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doch nicht negativ auf die Marktstellung des Anbieters auswirken muss. Das Ergebnis ist ein Marktversagen.669 Die Informationsasymmetrie kann jedoch nicht lediglich durch zusätzliche Informationen ausgeglichen werden. Denn der durchschnittliche Nachfrager hat nur eine begrenzte Informationsverarbeitungskapazität und stößt
bei der Verarbeitung umfangreicher Informationen an Grenzen (information overload).670 Deshalb müssen die wichtigsten Informationen auf einen entscheidenen
Kern reduziert werden und verständlich vermittelt werden, um Informationsasymmetrien zu verhindern. Um ein Marktversagen zu vermeiden, ist es damit erforderlich, Regelungen zu treffen, die das Entstehen von Informationsasymmetrien verhindern ohne den Nachfrager zu überfordern.
III. Weitere Ursachen für Marktversagen
Auch wenn die zenrale Ursache für die fehlende Konsumentensouveränität des
Nachfragers eines Altersvorsorgeprodukts in der Informationsasymmetrie zwischen
Anbieter und Nachfrager eines Altersvorsorgeprodukts begründet ist, so gibt es
weitere wesentliche Ursachen.
1. Interessenkonflikte zwischen Vermittler und Nachfrager
Ein weiterer Grund für Marktversagen kann in Interessenkonflikten der am Abschluss eines Altersvorsorgevertrages beteiligten Akteure liegen, insbesondere zwischen dem Vermittler eines Vorsorgeprodukts und dem Nachfrager, die sich
nachteilig auf den Nachfrager auswirken können.671 Denn der Vermittler verfolgt in
der Regel das Interesse, ein für ihn profitables Produkt zu verkaufen, z. B den Abschluss einer Kapitallebensversicherung über eine hohe Summe zu erreichen. Dieses
Interesse muss jedoch mit dem des Nachfragers nicht identisch sein.672 Dies ist dann
der Fall, wenn die das Produkt anbietende Versicherungsgesellschaft im Vergleich
zu anderen Versicherungsgesellschaften weniger leistungsfähig ist. Ein Grund dafür
kann sein, dass sie mit hohen Verwaltungskosten arbeitet. Desweiteren kann das
Produkt auch selbst ungeeignet sein, weil die Versicherungsprämie für den Nachfrager in der Weise zu hoch ist, dass es absehbar ist, dass er die Versicherung nicht bis
zum Ende der Ablaufzeit durchhalten wird. Oder aber der Nachfrager einer Kapitallebensversicherung ist gar nicht an einer Risikoabsicherung interessiert, sondern lediglich an einer Kapitalanlage, aber trotzdem wird ihm lediglich eine gemischte Kapitallebensversicherung angeboten, ohne ihn auf Alternativen hinzuweisen, z. B.
dass es für ihn günstiger sein könnte, eine Altersvorsorge im Rahmen eines Bank-
669 Vgl. Rehberg, Der Versicherungsabschluss als Informationsproblem, S. 79.
670 Rehberg, WM 2005, S. 1011 ff. (1012); Tiffe, S. 88.
671 Vgl. Rehberg, Der Versicherungsabschluss als Informationsproblem, S. 259 f.
672 Vgl. Theis, S. 120.
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sparplans aufzubauen. Das Interesse des Vermittlers ist mit dem Interesse des Nachfragers nur in dem Fall identisch, in welchem das Produkt, das dem Vertreter die
höchste Provision einhandelt, sich zugleich als das beste für den Nachfrager darstellt. Versicherungsunternehmen bestimmen jedoch selbst, welche Provision sie für
welches Produkt an den Versicherungsvertreter zahlen. Dadurch sind sie in der
Lage, den Vertrieb von Produkten zu beeinflussen. Durch hohe Provisionen für bestimmte Produkte können sie gezielt den Absatz dieser Produkte fördern, da der Anreiz für den Versicherungsvertreter größer wird, diese Produkte zu empfehlen. Für
das Versicherungsunternehmen besteht der Anreiz, den Absatz von denjenigen Produkten besonders zu fördern, welche am profitabelsten sind und den Gewinn des
Versicherungsunternehmens maximieren. Diese Produkte müssen jedoch nicht
zwingend diejenigen sein, die auch für den Nachfrager am profitabelsten sind. Dieser Interessenkonflikt kann im Zusammenhang mit der abstrakten und für den gewöhnlichen Nachfrager schwer durchschaubaren Natur des Vorsorgevertrages eine
Wirkung entfalten, die den Leistungswettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen beeinträchtigt.673 Die Folge kann darin bestehen, dass sich am Markt nicht
zwangsläufig das beste Produkt durchsetzen muss, sondern dasjenige, welches für
Versicherungsunternehmen am profitabelsten ist und für den Nachfrager eine nur
unterdurchschnittliche Güte aufweist. So kann das derzeit existierende Provisionssystem bei Versicherungen auch nach Auffassung des BGH den „Vermittler dazu
verleiten, zur Erzielung einer möglichst hohen Provision Verträge zustande zu bringen, die dem Bedarf oder den finanziellen Möglichkeiten des Kunden nicht entsprechen.674
2. Prohibitive Kosten beim Anbieterwechsel
Schließlich existieren insbesondere bei der Lebensversicherung Mechanismen, die
den Wettbewerb nach Abschluss eines Vertrages in der Weise hemmen, dass der
Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen oder einem anderen Altersvorsorgeprodukt vereitelt wird, z. B. weil ein Wechsel mit prohibitiven Kosten verbunden ist. Auf dieses Phänomen und wie ihm zu begegnen ist, wird noch eingegangen werden.
IV. Herausforderungen für den Wettbewerb bei Altersvorsorgeprodukten
Ein Nachfrager nach einem Altersvorsorgeprodukt benötigt im Grundsatz drei Informationen, um sich für ein bestimmtes Produkt zu entscheiden. Die erste Information bezieht sich auf die Rendite des Produkts. Welcher Sparbeitrag wird benötigt
673 Rehberg, Der Versicherungsabschluss als Informationsproblem, S. 282 f.
674 Vgl. hierzu BGH v. 12.10.2005, Az.: IV ZR 162/03, Tz. 53.
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References
Zusammenfassung
Das Buch thematisiert die Herausforderungen der Alterssicherung in Deutschland unter Berücksichtigung des Europarechts. Der Autor beurteilt das System der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Perspektive des Europarechts und kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Gesetzgeber aufgrund der demografischen Veränderungen das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung in einem größeren Maße als bislang auf ein kapitalgedecktes System umstellen muss. Dabei geht er auch auf die ökonomischen Möglichkeiten einer derartigen Umstellung ein. Er zeigt auf, welche Handlungsspielräume der Gesetzgeber hat und untersucht, welche Anforderungen hinsichtlich einer wettbewerblichen Ausgestaltung die kapitalgedeckte Vorsorge erfüllen muss. Mit seinem Werk gibt der Autor einen Einblick in die Probleme der Alterssicherung in Deutschland und kommt dabei zu neuen rechtlichen Schlussfolgerungen.