256 Kapitel 7: Holdingstandorte
Q. Bahamas
Ein weiteres internationalen Bankenzentrum und bevorzugter Standort von
Holdinggesellschaften sind die Bahamas. 1151 Seit 1981 belegt das Bankenzentrum Bahamas den dritten Platz für Euro-Transaktionen; hinter dem
Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.1152
Eine weit verbreitete Rechtsform für Investoren ist die International
Business Company (IBC). Die Gesellschaft ist für einen Zeitraum von 20
Jahren von allen Steuern inklusive Stempelsteuern befreit.
Als Holdingstandort bieten die Bahamas folgenden Vorteile:
keine direkten Steuern;
sehr gutes Steuerklima;
keine Thin Cap-Regeln;
keine CFC-Regeln;1153
volle CARICOM1154 Mitgliedschaft;1155
Rechtssystem, welches auf dem britischen Common Law basiert.
Die Nachteile sind:
keinerlei Doppelbesteuerungsabkommen;
keine Reduzierung von ausländischen Quellensteuern aufgrund einer
Richtlinie oder eines Abkommens;
Wahrnehmungsproblem («perception problem«) bei ausländischen Finanzbehörden und Stakeholdern;
das Steuersystem bietet eine große Angriffsfläche für ausländische
Anti-Missbrauchsvorschriften, darunter u.a. die CFC-Regeln der sog.
Hochsteuerländer.
R. Panama
In den letzten Jahren hat Panama durch mehrere gesetzgeberische Maßnahmen den Weg dafür geebnet, die Voraussetzungen für einen Quality Tax
Haven zu schaffen.1156 Diese Maßnahmen brachten zwei positive Effekte.
1151 Langer, Bahamas, in: Langer, Langer on International Tax Planning, 2008,
§ 103:1.1. und § 103:1.4. Ferner, Sullivan, Caribbean Hedge Funds, Part 2, Tax
Notes International 2008, Vol. 49, 215-219.
1152 Dreßler, Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrigsteuerländer und ihre
steuerliche Überprüfung, 2007, S. 146.
1153 Gordon, Controlled Foreign Corporation Rules – A Proposal for the Caribbean,
Intertax 2004, Vol. 32, 27, 28.
1154 CARICOM = Caribbean Community and Common Market.
1155 Bierlaagh, CARICOM income tax agreement, IBFD Bulletin for International
Taxation 2000, Vol. 54, 99-110.
1156 Über vorherige Reformen, KPMG, Investment in Panama, 2006, S. 63.
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References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.