Abbildung 17 – Quelle : Arbeitskreis für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder; Umfrage des Krankenhausausschusses der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden 2004 (AOLG), zitiert
nach Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI),
Neuinvestitionen des Landes in Krankenhäusern für eine gute und sichere
medizinische Versorgung, 2006. Grafik: O. Kellmer.
223
3. Die Entwicklung in Bayern
a) Allgemeine Entwicklung
Die allgemeine Entwicklung im Krankenhausbereich ist in Bayern seit 1991
weniger dramatisch als im Bundesgebiet. Während im gesamten Bundesgebiet (vgl. Abbildung 6) in diesem Zeitraum über 20% der Betten abgebaut
wurden, betrug dieser Wert im Freistaat (vgl. Abbildung 18) lediglich rund
8%. Zwar blieb die Zahl der Einrichtungen in der Zeit von 1993 bis 2001 in
Bayern weitgehend stabil, eine Stabilität, die in der gesamten Bundesrepublik
nicht zu verzeichnen war, jedoch schlossen mit rund 10% über den gesamten
Betrachtungszeitraum ähnlich viele Einrichtungen in Bayern wie im Bundesgebiet. In Bayern hat sich dieser Trend ab 2002 wieder spürbar verstärkt.
Abbildung 18 – Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Genesis-Datenbankabfrage, Grunddaten Krankenhäuser, 2006. Krankenhäuser insgesamt. Grafik: O. Kellmer.
Einrichtungen und Betten in Bayern
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Betten 91.227 87.972 87.381 87.070 87.048 86.433 85.636 84.720 84.275 83.760 83.520 83.138
KKH 436 426 423 412 411 409 407 408 410 406 407 407 400 398 387
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
Einrichtunge und Betten in Bayern
224
b) Rechtsträgerentwicklung
In Bezug auf die Rechtsträgerentwicklung im Freistaat ist anhand der verfügbaren Daten im Beobachtungszeitraum ein kontinuierlicher Rückgang der
Anzahl der Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft zu beobachten (vgl.
Abbildung 19). Wenn auch eine Umstellung in der Datengrundlage ab 2002
eine genaue Vergleichsberechnung unmöglich macht, ist jedoch ein Rück gang von mindestens 10%, eher 15% in diesem Bereich zu konstatieren. Dem
steht ein Anstieg der Zahl der Krankenhäuser in privater Rechtsform von gut
17% gegenüber, während der Anteil der freigemeinnützigen Krankenhäuser
im Freistaat über den Beobachtungszeitraum nahezu konstant blieb und erst
im Jahr 2004 um gut 7% sank.
In der detaillierteren Untersuchung der Einrichtungen in Abhängigkeit der
Bettenklassen (Abbildung 20, vgl. insoweit auch Abbildung 9) stehen für
Bayern nur wenige Vergleichsdatenreihen zur Verfügung. Die vorhandenen
Datenreihen zeigen sich relativ stabil; lediglich in den vier kleinsten Bettenklassen waren größere Schwankungen festzustellen.
Abbildung 19 – Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 1994-2004. 1994 bis 2001 Allgemeine Krankenhäuser, ab 2002 alle
Krankenhäuser (*). Grafik: O. Kellmer.
Rechtsträgerentwicklung in Bayern
0
50
100
150
200
250
Öffentliche KKH 224 222 217 213 210 206 205 205 230 226 221
Freigem. KKH 57 56 57 58 59 59 58 58 57 57 53
Private KKH 96 99 101 103 107 106 108 108 113 115 113
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002* 2003* 2004*
Rechtsträger ntwicklung in Bayern
225
Abbildung 20 – Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Krankenhäuser in Bayern, Grund- und Kostendaten 2002 – 2004. Grafik: O. Kellmer.
0
10
20
30
40
50
60
70
n
Einrichtungen nach Bettenklassen (Bayern)
2002 54 61 60 56 29 13 27 17 10 8 4 9
2003 57 56 61 55 30 12 26 17 10 8 4 9
2004 53 56 64 47 30 11 26 15 11 8 3 9
<50 <100 <150 <200 <250 <300 <400 <500 <600 <800 <10000 =>1000
Einrichtungen nach Bettenklassen (Bayern
226
III. Rechtsformentwicklung im öffentlichen Krankenhausbereich
1. Gesamtüberblick
Im Abschnitt II. 2. b) ist auf den Zusammenhang von Krankenhausgröße (Bettenzahl) und Trägerschaft hingewiesen worden (vgl. Abbildung 12). Daran
anknüpfend soll nun in einem ersten Schritt die Rechtsformentwicklung im
öffentlichen Krankenhausbereich anhand der verschiedenen Bettenklassen
untersucht werden. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die
Datenlage hier außerordentlich eng ist. Die Rechtsformproblematik ist erst
vor wenigen Jahren in den Blickpunkt des Interesses gerückt, so dass Daten
hier nur sporadisch zur Verfügung stehen.
Aus den verfügbaren Daten ist ersichtlich, dass noch 2001 in der größten Bet tenklasse der Eigenbetrieb mit knapp einem Drittel die dominierende Rechtsform darstellte. Die gGmbH war im Bereich der zweitgrößten, die GmbH in
der kleinsten Bettenklasse führend. Der Regiebetrieb stellte bereits 2001
kaum noch eine nennenswerte Größe dar. Bereits drei Jahre später hatte sich
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References
Zusammenfassung
Die Arbeit problematisiert die gegenwärtige Praxis einer materiellen und formellen Privatisierung weiter Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge. Im Ersten Teil wird als verfassungstheoretisches Problem der materiellen Privatisierung auf die Gefahr einer Erosion des Öffentlichen hingewiesen: auf die Tendenz zur Ausdünnung der demokratischen und sozialstaatlichen Legitimations- und Verantwortungsstrukturen. Im Zweiten Teil wird die These entwickelt, dass es sich bei der Wahl einer privatrechtlichen Organisationsform für öffentliches Handeln (formelle Privatisierung) nicht um eine rein rechtstechnische Frage, sondern um eine verfassungsrelevante Strukturentscheidung handelt, die einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Als eine flexible Handlungsform des öffentlichen Rechts und als geeignete Alternative zu privatrechtlichen Rechtsformen wird im Dritten Teil die Organisationsform des selbständigen Kommunalunternehmens vorgestellt. Die Leistungsfähigkeit dieser neuen öffentlich-rechtlichen Organisationsform wird sodann im Vierten Teil auf der Grundlage eines ausführlichen Rechtsformenvergleichs dargestellt und im Fünften Teil anhand einer rechtstatsächlichen Analyse der bayerischen Krankenhaus-Kommunalunternehmen konkretisiert. Von den rechtspolitischen Vorschlägen ist die Forderung nach einer Einführung einer direktiven Mitbestimmung im Kommunalunternehmen hervorzuheben.