V. Alternativen 263
D. Guernsey
Ein weiterer »Kronbesitz« ist die Kanalinsel Guernsey. Die Versicherungsindustrie ist hinter Bermuda und den Cayman Islands die drittgrößte weltweit. 1189 Es gibt Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey und dem Vereinigten Königreich, die beide einen umfangreichen Informationsaustausch vorsehen. Guernsey erhebt keine Ertrag-, Gewinn- oder Quellensteuern.
E. Isle of Man
Ähnlich wie Jersey ist die Isle of Man ein wichtiger Standort für Finanzierungsgesellschaften.1190 Als »Kronbesitz« ist die Isle of Man teilunabhängig vom Vereinigten Königreich und kein Mitglied der Europäischen
Union. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten
Königreich. Grundsätzlich erhebt die Isle of Man keine Ertrag-, Gewinnoder Quellensteuern.
F. Gibraltar
Die britische Kronkolonie Gibraltar hat sich in den letzten Jahrzehnten
einen Ruf als Finanzzentrum aufgebaut.1191 Gibraltar ist Teil der Europäischen Union (allerdings nicht Teil des Binnenmarktes), so dass alle euro-
1189 Siehe einen Überblick in, Sullivan, Offshore Explorations: Guernsey, Tax Notes
International 2007, Vol. 48, 241-256 und eine Replik auf diesen Artikel in Sherman, Legitimate Reasons to Go Offshore, Tax Notes International 2007, Vol. 48,
1259, 1260. Ferner, Bater, Guernsey, in: IBFD, Europe – Corporate Taxation,
2007; Dreßler, Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und
ihre steuerliche Überprüfung, 2007, S. 104.
1190 Whipp, Isle of Man: International Financial Centre, Tax Planning International
Review 2006, Vol. 33, November, 19-23. Im Detail, Sullivan, Offshore Explorations: Isle of Man, Tax Notes International 2007, Vol. 48, 729-739; Bater, Isle of
Man, in: IBFD, Europe – Corporate Taxation, 2007. Ferner, Langer, Tax Havens
Used For Offshore Companies, in: Langer, Langer on International Tax Planning,
2008, § 40:2.2.
1191 Vertiefend, Bater, Gibraltar, in: IBFD, Europe – Corporate Taxation, 2007. Ferner,
Langer, Tax Havens Used For Offshore Companies, in: Langer, Langer on International Tax Planning, 2008, § 40:2.3; Langer, Gibraltar, in: Langer, Langer on
International Tax Planning, 2008, § 135:1.1; Langer, Tax Havens Used For Offshore Companies, in: Langer, Langer on International Tax Planning, 2008, §
40:2.3.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.