483
4. Ergebnis
Im Ergebnis hat die kritische Würdigung verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung des vorläufigen Vorschlages einer Kollisionsnorm aufgezeigt. Es wurde
zu den verschiedenen Alternativen Stellung genommen und eine Ergänzung der
Kollisionsnorm befürwortet. Nach alldem kann nunmehr ein endgültiger Regelungsvorschlag unterbreitet werden.
VIII. Endgültiger hypothetischer Regelungsvorschlag
Auf der Grundlage der bisherigen Prüfung wird der folgende endgültige hypothetische Entwurf einer Kollisionsnorm vorgeschlagen:
Haben sich Angehörige der freien Berufe zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammengeschlossen und sieht
das gemäß Art. 40, 41 EGBGB auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung anwendbare Recht keinen Anspruch auf Ersatz eines aus einem beruflichen Fehler entstandenen Schadens gegenüber dem für die Gesellschaft verantwortlich tätigen Gesellschafter vor, so unterliegen diese Ansprüche dem Recht des Staates, nach dem die
Gesellschaft organisiert ist. Dies gilt nicht, wenn nach dem Recht des Staates, nach
dem die Gesellschaft organisiert ist, die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft haften.
IX. Europarechtliche Zulässigkeit
1. Problemstellung
Fraglich ist, ob die europarechtliche Zulässigkeit des entwickelten Lösungsvorschlages gegeben ist. Insbesondere ist zu untersuchen, ob eine Beschränkung der
Niederlassungsfreiheit vorliegt.
2. Vorliegen einer Beschränkung der Grundfreiheiten
Es wird lediglich eine zusätzliche, subsidiäre Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Berufshaftung des Gründungsstaates vorgesehen. Diesbezüglich können
die obigen3577 Ausführungen zur europarechtlichen Zulässigkeit der Anpassung im
Wege der irregulären gesellschaftsrechtlichen Qualifikation der professional
negligence übertragen werden.
3577 Siehe oben Teil 3 D IX 3 b) cc) (2).
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die englische Limited Liability Partnership (LLP) kann für in Deutschland niedergelassene Rechtsanwälte eine attraktive Alternative sein. Die Arbeit untersucht die in der Praxis für solche Anwalts-LLPs relevanten berufs-, haftungs-, gesellschafts- und registerrechtlichen Fragen aus internationalprivatrechtlicher und europarechtlicher Perspektive und vergleicht funktional die LLP mit Partnerschaft und GmbH. Insbesondere erörtert die Autorin die Haftung der LLP-Gesellschafter für Berufsfehler sowie die Frage, welche Normen der BRAO Anwendung finden. Die kollisionsrechtlichen Methoden der Substitution und der Anpassung werden diskutiert. De lege ferenda wird eine Neuregelung für das Kollisionsrecht vorgeschlagen.