258 Kapitel 7: Holdingstandorte
S. Niederländische Antillen
Genauso wie die Cayman Islands müssen auch die Niederländischen Antillen bestimmte EU-Vorschriften wie die Zinsrichtlinie oder den Code of
Conduct befolgen,1164 da die Niederländischen Antillen ein Teil des Königreichs Niederlande sind. Die Niederländischen Antillen bestehen aus den
beiden Inseln Curacao und Bonaire nördlich von Venezuela, sowie St.
Maarten, Saba und St. Eustatius östlich der Jungferninseln und nördlich
von Martinique. Bis zur Unabhängigkeit im Jahre 1986 gehörte auch Aruba
noch zu den Niederländischen Antillen.1165
Erst kürzlich haben die Niederländischen Antillen Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht.1166
Nach der neuen Rechtslage ergeben sich folgende Vorteile für den Holdingstandort Niederländische Antillen:
eine umfassende Beteiligungsertrags- und Veräußerungsbefreiung;
politischer Wille internationalen Standards zu entsprechen, um ein
Quality Tax Haven zu werden;1167
keine CFC-Regeln;
keine Thin Cap-Regeln;
sehr gutes Steuerklima.
Die Nachteile sind:
Körperschaftsteuersatz von 34,5%;
Es gibt nur ein einziges Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen. Die Niederländischen Antillen sind vom Anwendungsbereich der
niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen. Es
1164 van den Brank-van Agtmaal, Proposed and Enacted Amendments to Netherlands
Antilles Tax Law, European Taxation 2007, 82; Sommerhalder/Rienks, Netherlands Antilles Tax Regime Amended to Comply with European Code of Conduct,
Journal of International Taxation 2005, Vol. 16, January, 15; Dreßler, Gewinn- und
Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre steuerliche Überprüfung, 2007, S. 153.
1165 Aruba’s Offshore-Industrie ist weniger ausgeprägt als die von Curacao. Allerdings
gibt es Bemühungen auf Aruba ein Ofshore-Finanzzentrum zu werden. Siehe
Dreßler, Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre
steuerliche Überprüfung, 2007, S. 154, Fn. 176. Aruba hat eine Vereinbarung zum
Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen. Siehe Merks,
Categorizing Corporate Cross-Border Tax Planning Techniques, Tax Notes International 2006, Vol. 44, 55, 67, Fn. 85.
1166 van den Brank-van Agtmaal, Proposed and Enacted Amendments to Netherlands
Antilles Tax Law, European Taxation 2007, 82-89; Steevensz, Changes to Netherlands Antilles Profit Tax Ordinance Proposed, World Tax Daily 29.11.2006, Doc
2006-23803.
1167 Steevensz, Changes to Netherlands Antilles Profit Tax Ordinance Proposed, World
Tax Daily 29.11.2006, Doc 2006-23803.
V. Alternativen 259
gibt einen Vertrag mit dem Königreich Niederlande1168 und eine Vereinbarung zum Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten.1169
In Zukunft möchten die Niederländischen Antillen auf den Abschluss
von Doppelbesteuerungsabkommen hinwirken.
Die Niederländischen Antillen sind noch auf verschiedenen Black-
Lists anderer Länder (z.B. Griechenland, Italien, Mexico, Portugal,
Spanien und Brasilien). Nach Abschluss von Informationsaustauschvereinbarungen1170 und der Schaffung von mehr Transparenz1171 wurden sie bereits von der Black-List in Belgien sowie von der OECD-
Liste der unkooperativen Tax Havens gestrichen.
V. Alternativen
Die oben beschriebenen Holdingstandorte sind grundsätzlich für U.S.amerikanische Investoren am besten für eine Repatriierung von U.S.-
Gewinnen aus Europa geeignet. Allerdings soll im Folgenden kurz auf
mögliche Alternativen eingegangen werden.
A. Frankreich
Immer wieder wird Frankreich in der Literatur als attraktiver Holdingstandort beschreiben.1172 Die Steuerrechtsordnung bietet eine 95%ige
Beteiligungsertragsbefreiung,1173 im Falle einer 5%igen Mindestbeteiligung und 2-jährigen Mindesthaltedauer.
1168 Es handelt sich aber nicht um ein Doppelbesteuerungsabkommen, van den Brankvan Agtmaal, Proposed and Enacted Amendments to Netherlands Antilles Tax
Law, European Taxation 2007, 82, 88; Wallbraun, Fluchtpunkt Amsterdam, Der
Spiegel 26.2.2007, 107; Bierlaagh, Taxation of intercompany dividends between
the Netherlands and the Netherlands Antilles, European Taxation 1997, Vol. 37,
263.
1169 Bell, 2002 Netherlands Antilles-U.S. TIEA Enters Into Force, Tax Notes International 2007, Vol. 46, 157. Ferner, Avi-Yonah, Globalization, Tax Competition, And
the Fiscal Crisis of the Welfare State, Harvard Law Review 2000, Vol. 113, May,
1573, 1580, Fn. 8 und 9.
1170 García Heredia, »The Bermuda Triangle Approach«, European Taxation 2007,
529-539.
1171 van den Brank-van Agtmaal, Proposed and Enacted Amendments to Netherlands
Antilles Tax Law, European Taxation 2007, 82.
1172 Bardet/Beetschen/Charvériat u.a., Les holdings, 2007, S. 157-270 und S. 365-406;
Guionnet-Moalic, France, a new tax haven for holding companies?, Tax Planning
International – European Union Focus 2005, Vol. 7, 7-9; Schultze, Frankreich als
neuer Holdingstandort, IStR 2005, 730-734.
1173 Im Detail, Bardet/Beetschen/Charvériat u.a., Les holdings, 2007, S. 376-383.
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References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.