256 Kapitel 7: Holdingstandorte
Q. Bahamas
Ein weiteres internationalen Bankenzentrum und bevorzugter Standort von
Holdinggesellschaften sind die Bahamas. 1151 Seit 1981 belegt das Bankenzentrum Bahamas den dritten Platz für Euro-Transaktionen; hinter dem
Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.1152
Eine weit verbreitete Rechtsform für Investoren ist die International
Business Company (IBC). Die Gesellschaft ist für einen Zeitraum von 20
Jahren von allen Steuern inklusive Stempelsteuern befreit.
Als Holdingstandort bieten die Bahamas folgenden Vorteile:
keine direkten Steuern;
sehr gutes Steuerklima;
keine Thin Cap-Regeln;
keine CFC-Regeln;1153
volle CARICOM1154 Mitgliedschaft;1155
Rechtssystem, welches auf dem britischen Common Law basiert.
Die Nachteile sind:
keinerlei Doppelbesteuerungsabkommen;
keine Reduzierung von ausländischen Quellensteuern aufgrund einer
Richtlinie oder eines Abkommens;
Wahrnehmungsproblem («perception problem«) bei ausländischen Finanzbehörden und Stakeholdern;
das Steuersystem bietet eine große Angriffsfläche für ausländische
Anti-Missbrauchsvorschriften, darunter u.a. die CFC-Regeln der sog.
Hochsteuerländer.
R. Panama
In den letzten Jahren hat Panama durch mehrere gesetzgeberische Maßnahmen den Weg dafür geebnet, die Voraussetzungen für einen Quality Tax
Haven zu schaffen.1156 Diese Maßnahmen brachten zwei positive Effekte.
1151 Langer, Bahamas, in: Langer, Langer on International Tax Planning, 2008,
§ 103:1.1. und § 103:1.4. Ferner, Sullivan, Caribbean Hedge Funds, Part 2, Tax
Notes International 2008, Vol. 49, 215-219.
1152 Dreßler, Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre
steuerliche Überprüfung, 2007, S. 146.
1153 Gordon, Controlled Foreign Corporation Rules – A Proposal for the Caribbean,
Intertax 2004, Vol. 32, 27, 28.
1154 CARICOM = Caribbean Community and Common Market.
1155 Bierlaagh, CARICOM income tax agreement, IBFD Bulletin for International
Taxation 2000, Vol. 54, 99-110.
1156 Über vorherige Reformen, KPMG, Investment in Panama, 2006, S. 63.
IV. Vor- und Nachteile der Holdingstandorte 257
Zum einen verbesserten sie den Ruf Panamas als Finanzzentrum1157 und
zum anderen förderten sie die wirtschaftliche und soziale Stabilität. 1158
Traditionell ist Panama bekannt für sein Bankenzentrum und sein
Schifffahrtsregister. Geographisch in der Nähe der Vereinigten Staaten gelegen, kann eine Holdinggesellschaft zwei Funktionen für U.S.-amerikanische Investoren gleichzeitig erfüllen:
Repatriierung von Gewinnen aus Europa und
Finanzierung von Tätigkeiten in Lateinamerika.
Zu den 120.000 in Panama beheimateten Gesellschaften gehören auch
einige große multinationale U.S.-amerikanische Unternehmen. Unter
großer (kritischer) öffentlicher Aufmerksamkeit hat die größte Kreuzfahrtgesellschaft der Welt, Carnival Cruise Lines, ihre Weltzentrale von Miami
nach Panama verlegt. Dieses Beispiel wird regelmäßig in den Vereinigten
Staaten in politischen Auseinandersetzungen erwähnt.1159
Die Vorteile einer Holdinggesellschaft in Panama sind im Einzelnen:
das Territorialsystem, welches nur in Panama erwirtschaftete Einkünfte besteuert; 1160
dadurch keine Besteuerung von Dividendeneinkünften und Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang mit ausländischen Gesellschaften;
keine CFC-Regeln;
keine Thin Cap-Regeln;
keine Verrechnungspreisregelungen;
die Colon Free Trade Zone,1161 die Unternehmen einige Steueranreize
bietet.
Die Nachteile sind:
keine Doppelbesteuerungsabkommen;
der negative Ruf, welches noch aus der Zeit stammt, als Panama noch
als unkooperativer Tax Haven auf den Listen der OECD und des FATF
stand.1162
Allerdings hat Panama Maßnahmen für mehr Transparenz durchgesetzt
und Abkommen zum Informationsaustausch abgeschlossen.1163
1157 Vgl. Sullivan, Ah, Panama, Tax Notes International 2007, Vol. 47, 11-15.
1158 Agosin/Schneider/Machado, Two Steps Forward, One Step Back: Mobilizing
Resources in Central America, Tax Notes International 2006, Vol. 43, 1055, 1056-
1057.
1159 Weisman, $236 Million Cruise Ship Deal Criticized, Washington Post 28.9.2005,
A01.
1160 KPMG, Investment in Panama, 2006, S. 64; Dreßler, Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre steuerliche Überprüfung, 2007, S. 158.
1161 KPMG, Investment in Panama, 2006, S. 39-41; Dreßler, Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre steuerliche Überprüfung, 2007, S.
157.
1162 Financial Action Task Force on Money Laundering der G7-Länder.
1163 Ferner, Rivera Castillo, Tax Competition and The Future of Panama's Offshore
Center, Tax Notes International 2007, Vol. 29, 73, 81-82.
258 Kapitel 7: Holdingstandorte
S. Niederländische Antillen
Genauso wie die Cayman Islands müssen auch die Niederländischen Antillen bestimmte EU-Vorschriften wie die Zinsrichtlinie oder den Code of
Conduct befolgen,1164 da die Niederländischen Antillen ein Teil des Königreichs Niederlande sind. Die Niederländischen Antillen bestehen aus den
beiden Inseln Curacao und Bonaire nördlich von Venezuela, sowie St.
Maarten, Saba und St. Eustatius östlich der Jungferninseln und nördlich
von Martinique. Bis zur Unabhängigkeit im Jahre 1986 gehörte auch Aruba
noch zu den Niederländischen Antillen.1165
Erst kürzlich haben die Niederländischen Antillen Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht.1166
Nach der neuen Rechtslage ergeben sich folgende Vorteile für den Holdingstandort Niederländische Antillen:
eine umfassende Beteiligungsertrags- und Veräußerungsbefreiung;
politischer Wille internationalen Standards zu entsprechen, um ein
Quality Tax Haven zu werden;1167
keine CFC-Regeln;
keine Thin Cap-Regeln;
sehr gutes Steuerklima.
Die Nachteile sind:
Körperschaftsteuersatz von 34,5%;
Es gibt nur ein einziges Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen. Die Niederländischen Antillen sind vom Anwendungsbereich der
niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen. Es
1164 van den Brank-van Agtmaal, Proposed and Enacted Amendments to Netherlands
Antilles Tax Law, European Taxation 2007, 82; Sommerhalder/Rienks, Netherlands Antilles Tax Regime Amended to Comply with European Code of Conduct,
Journal of International Taxation 2005, Vol. 16, January, 15; Dreßler, Gewinn- und
Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre steuerliche Überprüfung, 2007, S. 153.
1165 Aruba’s Offshore-Industrie ist weniger ausgeprägt als die von Curacao. Allerdings
gibt es Bemühungen auf Aruba ein Ofshore-Finanzzentrum zu werden. Siehe
Dreßler, Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre
steuerliche Überprüfung, 2007, S. 154, Fn. 176. Aruba hat eine Vereinbarung zum
Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen. Siehe Merks,
Categorizing Corporate Cross-Border Tax Planning Techniques, Tax Notes International 2006, Vol. 44, 55, 67, Fn. 85.
1166 van den Brank-van Agtmaal, Proposed and Enacted Amendments to Netherlands
Antilles Tax Law, European Taxation 2007, 82-89; Steevensz, Changes to Netherlands Antilles Profit Tax Ordinance Proposed, World Tax Daily 29.11.2006, Doc
2006-23803.
1167 Steevensz, Changes to Netherlands Antilles Profit Tax Ordinance Proposed, World
Tax Daily 29.11.2006, Doc 2006-23803.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.