,
§ 107:5.8.
1207 Über das neue DBA, Bennett/Dunahoo, United States and Barbados Sign New Treaty Protocol, Tax Planning International Review 2004, Vol. 31, July, 19, 20-21.
Ferner, Merks, Categorizing Corporate Cross-Border Tax Planning Techniques,
Tax Notes International 2006, Vol. 44, 55, 67, Fn. 86; Zive/Bristol/Fernandes u.a.,
New Protocol To U.S.-Barbados Income Tax Treaty May Mean Restructuring For
Some Foreign Multinationals, Journal of International Taxation 2005, Vol. 16,
May, 38, 40.
1208 Zagaris, The Caribbean – Year in Review 2006, Tax Notes International 2006, Vol.
44, 1019; Jirousek, Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Barbados, Österreichische Steuerzeitung 2006, 318-320.
1209 Gosselin, The Barbados-China Tax Treaty, Tax Planning International Review
2006, Vol. 33, September, 27-30.
266 Kapitel 7: Holdingstandorte
VI. Zwischenergebnis
Je nachdem wie stark die soeben vorgestellten Vor- und Nachteile im konkreten Fall unter Zuhilfenahme der Balanced Scorecard gewichtet werden,
entscheidet sich die Wahl des Holdingstandortes.1210 In der Abbildung 25
sind die wichtigsten Kriterien nochmals zusammengefasst.
1210 Kessler, Überlegungen zur Standortwahl einer Euro-Holding aus steuerlicher
Sicht, in: Fischer, Grenzüberschreitende Aktivitäten deutscher Unternehmen und
EU-Recht, 1997, S. 130, 135, 136.
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References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.