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IV. Ergebnis
Im Ergebnis ist de lege ferenda durch Ergänzung der Rom II-Verordnung eine sachgerechte Umsetzung des entwickelten Regelungsvorschlages auf europäischer Ebene
zu erreichen.
D. Zusammenfassung
In diesem Teil der Arbeit sind, ausgehend von den innerhalb der Prüfung der konkreten Anpassungslage gewonnenen Erkenntnissen, allgemeine Grundsätze herausgearbeitet worden, um de lege ferenda eine Problemlösung herbeizuführen. Aufbauend auf einer Prüfung der möglichen Lösungsansätze ist die Neubildung einer Kollisionsnorm zur Erfassung der besonderen Fragestellung der berufsbedingten
deliktischen Haftung der Angehörigen der freien Berufe bei Gründung einer
Berufsausübungsgesellschaft befürwortet worden. Mit Blick auf die Rom II-
Verordnung, welche ab dem 11. Januar 2009 gilt, wurde gezeigt, dass eine autonome
deutsche Kollisionsnorm keine zukunftsweisende Alternative darstellt. Daher wurde
ein Vorschlag für eine entsprechende Sonderregelung auf europäischer Ebene
formuliert:
(1) Haben sich Angehörige der freien Berufe zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammengeschlossen und sieht
das gemäß Art. 4 auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unerlaubter Handlung anwendbare Recht keinen Anspruch auf Ersatz eines aus einem beruflichen
Fehler entstandenen Schadens gegenüber dem für die Gesellschaft verantwortlich
tätigen Gesellschafter vor, so unterliegen diese Ansprüche dem Recht des Staates,
nach dem die Gesellschaft organisiert ist.
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung, wenn nach dem Recht des Staates, nach dem
die Gesellschaft organisiert ist, die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft haften.
(3) Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn die Parteien nach Maßgabe von
Art. 14 das Recht, dem das außervertragliche Schuldverhältnis unterliegen soll,
gewählt haben.
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References
Zusammenfassung
Die englische Limited Liability Partnership (LLP) kann für in Deutschland niedergelassene Rechtsanwälte eine attraktive Alternative sein. Die Arbeit untersucht die in der Praxis für solche Anwalts-LLPs relevanten berufs-, haftungs-, gesellschafts- und registerrechtlichen Fragen aus internationalprivatrechtlicher und europarechtlicher Perspektive und vergleicht funktional die LLP mit Partnerschaft und GmbH. Insbesondere erörtert die Autorin die Haftung der LLP-Gesellschafter für Berufsfehler sowie die Frage, welche Normen der BRAO Anwendung finden. Die kollisionsrechtlichen Methoden der Substitution und der Anpassung werden diskutiert. De lege ferenda wird eine Neuregelung für das Kollisionsrecht vorgeschlagen.