III. Nutzen von Holdinggesellschaften 91
den Verkauf von Beteiligungen realisierten Veräußerungsgewinne
(nationale Schachtelbefreiung);
Reduzierung von Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzeinkünften;
Nutzung von Vorschriften einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. internationale Schachtelbefreiung);
steueroptimale Finanzierung von Beteiligungen;
Umformung von Einkünften (secondary sheltering);
Vermeidung von Anrechnungsüberhängen (excess tax credits);
Nutzbarmachung von Anrechnungspotential (tax credits);
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb einer Gruppe.
Eine Folge des Einsatzes von Holdinggesellschaften ist, dass der Steuerpflichtige steueroptimierende Vorschriften oder sogar Privilegien anderer
Rechtsordnungen nutzbar machen kann. Trotz der vielfältigen Steueroptimierungsmöglichkeiten durch den Einsatz von Holdinggesellschaften ist
es nicht ratsam eine Holdingstruktur allein für steuerliche Zwecke zu
errichten.306
B. Betriebswirtschaftliche Vorteile
Meistens gehen die Gründe für den Einsatz einer Holdinggesellschaft weit
über rein steuerliche Erwägungen hinaus. Das Hauptaugenmerk aus
betriebswirtschaftlicher Sicht richtet sich hierbei auf die Zentralisierung
des Managements der verschiedenen Beteiligungen in einer einzigen
Gesellschaft (Beteiligungscontrolling).307 Dadurch wird gleichermaßen
eine Dezentralisierung der (operativen) Managementstruktur bewirkt, was
u.a. folgende Vorteile erzeugt:308
Synergien aufgrund des höheren Angebot- und Nachfragepotentials
(»economies of scale«);309
306 Rosenbach, Steuerliche Parameter für die internationale Standortwahl und ausländische Holdingstandorte, in: Lutter, Holding Handbuch, 2004, S. 968, 976 (Rn.
10).
307 Pinto, Tax Competition and EU Law, 2003, S. 245; Bader, Steuergestaltung mit
Holdinggesellschaften, 2007, S.23-25.
308 Lutter, Begriff und Erscheinungsformen der Holding, in: Lutter, Holding Handbuch, 2004, S. 1, 3 (Rn. 2); Autzen, Die ausländische Holding-Personengesellschaft, 2006, S. 23; Streu, Der Einsatz einer inländischen Zwischenholding in der
internationalen Konzernsteuerplanung, in: Grotherr, Handbuch der internationalen
Steuerplanung, 2003, S. 139, 141.
309 Scheffler, Vor- und Nachteile der Holding, in: Lutter, Holding Handbuch, 2004, S.
30, 34 (Rn. 21), 36 (Rn. 30), 41 (Rn. 54).
92 Kapitel 2: Steuerplanung mit Holdinggesellschaften
Zugang zu (neuen) Finanzierungsquellen;310
mehr Transparenz in der Unternehmensstruktur;311
mehr Flexibilität und Neutralität verglichen mit einer reinen Mutter-
Tochtergesellschaftsstruktur;312
flachere Hierarchien und eine höhere Motivation der Mitarbeiter;313
Reduzierung der Kontrollkosten;
mehr Flexibilität des Konzerns hinsichtlich zukünftiger Strukturen.314
Aus historischer Sicht ist die Organisation als Holdinggesellschaft ein folgerichtiger Fortschritt. Zunächst wurden Unternehmen unter funktionalen
Aspekten wie Produktion, Finanzierung, Forschung- und Entwicklung
sowie Vertrieb strukturiert. Allerdings führte eine solche Strukturierung zu
Verantwortungsdiffusion und Führungsunsicherheiten. Daher wurden später Profit Center eingerichtet. Eine Holdinggesellschaft ist eine Kombination aus der Idee, Skaleneffekte (»economies of scale«) und die Vorteile
dezentral organisierter Einheiten (z.B. Flexibilität, Nähe zum Zielmarkt)
nutzbar zu machen.315
C. Grenzen und Risiken des Einsatzes von Holdinggesellschaften
Der Einsatz einer Holdinggesellschaft schafft eine zusätzliche Besteuerungsebene, was mit einem potentiellen Risiko einer Doppelbesteuerung
einhergeht.316 Da Unternehmensgruppen nicht als eine Einheit besteuert
werden, besteht die Gefahr, dass die Holdinggesellschaft zusätzliche Körperschaftsteuer auslöst, sei es im Rahmen der Veranlagung oder im Rah-
310 Eine Finanzierungsholdinggesellschaft kann dazu genutzt werden, um am Kapitalmarkt Eigenkapital zu generieren. Siehe Scheffler, Vor- und Nachteile der Holding, in: Lutter, Holding Handbuch, 2004, S. 30, 36 (Rn. 31).
311 Aufgrund der Dezentralität einer Holdingstruktur können operative Aktivitäten
leichter in Märkte, Regionen und Funktionen eingeteilt werden. Siehe Scheffler,
Vor- und Nachteile der Holding, in: Lutter, Holding Handbuch, 2004, S. 30, 35 (Rn.
22), 41 (Rn. 49)
312 Da eine Holdinggesellschaft keine Waren produziert, hat sie keinerlei eigenen produkt- oder marktbezogenen Interessen. Siehe Scheffler, Vor- und Nachteile der
Holding, in: Lutter, Holding Handbuch, 2004, S. 30, 38 (Rn. 40).
313 Scheffler, Vor- und Nachteile der Holding, in: Lutter, Holding Handbuch, 2004,
S. 30, 39 (Rn. 43).
314 Schaumburg, Gestaltungsziele, in: Schaumburg/Piltz, 2002, S. 1, 5.
315 Lutter, Begriff und Erscheinungsformen der Holding, in: Lutter, Holding Handbuch, 2004, S. 1, 6 (Rn. 7); Scheffler, Vor- und Nachteile der Holding, in: Lutter,
Holding Handbuch, 2004, S. 30, 34 (Rn. 21).
316 Kessler/Dorfmüller, Gestaltungsstrategien bei internationaler Steuerplanung mit
Holdinggesellschaften, Praxis Internationale Steuerberatung 2001, 177, 178; Kessler, Internationale Holdingstandorte, in: Schaumburg/Piltz, 2002, S. 67, 69.
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References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.