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VI. Vorläufiger Regelungsvorschlag
1. Grundlegung
Nach den bisherigen Feststellungen könnte für die besondere Konstellation der berufsbedingten Haftung der Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft aus
unerlaubter Handlung sowohl eine alternative als auch eine subsidiäre Anknüpfung
in Betracht kommen. Auch wenn nach der hier vertretenen Auffassung die subsidiäre Anknüpfung zu bevorzugen ist, sollen vorläufige Regelungsvorschläge für beide
Varianten formuliert werden.
2. Alternative Anknüpfung
Die folgende Formulierung wird für eine alternative Anknüpfung, die hypothetisch
als Art. 41 a EGBGB einzufügen wäre, vorgeschlagen:
Haben sich Angehörige der freien Berufe zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammengeschlossen, unterliegen die aus einem beruflichen Fehler entstandenen Ansprüche aus unerlaubter
Handlung gegenüber dem für die Gesellschaft verantwortlich tätigen Gesellschafter
entweder dem nach Art. 40, 41 EGBGB geltenden Recht oder dem Recht des Staates,
nach dem die Gesellschaft organisiert ist.
3. Subsidiäre Anknüpfung
Für eine subsidiäre Anknüpfung, die hypothetisch als Art. 41 a EGBGB einzufügen
wäre, wird folgender Regelungsvorschlag formuliert:
Haben sich Angehörige der freien Berufe zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammengeschlossen und
sieht das gemäß Art. 40, 41 EGBGB auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung anwendbare Recht keinen Anspruch auf Ersatz eines aus einem beruflichen Fehler
entstandenen Schadens gegenüber dem für die Gesellschaft verantwortlich tätigen
Gesellschafter vor, so unterliegen diese Ansprüche dem Recht des Staates, nach dem
die Gesellschaft organisiert ist.
VII. Kritische Würdigung und Weiterentwicklung der Kollisionsnorm
1. Einführung
Diese beiden allgemein gehaltenen vorläufigen Regelungsvorschläge wurden vorangestellt, um eine kritische Analyse der bisher gewonnenen Ergebnisse zu ermögli-
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References
Zusammenfassung
Die englische Limited Liability Partnership (LLP) kann für in Deutschland niedergelassene Rechtsanwälte eine attraktive Alternative sein. Die Arbeit untersucht die in der Praxis für solche Anwalts-LLPs relevanten berufs-, haftungs-, gesellschafts- und registerrechtlichen Fragen aus internationalprivatrechtlicher und europarechtlicher Perspektive und vergleicht funktional die LLP mit Partnerschaft und GmbH. Insbesondere erörtert die Autorin die Haftung der LLP-Gesellschafter für Berufsfehler sowie die Frage, welche Normen der BRAO Anwendung finden. Die kollisionsrechtlichen Methoden der Substitution und der Anpassung werden diskutiert. De lege ferenda wird eine Neuregelung für das Kollisionsrecht vorgeschlagen.