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Modell danach richtet, wie eine Basisversorgung in Höhe von 800 Euro erreicht
werden kann, würden sich für diejenigen, zu deren Gunsten in der Vergangenheit
Sparbeiträge erbracht wurden, geringere monatliche Pflichtbeiträge ergeben. Im Ergebnis können dadurch zukünftige Geburtsjahrgänge mit einem Beitrag von 26
Euro/Monat, der konstant in den Altersrentenvertrag ab Geburt investiert wird, eine
Basisversorgung im Alter von 800 Euro/Monat erreichen.651
6. Verwendung des Kindergeldes zum frühen Beginn der Ansparphase
Idealerweise sollte der Altersrentenvertrag zu Gunsten des Kindes bei Geburt abgeschlossen werden, um Zins- und Zinseszinseffekte optimal zu nutzen. Um den Eltern
den Abschluss eines Altersrentenvertrages für Ihr Kind zu erleichtern, sollte der
Staat bei der Gewährung des Kindergeldes anbieten, im Falle des Abschlusses eines
Altersrentenvertrages für das Kind, denjenigen Teil des Kindergeldes, welcher der
Höhe des Beitrags zum Altersrentenvertrag entspricht, selbst an den Anbieter abzuführen, den die Eltern ausgewählt haben. Diese Regelung könnte die Verbreitung
der Vorsorge ab Geburt beträchtlich erhöhen. Denn dadurch würde zum einen sichergestellt, dass alle Eltern tatsächlich Kenntnis erhalten von der Möglichkeit, für
ihr Kind ab Geburt vorzusorgen und zum anderen würde die gedankliche Hürde, zusätzliche Aufwendungen für das weit in der Ferne liegende Ziel der Altersversorgung des Kindes zu tätigen, gesenkt. Denn die "Belastung" durch Vorsorgeaufwendungen würde nicht das selbst erwirtschaftete Einkommen beeinträchtigen, sondern
aus einer staatlichen Transferzahlung erbracht.
II. Ausblick
Nachfolgende Generationen, die ab Geburt in den Altersrentenvertrag eingezahlt haben, können allein durch diesen eine Grundsicherung erwarten, deren Höhe über der
heutigen durchschnittlichen Umlagerente liegt.
651 Der Beitrag von 26 Euro muss, um einen Betrag zu erreichen, der der heutigen Kaufkraft von
800 Euro entspricht, entsprechend dynamisisiert werden.
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C. Zusammenfassung
Das vorgestellte Konzept des Altersrentenvertrages verhindert einerseits ein demographisch bedingtes Absinken des Alterseinkommens für diejenigen, die im System
der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und öffnet dieses System
andererseits zu einem Teil dem Wettbewerb. Für diejenigen, die 35 Jahre und jünger
sind und welche nicht dem System der gesetzlichen Rentenversicherung angehören,
stellt der Altersrentenvertrag eine kapitalgedeckte Pflichtvorsorge dar, mit der eine
Basisversorgung im Alter gewährleistet werden kann.
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References
Zusammenfassung
Das Buch thematisiert die Herausforderungen der Alterssicherung in Deutschland unter Berücksichtigung des Europarechts. Der Autor beurteilt das System der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Perspektive des Europarechts und kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Gesetzgeber aufgrund der demografischen Veränderungen das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung in einem größeren Maße als bislang auf ein kapitalgedecktes System umstellen muss. Dabei geht er auch auf die ökonomischen Möglichkeiten einer derartigen Umstellung ein. Er zeigt auf, welche Handlungsspielräume der Gesetzgeber hat und untersucht, welche Anforderungen hinsichtlich einer wettbewerblichen Ausgestaltung die kapitalgedeckte Vorsorge erfüllen muss. Mit seinem Werk gibt der Autor einen Einblick in die Probleme der Alterssicherung in Deutschland und kommt dabei zu neuen rechtlichen Schlussfolgerungen.