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der grarantierten Rendite, die Höhe der garantierten Leistung bei Erreichen des
Rentenalters, und die Information über die Möglichkeit des jederzeitigen Wechsels
des Anbieters enthält.1044
Änderung der Anlageverordnung (AnlV) und des § 88 InvG
Für zertifizierungsfähige Lebensversicherungsprodukte müsste § 2 Abs. 3 AnlV dahingehend geändert werden, dass bei Altersrentenverträgen, die ab Geburt oder vor
dem 10. Lebensjahr abgeschlossen werden, ein höherer Aktienanteil bei der Kapitalanlage möglich ist. Als Orientierung könnte die Vorschrift des § 88 Abs. 3 InvG
dienen, die Kapitalanlagegesellschaften einen Anteil der Aktienanlage von 75 % des
Wertes des Sondervermögens erlaubt.
Für zertifizierungsfähige Lebensversicherungen und Investmentprodukte sollten
die Mischungsvorschriften darüberhinaus in der Weise modifiziert werden, dass sie
sich nach dem Alter des Vorsorgenden richten. Für Investmentprodukte könnten
derartige Bestimmungen in § 88 InvG aufgenommen werden.
Ferner müsste die Vorschrift des § 5 AnlV zur Belegenheit des gebundenen Vermögens dahingehend geändert werden, dass eine Kapitalanlage in Volkswirtschaften
außerhalb des EWR erlaubt wäre, so dass globale Anlagestrategien nicht mehr beschränkt würden.
Änderungen im EStG
Die Förderung zertifizierter Altersvorsorgeverträge (Riester-Verträge) ist in §§ 10a,
82 ff. EStG geregelt. Diese Bestimmungen müssten zur Umsetzung des Konzepts
des Altersrentenvertrages insoweit geändert werden, dass die Förderbeträge an das
Alter des im Rahmen des Altersrentenvertrages Vorsorgenden anknüpfen und dass
die Beträge, soweit sie von den Eltern erbracht werden, steuerlich als Sonderausgaben der Eltern nach § 10a EStG abziehbar wären.
Die gesetzgeberischen Schritte stellen, wie die in der Arbeit vorgestellten Überlegungen zu einer teilweisen Umstellung des Alterssicherungssystems einen Vorschlag dar. Auch andere Gestaltungsmöglichkeiten sind denkbar, die Richtung allerdings, die Verpflichtung zu einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie die
Erhöhung des Wettbewerbs zwischen den privaten Anbietern, kann als alternativlos
angesehen werden
1044 Siehe oben in Teil 3 unter D. III. 6.
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References
Zusammenfassung
Das Buch thematisiert die Herausforderungen der Alterssicherung in Deutschland unter Berücksichtigung des Europarechts. Der Autor beurteilt das System der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Perspektive des Europarechts und kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Gesetzgeber aufgrund der demografischen Veränderungen das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung in einem größeren Maße als bislang auf ein kapitalgedecktes System umstellen muss. Dabei geht er auch auf die ökonomischen Möglichkeiten einer derartigen Umstellung ein. Er zeigt auf, welche Handlungsspielräume der Gesetzgeber hat und untersucht, welche Anforderungen hinsichtlich einer wettbewerblichen Ausgestaltung die kapitalgedeckte Vorsorge erfüllen muss. Mit seinem Werk gibt der Autor einen Einblick in die Probleme der Alterssicherung in Deutschland und kommt dabei zu neuen rechtlichen Schlussfolgerungen.