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hätte haften müssen, musste aufgrund der Pflichtverletzung des OLG Celle in Bezug auf
seine tatrichterliche Ermittlungspflicht nicht mehr entschieden werden.
Die Entscheidungen geben Anlass für eine rechtsvergleichende Untersuchung, weil
sie Grundprobleme des Gesellschaftsrechts betreffen: Sie betreffen die Zweiteilung
zwischen Kapital- und Personengesellschaften und den damit zusammenhängenden
Grundsatz der Trennung von Inhaberschaft (ownership), Geschäftsführung (control)
und beschränkter Haftung (limited liability) in börsenunabhängigen Kleinunternehmen.
Eine Untersuchung der Problematik am Beispiel der Kommanditgesellschaft bietet
sich an, weil die Rechtsform historisch betrachtet die erste nicht börsennotierte Gesellschaft war, die einem Anteilseigner das Privileg der beschränkten Haftung gewährte.
Eine rechtsvergleichende Studie der Verbindung von Inhaberschaft, Geschäftsführung
und beschränkter Haftung anhand der Kommanditgesellschaft ist von Vorteil, weil die
Kommanditgesellschaft die erste und einzige US-amerikanische Gesellschaftsform darstellt, die vollständig aus Europa übernommen wurde. Mit dem gemeinsamen
Ausgangspunkt ist die Untersuchung der unterschiedlichen Vorgehensweisen beider
Rechtsordnungen von größtem Interesse.
Betrachtet man darüber hinaus die derzeitige Reformendebatte der europäischen
Gesetzgeber, ist die Untersuchung der Problematik aufgrund ihrer Aktualität relevanter
denn je. Denn fast alle europäischen Länder versuchen derzeit börsenunabhängige
Gesellschaftsformen für Kleinunternehmer zu kreieren, die eine Mischung aus
Personen- und Kapitalgesellschaften darstellen. Die neuen Gesellschaftsformen werden
zutreffend als hybride Rechtsformen bezeichnet, gewährleisten sie doch neben einem
beschränkten Haftungsregime die vollständige und flexible Verbindung von
Inhaberschaft und Geschäftsführungsmacht.67 Beispielhaft zu nennen sind nur die
englische Limited, die modernisierte französische SARL und die deutsche Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt).68 Die ursprüngliche Zweiteilung der
Gesellschaftsformen wird derzeit regelrecht aufgehoben. Insofern bietet es sich an, die
Problematik am Beispiel der Urform aller hybriden, börsenunabhängigen Rechtsformen,
der atypischen Kommanditgesellschaft, aufzuarbeiten.
E. Erkenntnisziel der Arbeit
Durch das Urteil des OLG Celle wird deutlich, dass die Kenntnis einer fremden
Rechtsordnung und damit verbunden die Kenntnis der Auslegung und Anwendung der
entscheidungserheblichen ausländischen Vorschrift für den deutschen Juristen von
großer Bedeutung ist. Das US-amerikanische Recht ist trotz umfangreicher
67 Vgl. aus rechtsvergleichender Sicht Kulms, ZVglRWiss 102 (2003), 272 ff.
68 Vgl. zur UG u.a. Leyendecker, GmbHR 2008, 302; Drygala, NZG 2007, 561; Seibert, GmbHR
2007, 673; Wilhelm, DB 2007, 1510.
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Kodifizierung im Gesellschaftsrecht im Wesentlichen durch eine kasuistische Einzelfallrechtsprechung geprägt. Ein deutscher Rechtsanwender darf sich gerade im Fall des
US-amerikanischen Rechts nicht allein am Wortlaut der gesetzlichen Regelungen
orientieren, denn die US-amerikanische Rechtsmethodik beruht auf Aspekten, die dem
deutschen Recht in erheblichem Maße fremd sind. Vielmehr muss der deutsche Rechtsanwender den einschlägigen Rechtsstreit wie das ausländische Gericht69, in diesem Fall
wie das höchste New Yorker Gericht entscheiden (New York Court of Appeals, App.
Div.).
Die Entscheidung zeigt, dass es in New York eine gesetzliche Haftungsvorschrift für
den herrschenden Kommanditisten gibt, die dem deutschen Handelsgesetzbuch in dieser
Art und Weise unbekannt ist. Das amerikanische Recht geht, zumindest im Fall der
Kommanditgesellschaft, noch immer von einer Einheit von Herrschaft und Haftung aus,
so dass in einer Personengesellschaft aus Gründen des Gläubigerschutzes eine beschränkte Haftung nur bei Gesellschaftern erlaubt ist, die keinen Einfluss auf die
Geschäftsführung haben.
Das Ziel der nachfolgenden Bearbeitung ist es somit, zunächst herauszuarbeiten,
inwieweit der Gedanke einer Einheit von Herrschaft und Haftung in beiden
Rechtsordnungen in Bezug auf die nicht börsennotierte atypische Kommanditgesellschaft noch vertreten wird. Dabei soll festgestellt werden, ob und unter welchen
Voraussetzungen ein herrschender Kommanditist in Deutschland und den USA für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt haften muss. Die Beantwortung der Frage wird insbesondere davon abhängen, inwieweit der genannte
Grundsatz einer Trennung zwischen Inhaberschaft, Geschäftsführung und beschränkter
Haftung bei nicht börsennotierten Gesellschaften und damit die traditionelle
Zweiteilung im Gesellschaftsrecht in den Rechtsordnungen noch aufrechterhalten wird.
Durch das Verständnis der unterschiedlichen Lösungsansätze in beiden Rechtsordnungen und deren Begründungen werden rechtsformübergreifende Tendenzen im
US-amerikanischen Gesellschaftsrecht untersucht, die eine vollständige Abkehr von
traditionellen Gesellschaftsformen aufzeigen werden. Im Hinblick auf die Gründe für
den stetig stärker werdenden Strukturwandel im US-amerikanischen Gesellschaftsrecht
gilt es dann zu hinterfragen, welche Entwicklung in Europa zu erwarten ist und welche
Implikationen dadurch für das deutsche Recht entstehen.
F. Gang der Untersuchung
Die nachfolgenden Ausführungen zu dem deutschen und US-amerikanischen Recht
werden sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Trennung von Inhaberschaft,
Geschäftsführung und beschränkter Haftung in beiden Rechtsordnungen im Fall der
69 Vgl. dazu Ebke, RabelsZ 48 (1984), 319, 335.
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References
Zusammenfassung
Die Einheit von Herrschaft und Haftung beherrschte in Deutschland wie in den USA lange Zeit die Diskussion über den Sinn und Unsinn der beschränkten Haftung im Gesellschaftsrecht. Um opportunistischem Handeln von herrschenden Gesellschaftern entgegenzuwirken, wurde die beschränkte Haftung nur gegen einen Verlust von Mitwirkungsbefugnissen in der Gesellschaft gewährt. Eine Trennung von Herrschaft und Haftung war nicht möglich. In Deutschland wurde dieses Dogma durch die atypische KG bereits frühzeitig durchbrochen. In den USA trat eine solche Entwicklung erst vollständig in den letzten Jahrzehnten ein. In jüngster Zeit entstand in den europäischen Rechtsordnungen ein neuer Reformprozess, der maßgeblich durch die Bestrebungen geprägt war eine mindestkapitallose Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung zu kreieren, in der die Gesellschafter die Kontrolle über die Gesellschaft ausüben können.
Das Werk zeigt die die Ursachen für diese Entwicklung sowie die rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen einer Durchbrechung des Grundsatzes einer Einheit von Herrschaft und Haftung im Gesellschaftsrecht auf und hinterfragt diese im Hinblick auf den weltweiten Markt der Gesellschaftsrechte.