II. Zwischenergebnis 115
Kapitel 4:
U.S.-amerikanische Direktinvestitionen im Ausland
Ausländische Direktinvestitionen multinationaler U.S.-amerikanischer
Unternehmen (U.S. Direct Investment Abroad) werden vom Bureau of Economic Analysis (BEA) definiert als direkte oder indirekte Beteiligung oder
Kontrolle einer U.S.-amerikanischen Einheit, die mindestens 10% der
Stimmrechte an einer ausländischen Gesellschaft oder ein gleichwertiges
Interesse an dieser besitzt.414 Die Entwicklung der U.S.-Direktinvestitionen in Europa zeigt Abbildung 15. Ein multinationales U.S.-amerikanisches Unternehmen415 ist eine Kombination aus einer U.S.-amerikanischen Rechtseinheit, der Muttergesellschaft, und mindestens eines ausländischen Unternehmens (Tochtergesellschaft).416 Die große Mehrheit
dieser Unternehmen sind Tochterkapitalgesellschaften.417
414 Über die BEA Daten zu multinationalen U.S.-amerikanischen Unternehmen,
Mataloni, A Guide to BEA Statistics on U.S. Multinational Companies, Survey of
Current Business 1995, S. 38-55.
415 In manchen Zusammenhängen ist auch von »U.S. multinational entities (MNE)«
die Rede.
416 Siehe Desai/Foley/Hines, Dividend Policy inside the Multinational Firm (2003),
EFA 2002 Berlin Meetings Presented Paper, Anhang II.
116 Kapitel 4: U.S.-amerikanische Direktinvestitionen im Ausland
Abbildung 15: U.S.-Direktinvestitionen in Europa
Eine Analyse der Daten des Bureau of Economic Analysis (BEA) verdeutlicht, in welchen Ländern multinationale U.S.-amerikanische Unternehmen bevorzugt Holdinggesellschaften gründen. Seit dem Jahre 2003 ver-
öffentlicht das BEA umfangreiche Daten zu Holdinggesellschaften.418
Allerdings gibt es keine Daten über Singapur. Aus der Abbildung 16 über
die Direktinvestitionen von Holdinggesellschaften, die zu multinationalen
U.S.-amerikanischen Unternehmen gehören,419 lassen sich folgende
Erkenntnisse ableiten:
Die Niederlande, Luxemburg, die karibische Inseln des Vereinigten
Königreiches (vor allem die Cayman Islands) sowie Bermuda werden
417 Im Jahre 1997 waren 86% der U.S.-amerikanischen Tochtergesellschaften und
Betriebsstätten »majority owned incorporated subsidiaries«, 9% waren »minority
owned incorporated subsidiaries« und 4% waren Betriebsstätten. Den drei Branchen Groß- und Einzelhandel, Chemie und Produktion von Transportmitteln,
konnte fast die Hälfte aller U.S.-amerikanischen Tochtergesellschaften und
Betriebsstätten zugerechnet werden. Siehe Desai/Foley/Hines, Dividend Policy
inside the Multinational Firm (2003), EFA 2002 Berlin Meetings Presented Paper,
S. 12.
418 Ibarra/Koncz, Direct Investment Positions for 2006, BEA Survey of Current Business, 2007, S. 25.
419 Zu den einzelnen Positionen der Direktinvestitionen i.S.d. BEA Erhebungen,
Ibarra/Koncz, Direct Investment Positions for 2006, BEA Survey of Current Business, 2007, S. 28.
II. Zwischenergebnis 117
von multinationalen U.S.-amerikanischen Unternehmen bevorzugt als
Holdingstandort ausgewählt.
Überraschenderweise ist die irische Position nicht so stark, wie aus
den bisherigen Darstellungen vermutet werden könnte (z.B. aus der
Microsoft Studie)420.
Die Position Österreichs hat sich von 2003 bis 2006 verzehnfacht, was
vor allem auf die verbesserten Rahmenbedingungen für Holdinggesellschaften zurückzuführen sein könnte.
Trotz der großen Anstrengungen Dänemarks, ein vor allem für U.S.amerikanische Investoren attraktiven Holdingstandort zu sein, war die
Investmentposition von nur $647 Millionen im Jahre zu gering, um in
dem Diagramm sichtbar zu sein.
Abbildung 16: Direktinvestitionen von U.S. MNCs Holdinggesellschaften
420 Siehe oben Kapitel 2(I.)(A.)(j.).
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References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.